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02.08.2011
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Seit 2008 ist Günter Hirsch Ombudsmann für ­Versicherungen
Seit 2008 ist Günter Hirsch Ombudsmann für ­Versicherungen
Foto: Andreas Chudowski

Ombudsmann

Da werden Sie geholfen

von Frauke Ladleif

Selten legt sich die Wirtschaft eigene Ketten an. Die Assekuranz hat es getan. Ein ehemaliger Bundesrichter entscheidet über Kundenklagen - kostenlos und zumeist verbindlich. Ein Report aus dem größten deutschen Privatgericht.

Ist das jetzt ein Aufstieg oder ein Abstieg? Was ist besser: Präsident des Bundesgerichtshofs (BGHs) zu sein, einer der mächtigsten Richter der Republik? Oder privater Ombudsmann der Versicherungsbranche, Schlichter? Keine Frage. Was wohl. Doch die Antwort scheint nur auf den ersten Blick klar.

Nach einem Tag mit Günter Hirsch und seinen Leuten hat man den Eindruck: Der Mann ist zufrieden, in manchen Momenten vielleicht zufriedener als früher.

Ex-BGH-Chef Hirsch, jetzt Ombudsmann der Versicherer und damit Chef des wohl größten Privatgerichts in Deutschland. Sein Stab: 41 Mitarbeiter. Sein Budget: fast 4 Mio. Euro. Seine Kompetenz: Versicherer zur Zahlung zwingen. Mehr als 18.000 Kundenbeschwerden arbeiten er und sein Team im Jahr ab, das ist viel, alle rund 500 Amtsgerichte zusammen kommen gerade mal auf das Doppelte.

Die Wohnung ist abgebrannt, aber die Gesellschaft zahlt nicht? Das Haus steht unter Wasser, der Versicherer spricht von grober Fahrlässigkeit? Und so weiter. In solchen Fällen entscheidet jetzt Professor Hirsch. Kistenweise kommen morgens die Beschwerdebriefe in den dritten Stock des Neubaus an der Leipziger Straße 121 in Berlin-Mitte. Kistenweise gehen abends die Antwortschreiben wieder raus.

Kurze Wege, direkter Durchgriff, direkte Hilfe, direkter Erfolg - und manchmal vielleicht auch die Chance, Partei zu ergreifen für die Seite, die er im Recht sieht, der er aber vor Gericht nie Recht hätte zusprechen können ... Doch dazu später - Hirsch, 68 Jahre alt, hatte keine Lust auf Ruhestand. Im beschaulichen Ettlingen Festschriften und Aufsätze verfassen? Nichts für den kantigen Bayern. Er will Menschen praktisch helfen, seine Erfahrung weitergeben.

Jeden Morgen um 7 Uhr steht er auf, liest Akten und Gesetzestexte. Und alle zwei Wochen geht es nach Berlin. Natürlich verdient er mit dem Job Geld. Wie viel, verrät er nicht. Aber dafür bürgt er mit seinem Namen für die Institution.

Was die dringend nötig hatte. Die Schlichtungsstelle, nicht mehr als ein Feigenblatt - das stand sofort im Raum, als der Branchenverband GDV die Schlichtungsstelle vor zehn Jahren gründete. Wenn man so will als freiwillige Selbstkontrollinstanz, laut Struktur und Satzung unabhängig vom Verband, als eigenständiger Verein. Finanziert über die Beiträge der Versicherer (denen es aber freisteht, Mitglied zu werden) und über eine Pauschale von bis zu 112 Euro pro Beschwerde, die gegen sie läuft.

Hirsch und sein Vorgänger Wolfgang Römer haben mit diesen Vorurteilen aufgeräumt. Verbraucherschützer feiern das Amt als Vorbild für alle Schlichtungsstellen: unabhängig, verbindlich, kostenlos und erfolgreich. Immerhin jede dritte Kundenbeschwerde bekommt recht. Das Wichtigste: Die Konzerne müssen sich Hirschs Urteil unterwerfen. Entscheidet er gegen sie, ist das bis 10.000 Euro Streitwert bindend. Neun von zehn Beschwerden liegen unter dieser Grenze.

Streitfälle

Nach 134 Tagen herrscht Ruhe

 

Wie der Ombudsmann Versicherten hilft und bis zu welcher Summe seine Entscheidung bindend ist.

Verfahren

Erst wenn eine direkte Beschwerde nichts bringt, können Kunden die Schlichtungsstelle einschalten. Die bittet den Versicherer dann um Stellungnahme und prüft die Dokumente beider Seiten. Im Schnitt dauert ein Verfahren 134 Tage. So lange ruht auch die Verjährungsfrist. Das Beste: Für Versicherte ist der Service kostenlos ( www.versicherungsombudsmann.de).

Kompetenz

Geht es um Streitfälle bis 10.000 Euro, kann der Ombudsmann den Versicherer zur Zahlung verpflichten. Der kann sich dagegen nicht wehren. Anders der Kunde: Ist er mit der Entscheidung unzufrieden, kann er immer noch vor Gericht ziehen. Bei einem Streitwert über 10.000 Euro gibt der Schlichter eine Empfehlung. An die müssen sich Versicherer nicht halten, tun es aber meist.

Ausschluss

Bei Schadenfällen über 100.000 Euro darf der Ombudsmann die Beschwerde gar nicht erst bearbeiten. Das Gleiche gilt bei Selbstständigen, wenn sich der Versicherungsfall um ihre Arbeit dreht. Zudem kann nur der Versicherte Beschwerde einlegen, nicht aber sogenannte Dritte. Beispiel Kfz-Haftpflicht: Bei einem Unfall kann sich der Geschädigte nicht via Ombudsmann beschweren, da er selbst nicht der Versicherte ist. Die privaten Krankenversicherer und einzelne Gesellschaften wie die Europäische Reiseversicherung haben sich nicht dem Beschwerdeverfahren angeschlossen.

Grundsatzfragen

Bei Fällen, die juristische Grundsatzfragen betreffen, darf der Ombudsmann nicht handeln. Aktuelles Beispiel: die Zuschläge auf Ratenzahlungen. Da hilft nur der Gang vor Gericht.

BaFin

Alternativ zum Ombudsmann nimmt auch die staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, Beschwerden an. Sie prüft und registriert die Fälle, trifft aber keine für Versicherer verbindlichen Entscheidungen ( www.bafin.de).

PKV-Ombudsmann

Privat Krankenversicherte können sich bei Problemen mit ihrer Assekuranz an den PKV-Ombudsmann wenden. Er fällt allerdings ebenfalls keine bindenden Schiedssprüche ( www.pkv-ombudsmann.de).


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Quelle: FMH-Finanzberatung
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