Sie sind jedoch mit Kosten verbunden, die sehr unterschiedlich ausfallen können. Künftige Riester-Sparer sollten daher vor Vertragsschluss prüfen, wie hoch diese Kosten im Falle eines Wechsels oder einer Beitragsfreistellung sind.
Anleger haben grundsätzlich das Recht, ihren Vertrag jederzeit ruhen zu lassen und die Beitragszahlung einzustellen. Solange der Vertrag ruht, besteht allerdings kein Anspruch auf staatliche Förderung. Außerdem senkt die Gesellschaft die Leistungen aus dem Vertrag entsprechend.
Auch eine Kündigung der Police ist jederzeit möglich, wenn Sparer das angesparte Kapital auf einen anderen Vertrag beim gleichen oder bei einem anderen Anbieter übertragen wollen. Wer beim ersten Abschluss seines Riestervertrags eine schlechte Wahl getroffen hat, kann diese Fehlentscheidung später korrigieren. Doch das kostet: Der Anbieter kann dem Sparer für einen Wechsel gesonderte Gebühren in Rechnung stellen.
Zudem besteht die Möglichkeit, den Vertrag vollständig aufzulösen. Riester-Sparer können grundsätzlich jederzeit über das angesparte Kapital verfügen. Allerdings ist eine solche Kündigung - ohne Übertragung des Kapitals auf eine neue Riester-Police - mit dem Verlust der staatlichen Förderung verbunden. Gewährte Zulagen und Steuervorteile müssen zurückgezahlt werden.
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