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11.08.2010
Versicherte sollten erst die Deckungszusage einholen, dann den Anwalt beauftragen
Versicherte sollten erst die Deckungszusage einholen, dann den Anwalt beauftragen
Foto: Getty

Rechtsschutzversicherung

Wo Vertragslücken klaffen

von Thomas Münster und Britta Langenberg

Kein Rundum-sorglos-Paket: Die Rechtsschutzpolicen haben klare Grenzen für die Übernahme von Kosten. Wer die Regeln kennt, muss nicht draufzahlen. Capital zeigt leistungsstarke Verträge.

Vorab-Bonus

Für Rechtsschutzversicherte arbeiten Anwälte laut einer Umfrage eher zum gesetzlichen Honorar als für andere Mandanten. Insofern bietet schon die Police an sich einen gewissen Kostenschutz. Der Versicherer übernimmt grundsätzlich die Vergütung des Anwalts für Beratung, Schriftverkehr, die Vertretung in Verhandlungen und Gerichtsverfahren sowie Gerichtskosten.

Sicherheit

Erst die Deckungszusage vom Versicherer einholen, dann den Anwalt beauftragen – damit sind Kunden auf der sicheren Seite. Will der Jurist privat über Zeithonorar abrechnen, muss er Klienten vorher informieren. Der Versicherer kann die Deckung verweigern, wenn er eine Klage für aussichtslos hält. Dagegen kann sich der Kunde formal wehren: je nach Vertrag mithilfe seines Anwalts (Stichentscheid) oder per Schiedsgutachten der Anwaltskammer.

Policenauswahl

erträge mit guten Leistungen machen es Kunden im Ernstfall einfacher. Morgen & Morgen ermittelte Policenpakete für Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz auf Basis der Daten von gut 50 Versicherern, die mehr als 2400 Tarifvarianten bieten. Alle Tarife in der Tabelle erfüllen sechs Kriterien:

Rechtsberatung

Der Versicherer zahlt auch für vorsorgliche Rechtsberatung, zum Beispiel wenn es darum geht, einen Vertragsentwurf vorab zu prüfen.

Sachverständige

Im Verkehrsrechtsschutz übernimmt der Versicherer auch die üblichen Kosten für einen technischen Sachverständigen.

Ombudsmann

Bei Streit mit dem Versicherer kann sich der Kunde kostenlos an den Versicherungsombudsmann in Berlin wenden, weil die Gesellschaft sich dessen Schiedsspruch unterwirft.

Kündigungsregeln

Der Tarif bietet Versicherten verbesserte Regeln für die außerordentliche Kündigung. Der Versicherer darf Kunden frühestens nach dem zweiten Schadensfall den Vertrag kündigen. Einige Unternehmen behalten sich dieses Recht schon für den ersten Schaden vor. Kunden finden danach oft nur schwer neuen Schutz.

Schadenszeitpunkt

Für die Streitfrage, ob ein Schadensfall versichert ist, zählt allein der Zeitpunkt des Schadensfalls (Ereignis-Theorie). Andernfalls kann sich der Versicherer darauf berufen, dass die Ursache des gemeldeten Schadens vor Vertragsbeginn lag und die Sache deshalb nicht versichert ist.

Internet

Die Police bietet weltweit Schutz für private Internetgeschäfte.

Paket für die ganze Familie

Die Tabelle zeigt Toptarife für einen 38-jährigen Angestellten, der einen Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für seine Familie wünscht. Er vereinbart eine Eigenbeteiligung von 150 Euro pro Schaden: Der kleine Selbstbehalt tut nicht weh, senkt aber den Jahresbeitrag der Police deutlich.

Gesellschaft

Tarif

Deckungssumme in Euro

Jahresbeitrag in Euro

WGV

RS Basis

500.000

144

DAS

Baustein-RS

500.000

183

HUK241

RS2

1.000.000

192

HUK-Coburg

RS2

1.000.000

198

Bruderhilfe

RS2

1.000.000

217

DMB

RS Expert

unbegrenzt

217

HDI Direkt

RS

400.000

225

HDI-Gerling

RS Classic

500.000

248

Roland

RS Kompakt

500.000

252

Arag

Aktiv-RS Komfort

unbegrenzt

257

Teuerster Anbieter

   

368

Jeweils bester Tarif eines Anbieters; sortiert nach Jahresbeitrag inklusive Versicherungssteuer; Vorgabe: Kautionsdeckung mindestens 100.000 Euro; 1) Vertragsabschluss nur übers Internet; 2) Tarif mit sinkendem Selbstbehalt
Stand: Juni 2010; Quelle: Morgen & Morgen (ID C10011)


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Quelle: FMH-Finanzberatung