Die Europäische Kommission will die Regeln für die private und betriebliche Altersvorsorge in den EU-Staaten vereinheitlichen. Denkbar sei eine "gemeinsame Plattform für die integrierte Überwachung aller Aspekte der Vorsorgepolitik", heißt es in einem am Mittwoch veröffentlichten sogenannten Grünbuch der Kommission. Ziel sei die Verwirklichung des Binnenmarkts auch im Bereich der Altersvorsorge. Bisher gibt es nur für Teile der Vorsorge europaweite Regelungen, etwa für die kapitalgedeckte betriebliche Altersvorsorge.
Eine einheitliche Neuregelung könnte das deutsche Modell der Betriebsrenten gefährden. Die klassischen Betriebsrenten sind nicht kapitalgedeckt, sondern werden durch Rückstellungen des Unternehmens garantiert. Bei Insolvenz springt der Pensionssicherungsverein ein. Politiker und Unternehmen haben frühere Versuche einer Vereinheitlichung bereits abgewehrt.
Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft begrüßte dagegen das Grünbuch und warb für europäische Sicherheitsstandards für Vorsorgeprodukte, "insbesondere Eigenkapitalanforderungen, wie sie für Lebensversicherungen schon existieren".
Europaweit hat das Betriebsrentensystem bereits an Rückhalt verloren, der Trend geht zu sogenannten beitragsorientierten Modellen. Rund 60 Millionen EU-Bürger zahlen bereits in solche Versicherungen ein. Pensionsfonds nach angelsächsischem Muster mit höheren Renditen, aber geringerer Sicherheit mussten in der Krise aber teilweise deutliche Wertverluste hinnehmen.
Generell fordert die Kommission die Mitgliedsstaaten auf, das Rentenalter weiter anzuheben. Es sei aber ein "Gerücht", dass er die Rente mit 70 vorgeschlagen haben solle, sagte Sozialkommissar Laszlo Andor. Dass für die meisten Europäer im Jahr 2060 - so weit reichen die Berechnungen der EU - aber ein Renteneintrittsalter von etwa 70 Jahren gelten wird, ergibt sich aus dem Zahlenmaterial der EU.
Der Ruhestand solle sich im Verhältnis zur aktiven Arbeitszeit nicht mehr verlängern, fordert die Kommission. Bei einer erwarteten längeren Lebensdauer von sieben Jahren bis 2060 müsste der Rentenbeginn gegenüber dem heutigen EU-Ziel von 65 Jahren um gut vier Jahre nach hinten geschoben werden. Die Einzelheiten sind jedoch Sache der Mitgliedsstaaten.
Quelle: ftd.de
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