03.07.2009
Gegen das Urteil will der Vertrieb Berufung einlegen.
Gegen das Urteil will der Vertrieb Berufung einlegen.
Foto: AP

AWD

Ihr abhängiger Finanzdienstleister

von Herbert Fromme

Das Landgericht Hannover hat dem Finanzvertrieb AWD verboten, sich als "größter unabhängiger Finanzberater" zu bezeichnen oder das Wort "unabhängig" sonst zu verwenden. Macht das Urteil Schule, droht der gesamten Branche Ungemach.

AWD gehört zu der Schweizer Lebensversicherung Swiss Life. Das Gericht urteilte, wenn AWD seinen Vertretern zum Beispiel durch die Beratungssoftware Vorgaben über die Richtung des Verkaufs mache, könne man prinzipiell nicht von Unabhängigkeit reden. Es sei unerheblich, ob Swiss Life tatsächlich Einfluss ausübe. AWD will gegen das Urteil vor dem Oberlandesgericht Celle in die Revision gehen. Einen ähnlichen Disput im Jahr 2000 gewannen die Hannoveraner in der zweiten Instanz. Damals gehörte das Unternehmen aber noch nicht zu Swiss Life.

Geklagt hatte der Frankfurter Konkurrent DVAG. AWD hatte mit Widerklage geantwortet. Auch hier entschied das selbe Gericht: DVAG darf nicht mehr behaupten, der größte eigenständige Finanzvertrieb der Welt zu sein. Dafür habe es keine ausreichenden Belege vorgelegt. An DVAG ist zu rund 40 Prozent die zur Generali gehörende Aachen Münchener beteiligt, der Rest ist im Besitz der Familie Pohl.

AWD will gegen das Urteil Berufung einlegen. Sollte es nicht aufgehoben werden, drohen der gesamten Branche Probleme, weil alle Finanzvertriebe Software mit bestimmten Vorgaben nutzen. DVAG könnte das Urteil sofort vollstrecken lassen, müsste dann aber eine Kaution von 3 Millionen Euro stellen.

Die von AWD behauptete Unabhängigkeit ist ein wichtiges Instrument im Marketing. Damit will sich der Vertrieb, der gegen Provision vor allem Lebens- und Krankenversicherungen verkauft, von den Vertretern einzelner Versicherer und von Bankangestellten abheben. Tatsächlich sind die Vertriebskosten, die am Ende immer vom Kunden gezahlt werden, bei AWD, DVAG und anderen Vertrieben wie MLP mindestens genauso hoch wie bei anderen Vertriebswegen, oft höher. Große Finanzvertriebe lassen sich den Abschluss einer Lebensversicherung mit bis zu sieben Prozent der insgesamt vom Kunden zu zahlenden Beiträge vergüten, in der privaten Krankenversicherung gibt es Provisionssätze bis zu 12 Monatsbeiträgen.


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Quelle: FMH-Finanzberatung