18.01.2010
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Lohnendes Geschäft: Je extremer die Sterblichkeitsschätzungen, desto höher die Prämien.
Lohnendes Geschäft: Je extremer die Sterblichkeitsschätzungen, desto höher die Prämien.
Foto: Photocase
Investor-Artikel

Lebensversicherung

Wenn Versicherer mit dem Alter spielen

von Martin Reim

Geht es nach der Assekuranz, lebt derselbe Mensch unterschiedlich lang - je nachdem, welche Versicherung er abschließt. Dabei rechnen die Unternehmen stets zu ihren eigenen Gunsten. Wir nennen Hintergründe und Auswege.

Der Unterschied ist frappierend. Wenn ein 45-jähriger Mann eine private Rentenversicherung abschließt, dann rechnen die Versicherer so, als ob er gut 91 Jahre alt wird. Wenn dieselbe Person aber eine Risikolebenspolice haben möchte, die im Todesfall zahlt, wird sie nach Schätzung der Versicherer lediglich gut 76 Jahre alt – eine Differenz von 15 Jahren. Bei jungen Frauen können die Altersunterschiede noch größer sein (siehe Tabelle 1).

Für die Assekuranz lohnt die unterschiedliche Betrachtung, denn die Prämien fallen umso höher aus, je extremer die Sterblichkeitsschätzungen sind. Und bei beiden Konstellationen rechnet die Branche zu ihren eigenen Gunsten. Logisch: Stirbt ein Kunde mit einer Rentenpolice früher als kalkuliert, brauchen die Versicherer weniger auszuzahlen. Und wenn die Kunden einer zeitlich begrenzten Risikolebensversicherung länger als erwartet leben, kommen die Unternehmen ebenfalls besser weg, weil sie für weniger Todesfälle aufkommen müssen.

Bis zu einem Viertel der Gewinne, die aus solchen Umständen entstehen, landen bei den Anbietern. Arno Gottschalk, Finanzexperte bei der Verbraucherzentrale Bremen, nennt diese Gemengelage "irritierend". Sie berge die Gefahr, dass die Versicherungsnehmer übervorteilt werden, glaubt der Experte.

Versicherer nutzen zweierlei Maß

Grundlage der umstrittenen Praxis sind die sogenannten Sterbetafeln. Sie verzeichnen die statistische Wahrscheinlichkeit, mit der eine versicherte Person in einem bestimmten Alter stirbt. Zugleich zeigen die Tafeln an, wie hoch die durchschnittliche Lebenserwartung ist. Für die Branche entwickelt hat sie die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV), der Zusammenschluss der Versicherungsmathematiker.

Es sind zwei Tafeln im Einsatz eine für Risikopolicen, eine für Privatrenten. Begründung für die Zweiteilung: Kundengruppen und Laufzeiten beider Angebote seien stark unterschiedlich. Hinzu kommen die Sicherheitspuffer. Sie sind wichtig, denn wenn sich die Versicherer zu ihren Ungunsten verrechnen, könnten die Gesellschaften pleitegehen. Deshalb erkennt auch Gottschalk prinzipiell an, das Streben nach Sicherheit liege "auch im Interesse der Versicherten".

Doch wie groß sind die Puffer, und was kosten sie den Kunden? Versicherungsmathematiker Axel Kleinlein hat den Fall eines 35-jährigen Mannes nachgerechnet, der eine private Rentenversicherung abschließen will. Inklusive Assekuranzpuffer beträgt seine Lebenserwartung 94 Jahre, ohne 84,4 Jahre. Die knapp zehn Jahre Unterschied haben Auswirkungen: Unter realistischen Annahmen, was beispielsweise Einzahlungen, Laufzeit und Kosten betrifft, läge die garantierte Rentenhöhe um knapp 31 Prozent über jener, die der Kunde derzeit bekommt (Tabelle 2). Angesichts dieser Zahlen sagt Kleinlein: "Versicherungen sind vermutlich teurer, als sie sein müssten." Wie umfangreich der Puffer sein muss, mag er zwar nicht exakt schätzen. "Ich bin aber ziemlich sicher, dass er zu hoch ist."

Der Mathematiker hat für solche Untersuchungen eine eigene Sterbetafel kalkuliert, die zuerst in Vergleichen des Spezialmagazins "Ökotest" Verwendung fanden und für ziemlichen Wirbel sorgten. Kleinlein betont, eine der Grundlagen seiner Berechnungen seien Sterbetafeln des Statistischen Bundesamts, denen man die Objektivität nicht absprechen könne. Ein Sprecher des Bundesamts erklärt allerdings auf Anfrage, sein Haus erstelle die Sterbetafeln nicht nach denselben Prinzipien wie die Versicherer. "Die Branche ist in ihren Berechnungen frei."

Auch die Finanzaufsicht BaFin nimmt Kleinlein in Haftung. Sie habe bei der Konstruktion der Sterbetafeln mit am Tisch gesessen. Eine BaFin-Sprecherin bestätigt das, betont aber, die Entscheidung hätten allein die Vertreter des DAV getroffen. Die Sprecherin verteidigt die Beschlüsse der Aktuare. Laut Gesetz seien ausreichende Sicherheitsmargen nötig. Außerdem gebe es "anerkannte mathematische Verfahren", die unangemessen hohen Puffern entgegenstünden.


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Quelle: FMH-Finanzberatung