02.09.2008

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Restschuldversicherung

Police oft unnötig

Es klingt nach einem sinnvollen Schutz: Wer beispielsweise einen Autokredit aufnimmt, kann eine Restschuldversicherung abschließen, die im Todesfall, bei Berufsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit die Rückzahlung des Darlehens übernimmt.



Doch Verbraucherschützern ist die Police ein Dorn im Auge. „Häufig drängen Kredit­anbieter einen Kunden zu der Versicherung“, sagt Christina Beck vom Verbraucherzen­trale Bundesverband (vzbv). „Dabei benötigt er sie oft nicht.“ Das gelte zum Beispiel für Kunden, die über eine Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung verfügen.

Außerdem verteuert die Restschuldpolice Verbraucherdarlehen erheblich. „Würde die Restschuldversicherung in die Berechnung des effektiven Jahreszinses mit einbezogen, würde der Zinssatz oft zwischen 20 und 30 Prozent liegen“, sagt Beck. Bei der Angabe des Jahreszinses müssen die Kosten der Versicherung jedoch nur berücksichtigt werden, wenn sie Bedingung für die Darlehensvergabe ist. Laut vzbv suggerieren einige Kreditanbieter aber, dass ein Darlehen ohne Restschuldpolice ein kaum tragbares Risiko sei. Zwar ändert auch die EU-Richtlinie für Verbraucherkredite, die bis 2010 einheitliche Regeln für Ratenkredite in Europa einführt, an der Berechnung des Jahreszinses nichts. Der vzbv fordert aber, die Richtlinie kundenfreundlicher zu gestalten: Er will ­Kreditanbieter dazu verpflichten, den Kunden nach bereits vorhandenen Lebens- oder Berufsunfähigkeitspolicen zu fragen.


© 2008 capital.de

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Quelle: FMH-Finanzberatung
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