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08.07.2011
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Welche Police ist tatsächlich wichtig?
Welche Police ist tatsächlich wichtig?
Foto: dpa
Investor-Artikel

Versicherungen

Welche Absicherungen Sie wirklich brauchen

von Philipp Heinz

Die Unsicherheit über alltägliche Risiken ist bei Verbrauchern groß. Viele nehmen das freundliche Angebot von Vertretern und Finanzvertrieben an, sich gegen alles Mögliche abzusichern. Doch damit verschenken die Bürger viel Geld - denn den wirklich wichtigen Schutz haben die meisten trotzdem nicht. Ein Wegweiser.

Wie groß ist das Problem?

Wer falsch versichert ist, gibt im besseren Fall nur zu viel Geld für eine unnötige Absicherung aus. Im schlimmsten Fall geht der Schaden, wenn eine Police gegen existenzielle Risiken fehlt, in die Hunderttausende, sagt Edda Castello von der Verbraucherzentrale Hamburg. Denn ein fahrlässig verursachter Unfall mit hohem Schaden kann einen Menschen schnell wirtschaftlich ruinieren. Das Fehlen von Versicherungen ist das eine Problem, das andere sind die Policen gegen alle möglichen Risiken, die Verbraucherschützer für wenig sinnvoll halten.


Was die Leser sagen

Reinhard Durchholz
29.07.2011 | 15:59
Versicherungsmakler - Sachwalter des Versicherungskunden

Es gibt nicht nur "Versicherungsvertreter" oder "Finanzvertriebe!!!
Dazu das:
V e r s i c h e r u n g s v e r t r a g s g e s e t z
§ 59 Begriffsbestimmungen
(1) Versicherungsvermittler im Sinn dieses Gesetzes sind Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler.
(2) Versicherungsvertreter im Sinn dieses Gesetzes ist, wer von einem Versicherer oder einem Versicherungsvertreter damit betraut ist, gewerbsmäßig Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen.
(3) Versicherungsmakler im Sinn dieses Gesetzes ist, wer gewerbsmäßig für den Auftraggeber die Vermittlung oder den Abschluss von Versicherungsverträgen übernimmt, ohne von einem Versicherer oder von einem Versicherungsvertreter damit betraut zu sein. Als Versicherungsmakler gilt, wer gegenüber dem Versicherungsnehmer den Anschein erweckt, er erbringe seine Leistungen als Versicherungsmakler nach Satz 1.
oder in Kurzfassung:
Versicherungsvertreter - sind also als Ausschließlichkeits- oder Mehrfachvertreter, Finanzvertrieb (z.B. „Vermögensberater“ oder „Finanzoptimierer“), Bank oder Sparkasse im Auftrag der Versicherer tätig – § 59 (2) VVG
Versicherungsmakler - sind per Makler-Vertrag nur im Kundenauftrag tätig – § 59 (3) VVG
oder noch kürzer:
Versicherungsvertreter - Vertreter der Versicherungen
Versicherungsmakler - Vertreter des Versicherungskunden
Der Bundesgerichtshof bezeichnet den Versicherungsmakler als den "treuhänderischen Sachwalter" des Versicherungsnehmers (BGH 22.05.1985 - IVa ZR 190/83), veröffentlicht in: Versicherungsrecht 1985, S. 930f.)
Verbraucherschützer oder BdV sind als überflüssig.

(Kommentare 1-1 von 1)

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Quelle: FMH-Finanzberatung
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