28.04.2010
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Einige Versicherer spielen zunächst auf Zeit und lassen sich bis zum BGH verklagen.
Einige Versicherer spielen zunächst auf Zeit und lassen sich bis zum BGH verklagen.
Foto: dpa-PA

Blockadehaltung

Wie die Versicherer uns unser Recht abkaufen

von Britta Langenberg

Die Assekuranz verhindert unbequeme Grundsatzurteile häufig in letzter Minute. Zum Schaden von Millionen Kunden. Aber alles ganz legal. Die Masche der Versicherer – und wie Sie sich wehren können.

Hans-Georg Gödel ist Rechtsanwalt in Chemnitz. Normalerweise hat er zu tun mit Kündigungen oder Baupfusch, von Zeit zu Zeit hilft er Mandanten aber auch beim Ärger mit Versicherungsgesellschaften. Mit so einem Fall schaffte es Gödel, Mitte 50, jetzt vom kleinen Amtsgericht in Sachsen bis vor den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Höher geht‘s nicht.

Die Summe, die beim Verhandlungstermin am 10. Februar zur Debatte stehen sollte, war kaum der Rede wert. Sie belief sich auf gerade mal 1000 Euro.

    BGH-Prozesse
    Stillschweigend erledigt
    Sieben Verfahren vor dem Bundesgerichtshof zur Lebensversicherung endeten seit Mai 2009 ohne Urteil oder Urteilsbegründung. In den Fällen ging es um grundlegende Fragen, die auch Tausende andere Kunden betreffen. Die Versicherer lenkten oft erst Tage vor dem Termin ein. Wenn sie zahlen, müssen klagende Kunden ihre Revision zurückziehen.

    Februar 2010

    Kein Urteil
    Kunde/Hamburg-Mannheimer
    Produkt: Rentenversicherung
    Fall: Mindestrückkaufswert. Es ging um eine private Rentenversicherung, die ein Chemnitzer Kunde 2005 abgeschlossen und schon im Jahr darauf wieder gekündigt hatte. Der Mann erhielt von seinen Prämien null Euro zurück.
    Erledigt: Versicherer zahlte und trug Kosten. Der Kläger zog Revision kurz vor dem Verhandlungstermin zurück.
    Aktenzeichen: IV ZR 147/09
    Streitwert: 1030 Euro

    Dezember 2009

    Kein Urteil
    Ehepaar/Clerical Medical
    Produkt: britische Fondsrente
    Fall: Klauseltransparenz. Das Paar hatte 204?000 Euro in eine Rentenpolice gezahlt, die 18 Jahre monatlich gut 1700 Euro leisten sollte. Hatte der Versicherer ausreichend deutlich gemacht, dass die Rentenzahlung früher endet, wenn das Kapital erschöpft ist?
    Erledigt: Kläger nehmen Revision kurz vor dem Termin zurück. Parteien schweigen.
    Aktenzeichen: IV ZR 327/07
    Streitwert: 71.570 Euro

    Kein Urteil
    Kunde/Clerical Medical
    Produkt: britische Fondsrente
    Fall: Klauseltransparenz. Den Kläger störte, dass der Versicherer nach einer Auszahlung sein verbleibendes Guthaben wegen Wertverfalls um 46?000 Euro kürzte. Er meinte, der Versicherer habe in den Klauseln nicht klar genug auf diese Möglichkeit hingewiesen.
    Erledigt: Kläger nimmt Revision sieben Tage vor dem Termin zurück. Parteien schweigen.
    Aktenzeichen: IV ZR 30/08
    Streitwert: 46.180 Euro

    Anerkenntnisurteil
    Verbraucherschutzverband/ HUK-Coburg
    Produkt: Riester-Rente
    Fall: Preisverschleierung. Der Verbraucherzentrale Bundesverband meinte, der Versicherer müsse bei Ratenzuschlägen für Policen, etwa für monatliche Zahlweise, auch den "echten" Preis dafür als Effektivzins ausweisen.
    Erledigt: Die HUK-Coburg unterschreibt im letzten Moment ein Anerkenntnis.
    Aktenzeichen: I ZR 22/07
    Streitwert: 10.000 Euro

    Juni 2009

    Anerkenntnisurteil
    Kunde/Bayer. Beamten Vers.
    Produkt: Kapitallebenspolice
    Fall: Verjährung. Der Ex-Kunde hatte die Police 1995 abgeschlossen und zwei Jahre später gekündigt. Nach einem BGH-Grundsatzurteil von 2005 machte er Ansprüche aus der Police auf einen Mindestrückkaufswert geltend.
    Erledigt: Versicherer erkennt an und zahlt, aber nur in diesem Fall. Ansonsten bleibt er bei seiner Rechtsauffassung.
    Aktenzeichen: IV ZR 156/07
    Streitwert: 950 Euro

    Kein Urteil
    Kunde/Hamburg-Mannheimer
    Produkt: Lebensversicherung
    Fall: Verjährung. Der Ex-Kunde fordert mehr Mindestrückkaufswert nach einer Kündigung 2000. Der Versicherer hatte zunächst nur einen Teil der geforderten Summe gezahlt, der Kunde 2007 geklagt.
    Erledigt: Versicherer und Kunde vergleichen sich. Die Revision wird vor dem Verhandlungstermin zurückgezogen.
    Aktenzeichen: IV ZR 222/08
    Streitwert: 1390 Euro

    Mai 2009

    Kein Urteil
    Kundin/Inter
    Produkt: Rentenversicherung ohne Kapitalwahlrecht
    Fall: Klauselstreit. War der Stornoabzug des Versicherers bei der Police der Kundin gerechtfertigt, als sie 2005 kündigte? Die Rentenversicherung hatte die Kundin bereits im Jahr 1988 abgeschlossen.
    Erledigt: Parteien einigen sich nach einem Hinweis des Gerichts. Die Kundin nimmt ihre Revision zurück.
    Aktenzeichen: IV ZR 41/06
    Streitwert: 2410 Euro

    Doch es ging ums Prinzip. Die Hamburg-Mannheimer hatte Gödels Mandanten 2005 eine Rentenpolice verkauft, die der schon im Jahr darauf wieder kündigte. Von seinen Beiträgen sah der Mann dann aber keinen Cent wieder. Der Rückkaufswert des Vertrags lag laut Versicherer bei null. Das wollten Mandant und Anwalt nicht akzeptieren. Sie pochten per Klage auf Rückzahlung der Prämien oder zumindest auf einen kleinen Rückkaufswert.

    Nur: Zu der angesetzten Verhandlung vor dem BGH im Februar kam es erst gar nicht; ob er gewonnen hätte, weiß Gödel bis heute nicht. Vermutlich schon: Das Gericht hatte den Parteien kurz vor Weihnachten noch Hinweise gegeben, die darauf hindeuten.

    Wenig später geriet plötzlich Bewegung in die Sache. "Die Gegenseite wurde behände", so Gödel. "Gleich Anfang Januar kam ein Schreiben, dass sie zahlen will. Alles schon genau ausgerechnet: 1030 Euro nebst Zinsen und Prozesskosten." Der Versicherer sieht das anders. Er sagt, der richterliche Hinweis sei für seine Entscheidung "nicht maßgeblich" gewesen.

    1030 Euro – das hätte die Gesellschaft schon vorher haben können. Aber auch für sie geht es um mehr: ums große Ganze, um Präzedenzfälle (oder besser deren Verhinderung) und letztlich um viel Geld.

    Die Masche der Versicherer, mit der sie in jüngster Zeit Kunden, Anwälten und Gerichten das Leben schwer machen, ist meist die gleiche: Ein Anbieter spielt zunächst auf Zeit und lässt sich bis zum BGH verklagen. Sobald abzusehen ist, dass er dort ein ungünstiges Urteil fürchten muss, kann er den klagenden Kunden immer noch im letzten Moment auszahlen.

    Das Ärgerliche daran: Kundenfreundliche Grundsatzentscheidungen, die oft Tausende oder gar Millionen anderer Verträge betreffen, blockiert er gleich mit.

    Hinter dieser juristischen Taktik stehen handfeste ökonomische Interessen. Viele der Klagen, die Lebensversicherer zuletzt kurz vor der Verhandlung stoppten, treffen die Branche an ihrer empfindsamsten Stelle: im Massengeschäft, also bei Millionen Policen mit gleichen oder sehr ähnlichen Vertragsbedingungen. Bei jedem verlorenen Prozess riskiert die Assekuranz, dass zigtausend Versicherte sich dranhängen und ebenfalls Ansprüche anmelden. Verglichen damit sind 1030 Euro plus Prozesskosten ein guter Deal.

    Die Fälle häufen sich derzeit. In enger Taktung produzieren die Lebensversicherer derartige Verschlusssachen. Mindestens sieben Verfahren vor dem BGH erledigten sie in den vergangenen zehn Monaten, fast immer kurz vor der Schlussverhandlung. Und jedes ohne Urteil oder ohne schriftliche Begründung.

    Der Trick ist völlig legal (bei den Banken ist er ebenfalls beliebt), denn der klagende Kunde muss wie im Fall Gödel das Geld nehmen, selbst wenn er den Streit lieber bis zum Urteil geführt hätte. Auch die Richter müssen mitspielen.


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    Quelle: Smarthouse Media, SIX Telekurs
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    Quelle: FMH-Finanzberatung
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