01.12.2005

Antrag

Förderung abholen

von Jessica Schwarzer

Die staatliche Förderung müssen Riester-Sparer beantragen. Wer den Zulagenantrag nicht abgibt oder die Sonderausgaben beim Finanzamt nicht geltend macht, verschenkt Geld.

Sparer, die die geförderte Vorsorge für den Aufbau ihrer Altersvorsorge nutzen wollen, kommen auch bei einem Vertragsabschluss zum Ende jedes Jahres noch in den Genuss der staatlichen Förderung für das Gesamtjahr. Einzige Voraussetzung: Der Eigenbeitrag muss spätestens am 31. Dezember dem Riester-Vertrag gutgeschrieben sein.

Die Bank, Versicherung oder Kapitalanlagegesellschaft sendet Anlegern das Antragsformular für die Zulage in der Regel nach Vertragsabschluss zu. Den ausgefüllten Antrag müssen Sparer an den Anbieter zurück senden. Dieser schickt ihn an die Zentrale Zulagenstelle, die wiederum die Zulagen direkt an den Anbieter überweist, der sie dann dem Vertrag des Sparers gutschreibt. Je früher das geschieht, desto schneller können neue Zinserträge erwirtschaftet werden.

Spätestens zwei Jahre nach Ablauf des Beitragsjahres müssen Versicherte den Antrag gestellt haben, ansonsten verfällt der Anspruch für das betreffende Jahr. Die Frist für das Riester-Sparjahr 2003 endet am 31. Dezember 2005.

Seit 2004 haben Sparer die Möglichkeit, einen Dauerzulagenantrag zu stellen und so das Verfahren zu vereinfachen: Anleger bevollmächtigen ihren Anbieter, den Zulagenantrag auf elektronischem Wege bei der Zentralen Zulagenstelle einzureichen. Die schriftliche Bevollmächtigung - zum Beispiel bei Vertragsschluss - gilt dann bis auf Widerruf.

Die Zentrale Zulagenstelle erfragt die beitragspflichtigen Einnahmen des Steuerpflichtigen dann beim Rentenversicherungsträger. Ist der Dauerzulagenantrag einmal gestellt, läuft die Antragsstellung später automatisch und Sparer müssen nicht mehr jährlich Angaben über ihre beitragspflichtigen Einnahmen machen.

Veränderungen, die sich auf den Zulagenanspruch auswirken - etwa die Geburt eines Kindes oder eine neue Vertragszuordnung der Kinderzulage -, sollten Riester-Sparer ihrem Anbieter umgehend melden. Sonst kann die Förderung nicht korrekt ermittelt werden.


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Baugeld (10 Jahre fest)3,03%2,68-4,90%
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Festgeld (12 Monate)1,79%0,75-3,16%
Sparbriefe (4 Jahre)1,89%0,56-3,50%
Girokonto (Dispo)11,24%5,50-14,50%
Ratenkredite (36 Monate)6,96%4,70-11,61%
Quelle: FMH-Finanzberatung