01.12.2005

Förderung

Mindesteigenbetrag als Voraussetzung

von Jessica Schwarzer

In den Genuss des vollen staatlichen Zuschusses kommt nur, wer auch einen eigenen Beitrag in seinen Riestervertrag zahlt - den so genannten Mindesteigenbeitrag.

Die Höhe dieses Mindesteigenbeitrag hängt vom Einkommen des Anlegers ab. Der Betrag berechnet sich auf der Grundlage des rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjahres. Im Jahr 2005 müssen Anleger zwei Prozent ihrer rentenversicherungspflichtigen Einkünfte aus dem Vorjahr, maximal jedoch 1.050 Euro, selbst investieren - abzüglich der Zulagen, auf die sie Anspruch haben.

Der Vorsorgebeitrag - bestehend aus Eigenbeitrag plus Zulagen - steigt 2006 und 2007 auf drei Prozent der rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkünfte oder maximal 1.575 Euro. Ab 2008 beträgt er vier Prozent. Maximal können dann Einzahlungen bis zu 2.100 Euro (abzüglich Zulagen) gefördert werden.


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Baugeld (10 Jahre fest)3,03%2,68-4,90%
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Festgeld (12 Monate)1,79%0,75-3,16%
Sparbriefe (4 Jahre)1,89%0,56-3,50%
Girokonto (Dispo)11,24%5,50-14,50%
Ratenkredite (36 Monate)6,96%4,70-11,61%
Quelle: FMH-Finanzberatung