01.07.2007
Eigenbedarf. Vorrang vor betagten Eltern genießt der Ehepartner des Unterhaltspflichtigen. Hat er weder eigenes Einkommen noch ein Eigenheim, stehen ihm mindestens 1050 Euro zu.
Vermögen. Guthaben, Depots und vermietete Immobilien kann das Amt voll für den Elternunterhalt heranziehen, wenn das Kind die Erträge nicht für sich und seine Familie benötigt.
2) Siehe unten: "Wichtige Urteile zum Elternunterhalt".
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