Es gibt nicht nur "Versicherungsvertreter" oder "Finanzvertriebe!!!
Dazu das:
V e r s i c h e r u n g s v e r t r a g s g e s e t z
§ 59 Begriffsbestimmungen
(1) Versicherungsvermittler im Sinn dieses Gesetzes sind Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler.
(2) Versicherungsvertreter im Sinn dieses Gesetzes ist, wer von einem Versicherer oder einem Versicherungsvertreter damit betraut ist, gewerbsmäßig Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen.
(3) Versicherungsmakler im Sinn dieses Gesetzes ist, wer gewerbsmäßig für den Auftraggeber die Vermittlung oder den Abschluss von Versicherungsverträgen übernimmt, ohne von einem Versicherer oder von einem Versicherungsvertreter damit betraut zu sein. Als Versicherungsmakler gilt, wer gegenüber dem Versicherungsnehmer den Anschein erweckt, er erbringe seine Leistungen als Versicherungsmakler nach Satz 1.
oder in Kurzfassung:
Versicherungsvertreter - sind also als Ausschließlichkeits- oder Mehrfachvertreter, Finanzvertrieb (z.B. „Vermögensberater“ oder „Finanzoptimierer“), Bank oder Sparkasse im Auftrag der Versicherer tätig – § 59 (2) VVG
Versicherungsmakler - sind per Makler-Vertrag nur im Kundenauftrag tätig – § 59 (3) VVG
oder noch kürzer:
Versicherungsvertreter - Vertreter der Versicherungen
Versicherungsmakler - Vertreter des Versicherungskunden
Der Bundesgerichtshof bezeichnet den Versicherungsmakler als den "treuhänderischen Sachwalter" des Versicherungsnehmers (BGH 22.05.1985 - IVa ZR 190/83), veröffentlicht in: Versicherungsrecht 1985, S. 930f.)
Verbraucherschützer oder BdV sind als überflüssig.
08.07.2011
Wie groß ist das Problem?
Wer falsch versichert ist, gibt im besseren Fall nur zu viel Geld für eine unnötige Absicherung aus. Im schlimmsten Fall geht der Schaden, wenn eine Police gegen existenzielle Risiken fehlt, in die Hunderttausende, sagt Edda Castello von der Verbraucherzentrale Hamburg. Denn ein fahrlässig verursachter Unfall mit hohem Schaden kann einen Menschen schnell wirtschaftlich ruinieren. Das Fehlen von Versicherungen ist das eine Problem, das andere sind die Policen gegen alle möglichen Risiken, die Verbraucherschützer für wenig sinnvoll halten.
Nächster Abschnitt: Sogar mein Handy ist versichert. Was soll daran falsch sein? 
Was die Leser sagen
Reinhard Durchholz
29.07.2011 | 15:59
Versicherungsmakler - Sachwalter des Versicherungskunden
- (Kommentare 1-1 von 1)





















