Langjährige Kunden der Allianz Krankenversicherung, die in einen Tarif der Serie Aktimed umsteigen wollen, müssen sich einer erneuten Gesundheitsprüfung unterziehen. Und selbst wenn der Wechsler fit und ohne Zipperlein ist und der Aktimed Plus für ihn keine Mehrleistungen bietet, muss er dennoch einen pauschalen Aufschlag zahlen. Gesunde, gleichalte Neukunden hingegen bleiben von einem solchen Beitragsaufschlag verschont.
Die Argumentation des Unternehmens: "Während die alte Tarifwelt auch einen pauschalen Risikoanteil enthält, basiert die neue Risikoprüfung der Aktimed-Serie auf der statistischen Hochrechnung des individuellen Risikos." Diese unterschiedlichen Kalkulationsstrukturen soll ein monatlicher Tarifstrukturbeitrag ausgleichen. Die Höhe sei unabhängig vom tatsächlichen Gesundheitszustand. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sieht darin eine Ungleichbehandlung sowie eine Verletzung des Paragrafen 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG).
Diese VVG-Regel gibt Verbrauchern das Recht, jederzeit in einen anderen Tarif desselben Unternehmens zu wechseln. Soweit dessen Leistungen höher oder umfassender als im bisherigen Versicherungsschutz sind, darf der Versicherer für die Mehrleistung entweder seine Leistung ausschließen oder einen angemessenen Risikozuschlag und Wartezeiten verlangen. Allerdings räumt der Gesetzgeber Betroffenen das Recht ein, auf die besseren Leistungen zu verzichten, um Sanktionen wie Beitragszuschlag zu vermeiden.
Die Aufsichtsbehörde ordnete an, dass die Allianz in den Fällen, bei denen gesunde Altkunden in die Aktimed-Serie umsteigen, auf den Zuschlag verzichten müsse. Dagegen klagt der Münchner Versicherer jetzt beim Frankfurter Verwaltungsgericht. Allerdings wird nach Einschätzung des Gerichts wahrscheinlich vor dem ersten Quartal 2009 keine Entscheidung gefällt. Dieses Verfahren hat grundlegende Bedeutung. Denn eine individuellere Risikoprüfung für bestimmte Krankenversicherungsprodukte führen mittlerweile auch andere Anbieter durch, etwa die DKV für ihre neue Tarifserie Bestmed. Für DKV-Kunden, die in einen solchen Tarif umsteigen wollen, entscheidet der Gesundheitszustand zu Beginn des Privatschutzes, ob ein Zuschlag verlangt wird. War der Versicherte bei Eintritt gesund, wird sein Zustand beim Tarifwechsel nicht erneut geprüft. Musste er jedoch von Anfang an einen Beitragsaufschlag zahlen, bewerten die Risikoprüfer die Vorerkrankungen ein zweites Mal – aber nach dem verschärften Verfahren.
Deshalb sollten interessierte Wechsler immer unabhängige Experten wie behördlich zugelassene Versicherungsberater (
www.bvvb.de) oder Verbraucherzentralen (
www.verbraucherzentrale.de) zu Rate ziehen.
© 2008 capital.de





