Viele Male hat Anette Uhlmann bei der Arbeit das Schicksal zuschlagen sehen. Als Krankenschwester in der Chirurgie erlebte sie oft mit, wie binnen weniger Momente ein ganzes Leben zusammenbrechen kann. Dass ihr eigenes zusammenbrechen würde, ahnte sie da noch nicht. So dachte die 44-Jährige an nichts Böses, als sie sich eines Abends nur noch schwer auf den Beinen hielt. Nach Monaten der Ungewissheit die niederschmetternde Diagnose: Multiple Sklerose. Und, zu allem Überfluss, auch noch Streit mit ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung.
Der Vorwurf der Gothaer Leben: Uhlmann habe die Nachmeldepflicht verletzt. Die bezieht sich auf den Zeitraum zwischen Antrag und Annahme des Versicherungsvertrags. Bei Unterzeichnung hatte Uhlmann wahrheitsgemäß angegeben, dass in den vergangenen zwölf Monaten keine Arbeitsunfähigkeit von mehr als vier Wochen vorgelegen habe. Allerdings war sie zu diesem Zeitpunkt seit zwei Wochen krankgeschrieben und blieb es in der Zeit danach.
Dass in dem Fall eine Nachmeldung erforderlich ist, darauf hatte die Gothaer die Krankenschwester nicht hingewiesen. "Wie soll einem Kunden diese Pflicht bekannt sein?", fragt Anwalt Knut Höra, Vorsitzender des Fachausschusses Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein. Er streitet für Uhlmann mit der Gothaer um 500 Euro monatliche Berufsunfähigkeitsrente.
Auch bei Markus von Hanxleden ging es um die Existenz. 240.000 Euro betrug der Schaden, der durch einen Brand an Haus und Inventar des IT-Spezialisten aus Korbach entstand. Doch sowohl Gebäudeversicherer Helvetia als auch Hausratversicherer Allianz weigerten sich zu zahlen: Von Hanxledens Frau, die einen Topf mit Fett auf dem Herd vergessen hatte, habe den Brand grob fahrlässig ausgelöst. "Zeitweilig habe ich gedacht, dass wir keinen Cent sehen", sagt von Hanxleden.
Erst ein unabhängiger Versicherungsberater rief in Erinnerung, dass die Policen nur auf Markus von Hanxleden liefen, das Verschulden seiner Frau also nicht von Belang sei. Und etwaige Erstattungsforderungen gegen die Ehefrau seien gesetzlich ausgeschlossen. Erst nach zähem Verhandeln gaben die Versicherer nach. Von Hanxleden konnte zwar sein Haus wieder in Stand setzen. Sein Vertrauen in Assekuranzen ist allerdings zutiefst erschüttert.
Da ist er nicht der Einzige. "Viele Versicherer betreiben eine Verzögerungstaktik", sagt Anwältin Susanne Zöphel aus Düsseldorf, die viele verunsicherte Versicherungsnehmer vertritt. Die Unternehmen wissen: Beim Pokerspiel Schadenregulierung haben sie in der Regel die besseren Karten. Sie kennen die Verträge bis ins letzte Detail, der Kunde hat sie oft nicht mal zu Ende gelesen. Sie sind die Experten, der Kunde oft ein Laie.





























