Hans-Georg Gödel ist Rechtsanwalt in Chemnitz. Normalerweise hat er zu tun mit Kündigungen oder Baupfusch, von Zeit zu Zeit hilft er Mandanten aber auch beim Ärger mit Versicherungsgesellschaften. Mit so einem Fall schaffte es Gödel, Mitte 50, jetzt vom kleinen Amtsgericht in Sachsen bis vor den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Höher geht‘s nicht.
Die Summe, die beim Verhandlungstermin am 10. Februar zur Debatte stehen sollte, war kaum der Rede wert. Sie belief sich auf gerade mal 1000 Euro.
BGH-Prozesse
Stillschweigend erledigt
Sieben Verfahren vor dem Bundesgerichtshof zur Lebensversicherung endeten seit Mai 2009 ohne Urteil oder Urteilsbegründung. In den Fällen ging es um grundlegende Fragen, die auch Tausende andere Kunden betreffen. Die Versicherer lenkten oft erst Tage vor dem Termin ein. Wenn sie zahlen, müssen klagende Kunden ihre Revision zurückziehen.
Februar 2010 Kein Urteil |
Dezember 2009 Kein Urteil Kein Urteil |
Anerkenntnisurteil |
Juni 2009 Anerkenntnisurteil Kein Urteil |
Mai 2009 Kein Urteil |
Doch es ging ums Prinzip. Die Hamburg-Mannheimer hatte Gödels Mandanten 2005 eine Rentenpolice verkauft, die der schon im Jahr darauf wieder kündigte. Von seinen Beiträgen sah der Mann dann aber keinen Cent wieder. Der Rückkaufswert des Vertrags lag laut Versicherer bei null. Das wollten Mandant und Anwalt nicht akzeptieren. Sie pochten per Klage auf Rückzahlung der Prämien oder zumindest auf einen kleinen Rückkaufswert.
Nur: Zu der angesetzten Verhandlung vor dem BGH im Februar kam es erst gar nicht; ob er gewonnen hätte, weiß Gödel bis heute nicht. Vermutlich schon: Das Gericht hatte den Parteien kurz vor Weihnachten noch Hinweise gegeben, die darauf hindeuten.

Wenig später geriet plötzlich Bewegung in die Sache. "Die Gegenseite wurde behände", so Gödel. "Gleich Anfang Januar kam ein Schreiben, dass sie zahlen will. Alles schon genau ausgerechnet: 1030 Euro nebst Zinsen und Prozesskosten." Der Versicherer sieht das anders. Er sagt, der richterliche Hinweis sei für seine Entscheidung "nicht maßgeblich" gewesen.
1030 Euro – das hätte die Gesellschaft schon vorher haben können. Aber auch für sie geht es um mehr: ums große Ganze, um Präzedenzfälle (oder besser deren Verhinderung) und letztlich um viel Geld.
Die Masche der Versicherer, mit der sie in jüngster Zeit Kunden, Anwälten und Gerichten das Leben schwer machen, ist meist die gleiche: Ein Anbieter spielt zunächst auf Zeit und lässt sich bis zum BGH verklagen. Sobald abzusehen ist, dass er dort ein ungünstiges Urteil fürchten muss, kann er den klagenden Kunden immer noch im letzten Moment auszahlen.
Das Ärgerliche daran: Kundenfreundliche Grundsatzentscheidungen, die oft Tausende oder gar Millionen anderer Verträge betreffen, blockiert er gleich mit.

Hinter dieser juristischen Taktik stehen handfeste ökonomische Interessen. Viele der Klagen, die Lebensversicherer zuletzt kurz vor der Verhandlung stoppten, treffen die Branche an ihrer empfindsamsten Stelle: im Massengeschäft, also bei Millionen Policen mit gleichen oder sehr ähnlichen Vertragsbedingungen. Bei jedem verlorenen Prozess riskiert die Assekuranz, dass zigtausend Versicherte sich dranhängen und ebenfalls Ansprüche anmelden. Verglichen damit sind 1030 Euro plus Prozesskosten ein guter Deal.
Die Fälle häufen sich derzeit. In enger Taktung produzieren die Lebensversicherer derartige Verschlusssachen. Mindestens sieben Verfahren vor dem BGH erledigten sie in den vergangenen zehn Monaten, fast immer kurz vor der Schlussverhandlung. Und jedes ohne Urteil oder ohne schriftliche Begründung.
Der Trick ist völlig legal (bei den Banken ist er ebenfalls beliebt), denn der klagende Kunde muss wie im Fall Gödel das Geld nehmen, selbst wenn er den Streit lieber bis zum Urteil geführt hätte. Auch die Richter müssen mitspielen.




















