30.04.2009
Seite  1 | 2

Arbeitgeber sichern immer seltener eine feste Rente zu.
Arbeitgeber sichern immer seltener eine feste Rente zu.
Foto: Fotolia

Betriebsrenten

Wenn der Chef nichts mehr beisteuert

von Anja Krüger

Über den Arbeitgeber für das Alter vorzusorgen, wird in Deutschland immer beliebter. Doch in der Krise knausern viele Unternehmen. Trotzdem hat die Betriebsrente anderen Sparformen einiges voraus.

In Deutschland bauen schätzungsweise mehr als 17 Millionen Erwerbstätige eine Betriebsrente auf, mit der sie im Ruhestand ihre gesetzliche Rente aufbessern wollen. Sie müssen nicht fürchten, dass die Krise bestehende Pensionsansprüche auffrisst, sagt Thomas Jasper von der Unternehmensberatung Rauser Towers Perrin. "Die Betriebsrente ist eine der sichersten Formen des Sparens", sagt er. Eine Reihe von Sicherheitsvorkehrungen sorgt dafür, dass einmal erworbene Ansprüche erhalten bleiben.

In europäischen Nachbarländern ist die Betriebsrente seit langem eine wichtige Säule der Altersversorgung, in Deutschland erlebt sie seit einigen Jahren eine Renaissance. Nach dem Alterssicherungsbericht 2008 der Bundesregierung wuchs die Zahl der Betriebe in der Privatwirtschaft mit einer zusätzlichen Altersversorgung zwischen 2001 und 2007 von 31 auf 51 Prozent. "Die Wertschätzung der betrieblichen Altersversorgung ist bei Mitarbeitern und Personalverantwortlichen gestiegen", sagt Jasper.

Beschäftigte schätzen die Betriebsrente zunehmend, weil den meisten klar ist, dass die Zahlungen der gesetzlichen Rente später nicht üppig sind und sie deshalb zusätzlich vorsorgen müssen. Für die Unternehmen ist die betriebliche Altersversorgung ein wichtiges Mittel der Mitarbeiterbindung. Denn auch wenn der Krise zurzeit viele Arbeitsplätze zum Opfer fallen - langfristig fürchten viele Firmen einen Mangel vor allem an qualifizierten Beschäftigten.

Nicht jede Betriebsrente finanziert der Arbeitgeber

Früher waren Betriebsrenten vor allem zusätzliche Leistungen der Firma für den Beschäftigten. Konzerne betreiben diese Form der freiwilligen Sozialleistung auch heute noch, die Pensionsverpflichtungen der deutschen Wirtschaft sind hoch. Allein die im Dax gelisteten Konzerne kommen auf 191 Milliarden Euro. Allerdings haben viele Unternehmen die Gestaltung ihrer Versorgungsleistungen geändert. "Es gibt einen Trend zur beitragsorientierten Zusage", sagt Jasper.

Das heißt: Der Arbeitgeber sagt nicht eine Rente in einer bestimmten Höhe zu, sondern verpflichtet sich zur Zahlung von Beiträgen, mit denen Kapital für die Ruhestandsbezüge aufgebaut wird. Wie hoch die spätere Rente ausfällt, kann in diesem Fall auch von der Entwicklung des Vermögens abhängen. Der Vorteil für das Unternehmen: Es kann seine Verpflichtungen besser kalkulieren und hat feste Kosten, unabhängig davon, ob der spätere Betriebsrentner 75 oder 95 Jahre alt wird.

Neben der arbeitgeberfinanzierten Form der betrieblichen Altersversorgung kann auch der Beschäftigte selbst seine Betriebsrente finanzieren. Nach dem Alterssicherungsbericht der Bundesregierung ist der Anteil der Unternehmen mit arbeitgeberfinanziertem System von 2001 bis 2007 von 54 Prozent auf 38 Prozent gesunken.

Seit 2002 muss jeder Arbeitgeber Beschäftigten ermöglichen, Teile ihres Bruttogehalts in eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds zu zahlen. Für die Beiträge müssen aber weder Arbeitgeber noch Beschäftigter Sozialabgaben zahlen, außerdem wird auf die Prämien keine Lohnsteuer fällig. Ob Unternehmen Mitarbeiter beim Aufbau einer Betriebsrente über die sogenannte Entgeltumwandlung finanziell unterstützen, bleibt ihnen überlassen.


Was die Leser sagen

F.Franz
07.05.2009 | 08:49
"Betriebsrente"

Die meisten Direktversicherung werden vom Arbeitnehmer bezahlt, der Arbeitgeber übernehmt lediglich die Überweisung des vom Gehalt abgezogenen Beitrags. Aber zur politischen Verdummung ist die Bezeichnung "Betriebsrente" geeignet, weil sie so die irre Fiktion von der "3.Säule" nährt.
Aber der politische Missbrauch mit der Altersvorsorge geht viel weiter. So wurde gerade die Rendite der alten, langlaufenden Direktversicherungen massiv reduziert, teilweise deutlich unter Null gefahren. Denn oft war der Beitrag nicht abgabenreduziert, aber die Auszahlung bewirkt neben der Steuerpflicht nun auch noch eine neu erfundenen Sozialversicherungspflicht von z.Z. 17,45% auf eine fiktive Rendite von 10% (Umrechnung des Auszahlungsbetrags durch den Gesetzgeber). Und die Gerichte machen bei dieser Ausplünderung mit: Richter können keine Direktversicherung abschliessen.
Fazit: Vorsorge fürs Alter macht nur privat, ohne staatlichen Einfluss, Sinn. Denn alle Modelle purzeln, falls die Abgeordneten zugreifen, wie sie bei der Direktversicherung mehrfach vorführten. Man kann, ja muss, davon ausgehen, dass auch die Riester- und Rüruprenten, wenn dort genug angesammelt wurde, auf einmal mit neu erfundenen Abgaben belegt werden. Dabei spielt es wohl keine so große Rolle, ob das nun Steuern oder Sozialabgaben sind. Bei den Direktversicherungen wurde übrigens beides gemacht. Und immer auch bei Verträgen, die unter völlig anderen Bedingungen und staatlichen "Garantien" abgeschlossen wurden.
Also: Finger weg von Staatsgeschenken.

(Kommentare 1-1 von 1)

Ihre Meinung

Ihr Name
Ihre Email-Adresse (wird nicht veröffentl.)
Betreff
Ihr Kommentar



 
Capital - Suche
 
Alle Zinsen auf einen Blick
Wo Sie günstig finanzieren können und welche Anbieter Sparern die höchsten Renditen bieten.
ProduktMittel-
wert
Spanne
Baugeld (10 Jahre fest)3,03%2,68-4,90%
Tagesgeld (5.000 Euro)1,72%0,22-3,00%
Festgeld (12 Monate)1,79%0,75-3,16%
Sparbriefe (4 Jahre)1,89%0,56-3,50%
Girokonto (Dispo)11,24%5,50-14,50%
Ratenkredite (36 Monate)6,96%4,70-11,61%
Quelle: FMH-Finanzberatung