Empfehlen Als E-Mail verschicken Facebook Twitter XING Drucken
07.02.2011
Die Auswahl bei echten Beratern ist so klein wie diese
Die Auswahl bei echten Beratern ist so klein wie diese
Foto: FTD-Grafik/Nikola Pieper
Investor-Artikel

Trend zu neuen Vergütungsmodellen

Das große Provisionshonorarberatungschaos

von Herbert Fromme, Friederike Krieger

Der Versicherungsvertrieb hat einen schlechten Ruf. Honorarberatung verspricht Abhilfe. Für Verbraucher lauern aber auch hier Fallen.

Das Schreiben an den mittelgroßen Versicherungsmakler im Westfälischen klang verheißungsvoll. Wenn die geschätzten Kollegen künftig Verträge in der privaten Krankenversicherung über den Vertrieb MEG in Kassel platzieren würden, könne man ihnen 14 Monatsbeiträge Abschlussprovision zahlen, teilte MEG mit. Die Westfalen winkten dankend ab - aber machten sich so ihre Gedanken. "Wer an Subvermittler 14 Monatsbeiträge zahlen kann, erhält selbst rund 18 Monatsbeiträge", so der Geschäftsführer des Maklers.

Inzwischen ist MEG zwar Pleite. Aber der Vorgang zeigt, warum die Vermittlung von Versicherungen gegen Provision in Deutschland einen schlechten Ruf hat. Mit überhöhten Vergütungen, die immer die Verbraucher zahlen, suchen Lebens- und Krankenversicherer Geschäft und jagen sich Kunden ab.

Die Versicherer halten an Provisionsmodellen fest. Sie glauben, dass Kunden die meisten Policen nur dann abschließen, wenn ein Vertreter oder Makler sie aktiv verkauft. Kritiker monieren, dass die Provisionen zu Fehlsteuerungen und Falschberatung führen. Sie fordern die Honorarberatung ein: Der Kunde bezahlt dabei den Berater direkt - und nicht über den Umweg der höheren Beiträge.

Doch genau an dieser Stelle beginnt das große Durcheinander. Denn viele Menschen nennen sich Berater, sind es - rechtlich gesehen - aber nicht. Versicherungsvertreter vermitteln im Auftrag einer oder mehrerer Gesellschaften Verträge. Makler handeln im Kundeninteresse, leben dabei aber in der Regel auch von Provisionen. Auch "Berater" von Vertrieben wie AWD oder DVAG sind rechtlich gesehen Handelsvertreter. Daneben gibt es in Deutschland tatsächlich den rechtlich definierten Berufsstand der Versicherungsberater - zurzeit sind aber bloß 184 von ihnen zugelassen.

Nur sie dürfen laut Gesetz ohne das Ziel einer Vermittlung Kunden beraten und dafür ein Honorar kassieren. Wenn Versicherungsmakler sich als Honorarberater ausgeben, sind sie in Wirklichkeit Honorarvermittler - das Honorar des Kunden wird fällig, wenn es einen Vermittlungserfolg gibt.

Stefan Albers, Versicherungsberater aus Montabaur, sieht die Honorarvermittlung sehr kritisch. "Es kann passieren, dass die Vermittler gleichzeitig Beratungshonorar vom Kunden und Provisionen vom Versicherer kassieren", sagt er. Albers ist Präsident des Bundesverbands der Versicherungsberater.

Dazu kommt: Bei der herkömmlichen Vermittlung gilt, dass der Verkäufer bei früher Kündigung des Vertrags durch den Kunden mit einem Teil seiner Provision haftet und sie zurückzahlen muss. Bei der Honorarvermittlung schließt der Verbraucher zwei Verträge ab, einen mit dem Versicherer, einen mit dem beratenden Vermittler. Kündigt er den Versicherungsvertrag, muss er trotzdem das volle Honorar zahlen. "Wird der Vertrag früh gekündigt, bleibt der Versicherungsnehmer auf sämtlichen Kosten allein sitzen", kritisiert der Berliner Fachanwalt Thomas Leithoff. Beim Modell Honorarvermittlung liege das Risiko einseitig auf der Seite des Kunden. "Es handelt sich bei der Honorarvermittlung um einen Etikettenschwindel."

Doch der Trend zu neuen Vergütungsmodellen lässt sich kaum aufhalten. Dafür muss die Politik die Voraussetzungen schaffen, fordert Hans-Ludger Sandkühler, Chef des Bundesverbands mittelständischer Versicherungs- und Finanzmakler: "Wenn man Beratung gegen Honorar etablieren will, müsste die Bundesregierung gesetzlich klarstellen, dass auch nur derjenige, der gegen Honorar berät, sich überhaupt Berater nennen darf."

Der feine Unterschied

Parteilich Versicherungsvertreter sind im Auftrag und Interesse eines Unternehmens oder mehrerer Gesellschaften unterwegs. Anders als Versicherungsmakler müssen sie nicht das für den Kunden beste Angebote finden. Beide Gruppen leben aber von den Provisionen, die der Versicherer zahlt.

 

Neutral Echte Versicherungsberater dagegen bekommen nur Geld vom Kunden und vermitteln keine Verträge.


Quelle: ftd
© 2011 capital.de

Was die Leser sagen

Harald Leissl (Versicherungsberater § 34e)
10.02.2011 | 13:08
Es gibt keine Honorarvermittlung!

Auch wenn sich ein Versicherungsmakler direkt vom Kunden für die Vermittlung eines Vertrages vergüten lässt, handelt es sich keineswegs um ein Honorar. Sondern um Courtage, oft ebenso falsch als Provision bezeichnet. Denn der Begriff Honorar steht für die Vergütung völlig anderer Tätigkeiten. Für die reine Beratung, unabhängig von einer erfolgreichen Vermittlung, kann man Honorar erhalten. Das ist dann Honorarberatung - aber nicht Honorarvermittlung
Harald Leissl
AVAL AG

(Kommentare 1-1 von 1)

Ihre Meinung

Ihr Name
Ihre Email-Adresse (wird nicht veröffentl.)
Betreff
Ihr Kommentar



 
Capital - Suche
 
Marktinformationen
DAX Tops Diff %
Commerzban
Metro
Merck
Flops
Henkel Vz
RWE
E.ON N
DAX 6.331,04 +0,95%
TecDAX 751,40 +1,20%
EUR/US 1,2787 -0,16%
GOLD 1.589,03 -0,23%
Quelle: Smarthouse Media, SIX Telekurs
Alle Zinsen auf einen Blick
Wo Sie günstig finanzieren können und welche Anbieter Sparern die höchsten Renditen bieten.
ProduktMittel-
wert
Spanne
Baugeld (10 Jahre fest)2,79%2,53-4,90%
Tagesgeld (5.000 Euro)1,44%0,19-3,00%
Festgeld (12 Monate)1,51%0,50-3,00%
Sparbriefe (4 Jahre)1,65%0,45-3,25%
Girokonto (Dispo)11,03%5,50-13,81%
Ratenkredite (36 Monate)6,82%4,33-11,99%
Quelle: FMH-Finanzberatung
Wohn- und Ferienimmobilien-Kompass
Aktualisierte Fassung 2012
PartnerangebotImmobilien suchen in ...
Wohnquartier Report
Suche

Professionelle Bewertung der Wohnumgebung von Immobilien.

PLZ
Ort
Straße, Nr.