Wer sich für eine Riester- oder Rürup-Rente interessiert, soll künftig bessere Informationen erhalten. Zu diesem Zweck hat das Hamburger Institut für Finanzdienstleistungen (IFF) Entwürfe für verpflichtende Beipackzettel vorgelegt. Der Auftrag stammt vom Bundesfinanzministerium.
Die Produktinformationsblätter, so der offizielle Name, umfassen zumeist zwei Seiten und zeigen laut IFF die wichtigsten Daten für die unterschiedlichen Arten privater Altersvorsorge. So soll der Ausweis der sogenannten Effektivkosten die Belastungen in der Ansparphase vergleichbar machen. Bei diesem Ansatz werden verschiedene Kostenarten zusammengezählt und in Relation zu Einzahlungen und Erträgen gesetzt. Beispiel: Bei einer Bruttorendite von sechs Prozent und Effektivkosten von zwei Prozent liegt die Nettorendite bei vier Prozent. Daneben werden in den Entwürfen die Effektivkosten auch in absoluten Euro-Beträgen angegeben.
Der Auftrag geht zurück auf bundesweite Diskussionen Anfang 2010, als sich der Eindruck verdichtete, viele Riester-Verträge seien überteuert. So hatten Untersuchungen gezeigt, dass die Kosten oft die staatlichen Zulagen auffressen. Anschließend wurden die Pläne auch auf Rürup-Renten ausgeweitet.
So sind fünf Risikoklassen vorgesehen, von "inflationsgeschützt" bis "Spekulation", und sechs Kategorien für die jährliche Renditeerwartung, von "sehr niedrig" (weniger als null Prozent) bis "sehr hoch" (mehr als sechs Prozent). Die Kosten werden einzeln ausgewiesen und mögliche Verluste beim Anbieterwechsel und einer vorzeitigen Kündigung deutlich gemacht. Außerdem gibt es individuelle Modellrechnungen, wie viel Geld inklusive staatlicher Zulagen für den einzelnen Kunden garantiert ist.
Doch nicht alles Vorstellbare hat tatsächlich Platz gefunden. "Verzichtet wurde aufgrund der Diskussionen mit Verbraucherverbänden, Anbietern und in Verbraucherfokusgruppen auf die Darstellung von historischen Renditen, auf eine grafische Darstellung der Anlageklassen und ein Unternehmensprofil", so das IFF. Auch das Thema Nachhaltigkeit ist nicht enthalten. Riester-Anbieter müssen bei der erstmaligen Zertifizierung ihrer Verträge erklären, ob sie die Investments der Kunden nach sozialen und ökologischen Kriterien anlegen. Die meisten von ihnen votieren hier mit Nein. Diese Ablehnung könnte auch in den Infoblättern stehen, tut es aber nicht.
Wie das IFF weiter erklärte, wurde die Verständlichkeit der Blätter bereits getestet. Ergebnis: "Die überwiegende Mehrheit der Verbraucher hat das Produkt richtig erkannt sowie Risiken und Kosten von Produkten gut vergleichen können."
Das Finanzministerium wolle nun die Entwürfe prüfen, sagte ein Behördensprecher. Er lehnte es ab, einen konkreten Zeitrahmen für eine gesetzliche Umsetzung zu nennen. Zuletzt war die Rede von einem möglichen Starttermin Anfang 2014. Sollten die Entwürfe angenommen werden, könnten sie nach Ansicht von IFF-Geschäftsführer Achim Tiffe teilweise die vorhandenen Produktinformationsblätter ersetzen - beispielsweise bei Riester-Versicherungen, der beliebtesten Spielart dieser Altersvorsorge. Hier verlangt das deutsche Recht schon seit 2008 Produktinformationsblätter, allerdings ohne exakte Vorgaben. Bei Fondssparplänen und Wohndarlehen à la Riester gibt es solche Blätter bereits nach EU-Recht, das neue Aufklärungsmaterial käme hier ergänzend hinzu. Bei Riester-Banksparplänen und -Bausparverträgen existieren keinerlei Vorgaben, sodass es hier erstmals zu einer verpflichtenden Darstellung käme.
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