Die geschädigten Anleger von Lehman-Zertifikaten haben bei ihrem Kampf um finanzielle Entschädigungen eine juristische Niederlage hinnehmen müssen. Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) wies am Freitag die Klagen zweier Kunden der Hamburger Sparkasse (Haspa) auf Schadensersatz ab. Eine Verletzung der anlegergerechten Beratung sei in beiden Fällen nicht zu erkennen, so die Richter (Az.: 13 U 117/09; 13 U 118/09).
Die Kläger hatten 2006 und 2007 jeweils 10.000 Euro in Zertifikate von Lehman Brothers investiert, die von der Haspa vertrieben wurden. Nach dem Zusammenbruch der US-Investmentbank im September 2008 wurden die Zertifikate praktisch wertlos, denn bei den Papieren handelt es sich um Inhaberschuldverschreibungen. Geht der Emittent pleite, können Anleger ihre Ansprüche nur im Insolvenzverfahren anmelden. Mit einer hohen Entschädigung ist im Fall Lehman aber nicht zu rechnen. Ansprüchen der Gläubiger in Höhe von rund 830 Mrd. Dollar stehen Vermögenswerte von nur rund 30 Mrd. Dollar gegenüber. Bundesweit laufen deshalb viele Klagen gegen Banken, die die Zertifikate verkauft hatten.
Im aktuellen Verfahren hatte das Landgericht (LG) Hamburg im Juni 2009 noch zugunsten der Kläger entschieden, und in seiner damaligen Urteilsbegründung gewichtige Argumente angeführt, die auch anderen Geschädigten nutzen könnten (Az.: 310 O 4/09). Die Richter bemängelten etwa, dass die Haspa verschwiegen habe, dass die verkauften Zertifikate nicht der deutschen Einlagensicherung unterlagen. Dieses Hinweises hätte es nach Ansicht des OLG aber nicht bedurft. Die Anleger seien über das Emittentenrisiko aufgeklärt worden. Aus wirtschaftlicher Sicht sei es für sie letztlich egal, ob der Totalverlust deshalb eintritt, weil der Emittent der Schuldverschreibung pleite ist, oder weil zusätzlich kein Sicherungssystem eingreift. Der Warnung vor dem Fehlen einer Einlagensicherung komme neben dem Hinweis auf das Emittentenrisiko keine eigenständige Bedeutung zu, so das OLG.
Auch die fehlende Offenlegung der Gewinnmarge, wie noch das Landgericht kritisierte, ist laut OLG nicht als Beratungsfehler zu werten. Die Haspa hatte von Lehman eine große Tranche von Zertifikaten gekauft und anschließend an ihre Kunden mit einem Aufschlag weitergereicht. Ihre Marge von rund 5 Prozent deckte sie nicht auf. Das LG Hamburg sah darin einen Verstoß, da den Anlegern bei der Kaufempfehlung der Bank ihr Eigeninteresse verborgen blieb. Die Richter der ersten Instanz verwiesen damals auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu den sogenannten Kickbacks. Dabei handelt es sich um Provisionen, die der Emittent eines Produkts dem Vermittler zahlt - unerkennbar für den Kunden. Das LG Hamburg war der Ansicht, dass es unerheblich sei, ob der wirtschaftliche Vorteil der Bank in einer Gewinnmarge oder einer festen Provisionszahlung liege.
Dem widersprach nun der 13. Zivilsenat des Hanseatischen OLG. Die Haspa sei nicht verpflichtet gewesen, ihre Gewinnmarge aufzudecken. Eine Übertragung der BGH-Rechtsprechung scheide aus, da der Verkauf der Zertifikate als Eigengeschäft der Sparkasse zu werten sei und kein Dreipersonenverhältnis zwischen Emittent, Vermittler und Käufer vorgelegen habe. Zudem müsse jedem Anleger, der die Bankberatung in Anspruch nimmt ohne dafür zahlen zu müssen, klar sein, dass das Unternehmen mit seiner Leistung einen Gewinn erziele, so die Richter.
Der Auffassung widersprach Klägeranwalt Ulrich Husak von der Kanzlei Husack Schnelle Uthoff. "Würde man der Argumentation folgen, dürfte auch bei Kickbacks in Form von Provisionen nie einen Schadensersatzanspruch bestehen, weil die Kunden immer anzunehmen hätten, dass die Bank die Beratungsleistung nicht umsonst erbringt". Husack kündigte umgehend Revision an. Diese ließ das OLG für beide Fälle zu. Der BGH muss nun also selbst entscheiden, ob seine Kickback-Rechtsprechung auch auf Zertifikate anzuwenden ist.
Der Ausgang dieses Verfahrens ist für Tausende von Lehman-Opfern von großer Bedeutung. Sollte der BGH eine Pflichtverletzung erkennen, würde dies auch die Klagechancen der übrigen Geschädigten verbessern. Denn Lehman-Zertifikate wurden oft von Banken vertrieben, neben der Haspa gehörte auch die Citibank - jetzt Targobank - und die Frankfurter Sparkasse zu den eifrigsten Verkäufern. Schätzungen zufolge haben allein die deutschen Privatanleger zwischen 700 Mio. Euro und 1 Mrd. Euro durch die Lehman-Pleite verloren. Einige von ihnen inzwischen von den Banken entschädigt.
Quelle: dpa
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