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16.09.2011
Investor-Artikel

Altersvorsorge

Riester-Beipackzettel weich gespült

von Martin Reim

Ein Papier des Finanzministeriums stellt die Informationspflicht zu nachhaltigen Anlagen infrage. Die Auskunft über ethische oder ökologische Belange der Geldanlage hat einen hohen Symbolwert.

Sie sollte für einen Boom bei nachhaltigen Geldanlagen sorgen: Als die Riester-Rente im Jahr 2002 startete, schrieb die rot-grüne Koalition eine Pflicht ins Gesetz. Anbieter der Rente müssen jährlich darüber Auskunft geben, ob und wie ethische, soziale und ökologische Belange bei der Geldanlage berücksichtigt werden. Nun denkt die Regierung darüber nach, diese Vorschrift abzuschaffen. Das geht aus einem Entwurf des Bundesfinanzministeriums hervor, der der "Financial Times Deutschland" vorliegt.

Das Papier beschäftigt sich mit einer Reform des Riester-Informationsblattes, das an die Sparer geht, und mit Änderungen der jährlichen Standmitteilung. Im Entwurf ist die bisherige Pflicht zum Offenlegen gestrichen und durch eine weiche Regelung ersetzt. "Der Anbieter kann hervorheben, wenn er soziale, ethische oder ökologische Belange berücksichtigt", heißt es nun. Eine Ministeriumssprecherin sagt auf Anfrage zwar, es sei "zurzeit nicht vorgesehen", die Korrektur tatsächlich umzusetzen. Allerdings sei die Abstimmung über das Papier noch nicht beendet.

Eine Veränderung des Riester-Informationsblattes hätte in der Praxis geringe Auswirkungen, aber hohen Symbolwert. Anbieter können sich de facto schon jetzt von der Berichtspflicht befreien lassen. Sie müssen lediglich bei der anfänglichen Zertifizierung der Verträge angeben, dass sie Nachhaltigkeitskriterien nicht berücksichtigen. Das regelten die Ausführungsbestimmungen zum Gesetz, die das frühere Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen formuliert hatte. Das Amt, das mittlerweile in der Finanzaufsicht BaFin aufgegangen ist, war anfangs für die Zertifizierung zuständig. Nach Angaben des Forums Nachhaltige Geldanlagen nutzen fast alle Anbieter dieses Schlupfloch. "Nur ganz wenige Firmen weisen ihr Engagement regelmäßig aus", sagt ein Verbandssprecher.

Der symbolische Wert einer Gesetzesänderung wäre hingegen hoch. Immerhin erhoffte sich die damalige rot-grüne Regierung von dem Gesetz eine erhebliche Förderung nachhaltiger Kapitalanlagen. Vorbild war eine entsprechende Regelung in Großbritannien. Allerdings waren die damaligen Pläne zu optimistisch, wie selbst die Grünen heute eingestehen.

Deren finanzpolitischer Sprecher Gerhard Schick verweist auf Zahlen, wonach 2009 in Deutschland lediglich 0,8 Prozent aller Investments gemäß Nachhaltigkeitskriterien gemanagt wurden - gegenüber 30 Prozent in Großbritannien. Die geringe Quote sei jedoch zum Teil die Schuld der jetzigen Bundesregierung. Sie blockiere "jeden Vorstoß, der eine größere Attraktivität von nachhaltigen Anlageprodukten zum Ziel hat". Entsprechend kritisch sieht Schick die Regierungspläne: "Statt hier für Verbesserung zu sorgen, erwägt die Regierung nun offenbar das Gegenteil." Das zumindest lege der jüngste Diskussionsentwurf nahe.


Quelle: ftd.de
© 2011 capital.de

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Quelle: FMH-Finanzberatung