01.07.2007

Foto: Matthias Ropel

Unterhalt

Wie das Sozialamt rechnet

von Barbara Bank

Wer Unterhalt für seine Eltern zahlen soll, kann Freibeträge nutzen. Sparsame werden stärker belastet als Konsumfreudige.

Eigenbedarf. Vorrang vor betagten Eltern genießt der Ehepartner des Unterhaltspflichtigen. Hat er weder eigenes Einkommen noch ein Eigenheim, stehen ihm mindestens 1050 Euro zu.

Vermögen. Guthaben, Depots und vermietete Immobilien kann das Amt voll für den Elternunterhalt heranziehen, wenn das Kind die Erträge nicht für sich und seine Familie benötigt.

 
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2) Siehe unten: "Wichtige Urteile zum Elternunterhalt".


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Quelle: FMH-Finanzberatung