26.03.2010
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Von den 169 gesetzlichen Krankenkassen wollen bislang 13 Zusatzbeiträge erheben.
Von den 169 gesetzlichen Krankenkassen wollen bislang 13 Zusatzbeiträge erheben.
Foto: dpa
Investor-Artikel

Krankenversicherung

Flucht vor dem Zusatzbeitrag

von Ilse Schlingensiepen

Wenn die Kasse zusätzlich Geld von ihren Versicherten fordert, besteht die Chance zu kündigen. Den Wechsel zu einem neuen Anbieter muss niemand fürchten, sagen Experten. Wir zeigen, wie es funktioniert und welche Fristen beachtet werden müssen.

Die kurze Zeit, in der alle gesetzlichen Krankenkassen gleich teuer waren, ist schon wieder vorbei. Die ersten Kassen verlangen von ihren Versicherten einen Zusatzbeitrag, andere werben damit, dass sie darauf verzichten. Betroffene ärgern sich über die zusätzliche Belastung, insbesondere weil sich der Arbeitgeber nicht daran beteiligen muss. Verbraucherschützer raten Unzufriedenen zur Wahl einer neuen Kasse. "Der Versicherte hat die Möglichkeit zu wechseln, dann soll er sie auch nutzen", sagt Wolfgang Schuldzinski, Gesundheitsexperte der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Krankenkassen müssen einen Zusatzbeitrag erheben, wenn sie mit den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommen. Er darf maximal ein Prozent des beitragspflichtigen Bruttoeinkommens betragen, das sind zurzeit immerhin 37,50 Euro im Monat. Bislang nehmen die meisten Kassen pauschal 8 Euro, da sie dann die Einkommenssituation der Mitglieder nicht prüfen müssen.

"Wir spüren eine verstärkte Nachfrage von wechselwilligen Versicherten", berichtet Schuldzinski. Häufig müssen die Verbraucherschützer mit einem Vorurteil aufräumen. "Viele ältere und chronisch Kranke glauben, dass sie bei ihrer Kasse bleiben müssen", berichtet er. Das ist ein Irrtum. Die Kassen dürfen niemanden ablehnen. Wie alt oder krank der Versicherte ist, spielt - anders als bei den privaten Krankenversicherern - für die Höhe des Beitrags keine Rolle.

Chronisch Kranke wie Diabetiker, die an besonderen Behandlungsprogrammen teilnehmen, sollten überlegen, ob ihnen die bessere Versorgung nicht ein paar Euro wert ist, sagt Schuldzinski. "Die Versicherten können aber auch ihren Arzt fragen, ob er mit anderen Kassen einen vergleichbaren Vertrag hat." Generell sollten sich Patienten mit chronischen Erkrankung genau erkundigen, wer für die spezifische Erkrankung besondere Angebote hat, zum Beispiel eine homöopathische Behandlung anbietet.

"Abgesehen von einzelnen Angeboten ist das Leistungsspektrum der Kassen weitgehend identisch, deshalb spricht wenig gegen einen Wechsel", sagt auch Michael Pausder vom Sozialverband VdK. Prüfen sollte der Versicherte auch, wie wichtig es ihm ist, dass die Krankenkasse über ein Netz von Geschäftsstellen verfügt.


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Quelle: FMH-Finanzberatung