Fast vier Stunden hatte der 49-jährige Künstler noch vor drei Jahren im Röntgeninstitut ausharren müssen, mit starken Schmerzen in einem kargen, überfüllten Wartezimmer. Bei seinem jüngsten Besuch durfte er es sich allein in einem holzgetäfelten Raum mit Wasserspender bequem machen. Dann folgte das persönliche Gespräch mit dem Arzt, der mit ihm eingehend über das Bild des lädierten Knies sprach.
Kaum länger als eine Stunde hatte die Tour vom Hausarzt über den Orthopäden bis ins Institut gedauert – Fahrtzeiten eingerechnet. Grund für die neue Vorzugsbehandlung: Maler Herbert Schlosser hat sich als Kassenpatient für eine neue Tarifvariante entschieden und nun stehen auf seiner Krankenakte gelb markiert die Zauberworte: „Privatpatient GOÄ“.
Die Gesundheitsreform ermöglicht jetzt auch gesetzlich Versicherten den Aufstieg zur Besserbehandlung. Variante eins: Der Versicherte bleibt in der Kasse, erhält aber wie ein Privatpatient vom Arzt eine Rechnung. Solche Tarife sind allerdings mit hohen Finanzrisiken verbunden, weil der Patient Mehrkosten selbst trägt. Wer sich darauf einlässt, muss die Vertragsbedingungen sehr sorgfältig prüfen. Variante zwei sind Wahltarife, die eine Kombination aus besserem Service und überschaubaren Mehrkosten bieten (siehe „Praxistest“).
Hierfür sind eine Extraprämie und eine kleinere limitierte Selbstbeteiligung fällig. In diesem Fall darf der Patient beispielsweise auf schnellere Termine und großzügige Rezepte hoffen, allerdings nicht jede besondere Behandlung beanspruchen, die ein privat Versicherter nutzen könnte.









