Der absetzbare Betrag ist in der Höhe begrenzt - in 2005 und im Vorjahr auf maximal 1.050 Euro. Ab 2006 steigt er auf 1.575 Euro an, ab 2008 beträgt er jährlich 2.100 Euro. Zusätzlich bleiben Zinsen und Kapitalerträge steuerfrei, die in der Sparphase auflaufen.
Geben Riester-Sparer ihre Steuererklärung samt Anlage AV ab, führt das Finanzamt automatisch die so genannte Günstigerprüfung durch. Die Beamten prüfen, ob die Steuerersparnis des Sparers höher ist als die Summe der bisher gewährten staatlichen Zulagen. In diesem Fall gewährt das Finanzamt den Überschuss als Steuerrückerstattung.
Während die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen die Sparzulagen direkt auf den Riester-Vertrag des Sparers überweist, schreibt das Finanzamt eine etwaige Steuerrückerstattung dem Girokonto des Anlegers gut. Wer dieses Geld in seinen Riester-Vertrag investieren will, muss es als Sonderzahlung auf seinen Altersvorsorgevertrag einzahlen. Allerdings lässt nicht jeder Vertrag solche Zahlungen zu. Oft fallen auch zusätzliche Gebühren an.
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