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28.10.2011

Foto: dpa

Altersvorsorge

Einheitlicher Mindestbeitrag bei Riester

von Martin Reim

Der Gesetzgeber will Rückbuchungen von Zulagen wegen nicht gemeldeten Statusänderungen künftig verhindern. Deshalb sollen alle Riester-Sparer mindestens 60 Euro jährlich einzahlen, um sich die staatliche Förderung zu sichern.

Jeder Riester-Sparer muss mindestens 60 Euro pro Jahr in seinen Vertrag einzahlen, um staatliche Förderung zu erhalten. Das hat der Bundestag am Donnerstagabend beschlossen. Bislang galt diese Regel nur für Pflichtmitglieder in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Außen vor bleiben derzeit beispielsweise viele Ehegatten von Riester-Sparern, die nicht berufstätig sind und einen eigenen Vertrag abgeschlossen haben. Sie erhalten die Grundzulage, ohne selbst irgendetwas finanziell beizutragen. Wer künftig zahlt, soll auch etwas dafür bekommen: Laut Gesetzentwurf werden die zusätzlichen Beiträge die künftigen Renten erhöhen.

Hintergrund der Pläne: Anfang des Jahres wurde bekannt, dass die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen in Hunderttausenden Fällen Zulagen vom Vorsorgekonto zurückbuchte - beispielsweise wenn der Ehepartner berufstätig wurde und dies nicht gemeldet hatte. Auch die Geburt eines Kindes veränderte bislang die Lage. Denn damit entstehen Rentenansprüche, was einen Mindestbeitrag von 60 Euro schon nach der derzeitigen Rechtslage nötig macht. Eine allgemeine Zahlungspflicht soll nun solche Missverständnisse und Vergesslichkeiten ausschließen.

Ferner ist geplant, Riester-Sparern in bestimmten Fällen zu erlauben, Beiträge nachzuzahlen. Damit sollen sie die Möglichkeit bekommen, einmal eingezogene Zulagen wieder zurückzuerhalten. Das soll noch zwei Jahre nach einer Rückbuchung möglich sein. Der Anbieter des Riester-Vertrags muss über eine amtliche Forderung informieren.

Die Bundesregierung hatte die Änderungen bereits im Frühjahr dieses Jahres angekündigt. Es kam nun weitgehend unverändert in den Bundestag und war Teil eines ganzen Paktes von Finanzregeln, das unter dem Bandwurmnamen Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz läuft. Die Koalition stimmte zu, die Opposition enthielt sich. Im Bundesrat, der noch zustimmen muss, steht das Vorhaben am 25. November auf der Tagesordnung. Ein Ja gilt als sehr wahrscheinlich. Die neuen Regeln sollen ab 1. Januar gelten.


© 2011 ftd.de

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Quelle: FMH-Finanzberatung