17.12.2009
Wer seinen Ruhestand im Ausland verbringt, darf die Förderung behalten.
Wer seinen Ruhestand im Ausland verbringt, darf die Förderung behalten.
Foto: Getty
Investor-Artikel

Umsetzung von EU-Recht

Riester-Förderung auch für Rentner im Ausland

Von der Riester-Rente können künftig mehr Bürger profitieren. Auf Druck der EU will die Bundesregierung die staatliche Förderung in mehreren Punkten ändern. Profitieren sollen auch Berufspendler, die im benachbarten Ausland leben.

Zudem müssen Rentner, die auswandern, ihre Riester-Fördergelder nicht mehr zurückzahlen. Mit Kapital aus dem Wohn-Riester darf bald eine Immobilie nicht mehr nur in Deutschland, sondern überall in der EU gekauft werden. Über zwölf Millionen Deutsche haben schon einen Riester-Vertrag zur besseren Absicherung im Alter abgeschlossen.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im September entschieden, dass die deutschen Riester-Regeln in mehreren Punkten gegen das Europarecht verstoßen. Bislang haben nur Arbeitnehmer einen Anspruch auf die Riester-Zulagen, wenn sie in Deutschland Steuern zahlen. Berufspendler, die in Nachbarländern wie den Niederlanden, Luxemburg, Frankreich, Österreich oder der Schweiz wohnen und dort oft steuerpflichtig sind, konnten keine Zulagen bekommen. Der EuGH hatte eine Gleichbehandlung gefordert.

Das Bundesfinanzministerium teilte mit, der Förderkreis solle nun um diese "Grenzgänger" erweitert werden. Auch beim Wohn-Riester muss der Bund nachbessern: Mit Kapital aus den staatlich geförderten Wohn- Riester-Verträgen darf in Zukunft auch im EU-Ausland ein Haus oder eine Wohnung für den Eigenbedarf gekauft werden.

Gute Nachrichten gibt es für Rentner, die Deutschland den Rücken kehren wollen. Der EuGH hatte die bisherige Regelung verworfen, dass Rentner die Riester-Förderung zurückzahlen müssen, wenn sie nach ihrem Berufsleben in einem anderen EU-Land leben wollen. Auch dieser Punkt werde nun überarbeitet, sagte ein Ministeriumssprecher der dpa.


Quelle: capital.de
© 2009 dpa

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Quelle: FMH-Finanzberatung