01.12.2005
Ex-Minister Walter Riester
Ex-Minister Walter Riester
Foto: dpa

Altersvorsorge

Richtig "riestern"

von Jessica Schwarzer

Erstmals führte die damalige Bundesregierung 2002 eine kapitalgedeckte, staatlich geförderte Altersvorsorge ein, die "Riester-Rente" - benannt nach dem ehemaligen Arbeits- und Sozialminister Walter Riester.

Diese freiwillige Zusatzvorsorge soll die Absenkung des gesetzlichen Rentenniveaus von 70 auf 67 Prozent des Nettoeinkommens bei 45 Beitragsjahren abfedern.

Arbeitnehmer, die Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen, können die staatliche Förderung in Anspruch nehmen. Beamte, Soldaten und Richter hatten anfangs nicht zu den Förderberechtigten gezählt. Wegen der Absenkung ihrer Pensionsansprüche können nun auch diese Berufsgruppen mit Riester sparen.

Die staatliche Förderung erhält jedoch niemand automatisch. Voraussetzung ist der Abschluss eines privaten oder betrieblichen Riestervertrags. Das Angebot an Riesterprodukten reicht von Banksparplänen über Fondsinvestments bis hin zu Rentenversicherungen.

Alle Produktvarianten müssen laut Gesetz den Kapitalerhalt gewährleisten. Das Risiko eines Totalverlustes besteht nicht: Spätestens zu Rentenbeginn müssen dem Sparer zumindest seine eingezahlten Beiträge einschließlich der Zulagen zur Verfügung stehen.

Dennoch sind die Risiken der einzelnen Produkte sehr unterschiedlich. Das schlägt sich nicht zuletzt in der Höhe der garantierten Rente nieder. Bei der Wahl des richtigen Produktes sollten Riester-Sparer deshalb ein Modell wählen, das am besten zu ihren Lebensverhältnissen und ihrer Risikoneigung passt.

Der Staat unterstützt den Aufbau einer privaten Altersvorsorge einerseits mit Zulagen, andererseits mit etwaigen Steuervorteilen. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der familiären Situation des Anlegers.

Steuerliche Vorteile sichern sich Riester-Sparer, indem sie die aufgewendeten Beiträge zuzüglich der Zulagen als abzugsfähige Sonderausgaben in ihrer Einkommensteuererklärung ansetzen. Fällt der dadurch entstehende Steuervorteil höher aus als die Summe der Zulagen, erstattet das Finanzamt Vorsorgenden automatisch die Differenz. So können Sparer die Beiträge für ihre geförderte Altersvorsorge aus unversteuertem Einkommen erbringen. Im Ruhestand muss die Rente daraus allerdings versteuert werden.


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Quelle: FMH-Finanzberatung