20.07.2006

Vorruhestand

Jetzt Rechte sichern

von Karl-Heinz Seyfried

Noch können sich Arbeitnehmer bis Jahrgang 1953, in Ausnahmefällen sogar Jahrgang 1954, einen frühen, staatlich geförderten Ausstieg sichern - falls die Firma mitspielt. Teils dürfen sich die Mitarbeiter mit 59 Jahren zur Ruhe setzen, Frauen bis Jahrgang 1951 sogar mit 57 Jahren.

Viele Arbeitnehmer möchten vor dem 65. Geburtstag aussteigen, um Zeit für eigene Ziele zu gewinnen. Doch wie lange die heutigen Regeln noch gelten, ist fraglich.

Jetzt Rechte sichern

Das Bundeskabinett will im Frühjahr 2007 die Rente ab Alter 67 verabschieden. Dabei geht es dann auch um die Altersteilzeit, den staatlich geförderten Weg in den vorzeitigen Ruhestand. Wer vor dem Regierungsbeschluss mit seinem Arbeitgeber verbindlich Altersteilzeit vereinbart, sollte Vertrauensschutz genießen und auf Dauer in den Genuss der noch geltenden Regeln kommen. Dabei muss die Alterteilzeit nicht sofort beginnen, spätestens jedoch Ende des Jahres 2009. Wann Arbeitnehmer aussteigen können, zeigen Tabellen am Ende dieses Textes für die einzelnen Geburtsmonate.

Prinzip

Altersteilzeit heißt: Der Angestellte leistet - frühestens ab Alter 55 - bis Rentenbeginn insgesamt nur halb so viele Stunden wie bisher. In aller Regel arbeitet er zunächst unvermindert weiter und erfüllt so sein gesamtes Pensum als Block in der ersten Hälfte der vereinbarten Zeit. Danach stellt ihn die Firma frei – der Mitarbeiter hat de facto den Ruhestand erreicht.

Gleichwohl verdient er die ganze Zeit konstant die Hälfte seines früheren Bruttogehalts (samt etwaiger Gehaltserhöhungen). Die Firma muss zudem das Teilzeitsalär um 20 Prozent aufstocken - so bestimmt es das Altersteilzeitgesetz. Viele Betriebe erhöhen die Zulagen aus der eigenen Kasse, teils schreiben das sogar Tarifverträge vor. Die Zulage wird in aller Regel brutto für netto ausgezahlt, erhöht aber die für das übrige Einkommen fälligen Steuern etwas (Progressionsvorbehalt). Zudem muss der Arbeitgeber den Rentenbeitrag für 90 Prozent des früheren Gehalts aufbringen.

Wie viel Nettogehalt Arbeitnehmern bei Altersteilzeit bleibt, lässt sich mit einem  Internetrechner des Bundesarbeitsministeriums bestimmen. Es hat zudem unter der Telefonnummer 01805-67 67 14 eine Hotline zu diesem Thema eingerichtet (12 Cent pro Minute).

Verhandlungssache. Nur in wenigen Branchen haben Mitarbeiter einen Anspruch auf Altersteilzeit, etwa in der Chemie-, Metall- und Elektroindustrie. Doch lassen sich im Rahmen von Personalum- und -abbau oft Regelungen finden, von denen beide Seiten profitieren.

Fördermittel

Die staatlich verordneten Mehrkosten der Altersteilzeit kann sich das Unternehmen von der Bundesagentur für Arbeit erstatten lassen. Bedingung: Sobald der Senior aussteigt, muss es einen Arbeitslosen oder eine Nachwuchskraft einstellen, die gerade ihre Ausbildung abgeschlossen hat. Der Betrag, den die Behörde für die Zulagen erstattet, ist aktuell pro Fall auf jährlich 12600 Euro limitiert und wird maximal für sechs Jahre gezahlt - obwohl zum Beispiel bei außertariflichen Angestellten und angestellten Freiberuflern bis zu zehn Jahre Altersteilzeit möglich sind.

Schlusstermin

Die Förderung gibt es aber nur noch, wenn die Altersteilzeit spätestens Ende des Jahres 2009 beginnt. Profitieren können also nur Mitarbeiter, die zu diesem Termin 55 Jahre alt sind. Sie müssen ferner in drei der vergangenen fünf Jahre sozialversichert gearbeitet haben - und am Ende der Altersteilzeit in Rente gehen können.

Jahrgang 1954 erreicht im Jahr 2009 das Alter 55, kann also noch geförderte Altersteilzeit beginnen. Doch bis zu seinem frühesten Rentenbeginn mit Alter 62 vergehen - ja nach Geburtsmonat - bis zu sieben Jahre: also mehr, als die Bundesagentur bezuschusst. Dieser Fall ist im Folgenden nicht näher dargestellt, weil der Arbeitgeber die Mehrkosten der Altersteilzeit für die Restzeit alleine tragen müsste.

Details

Über die Regelungen der Altersteilzeit und ihre Förderung informiert die Bundesagentur für Arbeit mit der Broschüre  „Gleitender Übergang in den Ruhestand“.

Rente mit 65.

Ein Arbeitnehmer kann zum Beispiel mit Altersteilzeit im Blockmodell mit 63 Jahren aussteigen und ab Alter 65 Rente ohne Abschläge kassieren. Das ist vielfach lukrativer als mit 63 aus dem Job direkt in die Frührente (mit derzeit 7,2 Prozent Abschlag) zu gehen.

Über die Bedingungen für Rente mit 65 und die Frührenten informiert die Deutsche Rentenversicherung mit der Broschüre  „Die richtige Altersrente für Sie“.

Vorgezogene Rente.

Wer die dann fälligen Rentenabschläge hinnimmt, kann mit Altersteilzeit wesentlich früher in den Ruhestand:
Versicherte bis Jahrgang 51 können mit 60 Jahren aussteigen. Bedingungen: Mindestens zwei Jahre Altersteilzeit und bis zum Rentenbeginn 15 Beitragsjahre, davon acht Jahre mit Pflichtbeiträgen im Jahrzehnt vor Rentenbeginn.  Wer wann aussteigen kann.
Versicherte bis Jahrgang 1953 können teils schon mit 59 Jahren den Arbeitsplatz räumen. Bedingung: Bei Rentenbeginn 35 Versicherungsjahre, wobei Beitrags-, Arbeitslosen- und Kindererziehungszeiten zählen.  Wer wann aussteigen kann.
Frauen bis Jahrgang 1951 können sich teilweise sogar mit 57 Jahren zur Ruhe setzen. Bedingung: Bei Rentenbeginn 15 Versicherungsjahre, davon zehn mit Pflichtbeiträgen ab Alter 40.  Wer wann aussteigen kann.


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Quelle: FMH-Finanzberatung