Versicherungen müssen einheitliche Tarife für Frauen und Männer anbieten. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg entschieden (Rechtssache C-236/09). Unterschiedlich hohe Prämien diskriminierten Frauen und seien deswegen ungültig. Spätestens zum 21. Dezember 2012 müsse die Versicherungsbranche Unisex-Tarife unabhängig vom Geschlecht anbieten.
Die Gleichbehandlung von Männern und Frauen ist ein Grundsatz des EU-Rechts. Bislang gelten bei Versicherungen jedoch Ausnahmeklauseln. Wegen der höheren statistischen Lebenserwartung zahlen Frauen zum Beispiel höhere Beiträge für private Rentenversicherungen. Umgekehrt bezahlen Frauen weniger für die Kfz-Versicherung, weil sie weniger Unfälle verursachen.
Die Richter setzten nun eine Frist für das Auslaufen dieser Regeln. Sie reagierten damit auf eine Anfrage eines belgischen Gerichts.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hatte vor der Urteilsverkündung gewarnt, eine Verpflichtung zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern könnte zu insgesamt höheren Tarifen führen.
Quelle: ftd.de
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