Zehn Jahre nach ihre Einführung ist die Riester-Rente schwer in die Kritik geraten. Neue Studien zeigen, dass die Gebühren von Banken, Fondsgesellschaften und Versicherungen den Großteil der Erträge aufzehren. Die Verbraucherschutzminister der Länder fordern deshalb eine umfassende Reform. Sie haben die Bundesregierung jüngst aufgefordert, "die Einführung eines Basisprodukts für die staatlich geförderte private Altersvorsorge in Form eines Vorsorgekontos zu prüfen". Damit greift die Ministerkonferenz einen seit dem Jahr 2000 immer wieder geäußerten Vorschlag von Verbraucherzentralen auf: die Einrichtung eines Staatsfonds nach skandinavischem Vorbild.
Die rot-grüne Bundesregierung hatte 2001 die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung von 70 auf 67 Prozent des Nettoeinkommens gekürzt. Im Gegenzug wollte der Staat Beschäftigten und Freiberuflern helfen, die Differenz durch eigene Sparleistungen auszugleichen. Deshalb fördert die Bundesregierung jeden erwachsenen Riester-Sparer mit 154 Euro pro Jahr. Verheiratete erhalten die doppelte Förderung, wenn beide Ehepartner separat einen Riester-Vertrag abschließen. Für jedes Kind gibt es mindestens 185 Euro. Alle nach dem 31. Dezember 2007 Geborenen erhalten sogar 300 Euro. Um die vollen Zulagen zu bekommen, müssen vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens angespart werden, maximal jedoch nur 2100 Euro. Verbraucherschützer warnten bereits vor zehn Jahren, die staatliche Förderung werde verpuffen, wenn die private Rentenvorsorge der Finanzbranche mit ihren hohen Provisions- und Verwaltungsgebühren überlassen werde. Sie forderten, stattdessen die Rücklagen der Versicherten durch einen Staatsfonds wie in Norwegen und Schweden verwalten zu lassen. Die SPD lehnte ab.
Minimale Verzinsung
Nun zeigen ausgerechnet neueste Studien der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung sowie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), wie berechtigt die Bedenken der Verbraucherschützer waren. Danach erhalten Riester-Sparer in vielen Fällen nur eine minimale Verzinsung ihres eingesetzten Kapitals. So erzielt eine 35-jährige Frau mit zwei Kindern mit einem Riester-Versicherungsvertrag wegen der hohen Gebühren nur dann eine jährliche Verzinsung von mageren 2,5 Prozent auf ihr eingesetztes Kapital, wenn sie mindestens 85 Jahre alt wird.

"Ein Staatsfonds wäre die beste Lösung", sagt Thomas Mai, Bankenexperte der Verbraucherzentrale Bremen. Dieser Ansicht ist auch Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. "In diesem Fall müssten die Sparer von ihren privaten Altersvorsorgebeiträgen deutlich weniger Gebühren zahlen und könnten mit dem eingezahlten Kapital entsprechend höhere Renditen erzielen.
Zwar hat die Bundesregierung die Versicherungen verpflichtet, bei Riester-Sparverträgen eine Mindestverzinsung des Deckungskapitals von 2,25 Prozent zu garantieren. Bei Verträgen, die vom nächsten Jahr abgeschlossen werden, sind es nur noch 1,75 Prozent. In das Deckungskapital fließt allerdings nur der Anteil der Sparbeiträge ein, die nicht von den Gesellschaften für Vermittlungsprovisionen, Abschluss- und Verwaltungsgebühren einbehalten werden. "Manche Assekuranzen streichen für diese Posten bis zu 15 Prozent ein", sagt Hajo Köster, Justiziar des Bundes der Versicherten (BdV).
Bei den Riester-Fondssparplänen ist zwar der Erhalt des eingezahlten Kapitals garantiert. "Werden keine Renditen erwirtschaftet, schrumpft das Ersparte jedoch durch die Inflation immer weiter zusammen", sagt Verbraucherschützer Nauhauser. Die Gefahr besteht insbesondere dann, wenn Fondsgesellschaften das Kapital der Versicherten immer wieder in andere Produkte umschichten. "Auf diese Weise können die Kapitalanlagegesellschaften jedes Mal Ausgabeaufschläge kassieren und sich damit die für die Sparer erwirtschafteten Renditen selbst einverleiben", sagt Nauhauser. Lediglich bei den Riester-Banksparplänen fallen kaum Gebühren an. "Dafür wird das Kapital aber nur minimal verzinst", sagt der Finanzexperte.
Hohe Zuwendungen
Damit verpuffen erhebliche Teile der staatlichen Förderung für die private Altersvorsorge. Allein in diesem Jahr muss die Bundesregierung für die fast 15 Millionen Riester-Sparverträge mehr als 3 Mrd. Euro aufwenden. Vor allem Sparer mit niedrigem Einkommen und vielen Kindern erhalten hohe Zuwendungen. Eine Familie mit zwei Kindern und einem rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer muss bei einem Vorjahresbruttoeinkommen von 15.000 Euro nur 60 Euro im Jahr aus eigenen Mitteln in den Vertrag einzahlen und erhält dabei 678 Euro vom Staat hinzu. Das entspricht einer Förderquote von 92 Prozent. Selbst gut verdienende Singles ohne Kinder erhalten noch hohe staatliche Zuwendungen. "Sie können ihre Eigenbeiträge plus Zulagen von insgesamt 2100 Euro im Jahr steuerlich geltend machen", sagt BdV-Experte Köster. Alleinstehende mit einem Vorjahreseinkommen von 50.000 Euro müssen 1846 Euro als Eigenbetrag in ihre Riester-Police einzahlen. Dafür kassieren sie 154 Euro an staatlicher Grundzulage und eine Steuerersparnis von 620 Euro - was einer Förderquote von 38 Prozent entspricht.
Die umfangreiche Förderung bedeutet jedoch nicht, dass die Riester-Sparer im Alter auch in den Genuss einer hohen Zusatzrente kommen. Dies liegt nicht nur an den hohen Gebühren. Auch hinter Bank- und Fondssparplänen steht eine Rentenversicherung, um das Langlebigkeitsrisiko der Sparer abzudecken. Über diese Versicherung werden Beträge für den Fall zurückgestellt, dass Kunden älter als 85 Jahre werden.
Allerdings müssen die Assekuranzen bei ihren Berechnungen über die wahrscheinliche Lebensdauer der Versicherten nicht die Daten des Statistischen Bundesamts zugrunde legen, die die durchschnittliche Lebenserwartung widerspiegelt. "Sie können mit eigenen Sterbetafeln kalkulieren, die von einer rund sechs Jahre längeren Lebenserwartung ausgehen", erläutert Köster. Damit werden die Riester-Produkte für die Assekuranzen zu einem sehr lohnenden Geschäft. Sterben die Versicherten früher als in der Kalkulation angenommen, müssen nur 75 Prozent der für sie reservierten Rentenzahlungsbeträge in das Versichertenkollektiv übertragen werden. "Die übrigen 25 Prozent streichen die Assekuranzen als Sterblichkeitsgewinn ein. Manche Anbieter stellen sogar 30 Prozent des Deckungskapitals für die Rentenzahlung ab dem 85. Lebensjahr zurück", sagt Köster.
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