Die Zahl der Kontrollmitteilungen von Versicherungen an das brancheninterne Informationssystem HIS ist im vergangenen Jahr deutlich gesunken. 2009 lag die Zahl der Meldungen bei 1,32 Millionen. Ein Jahr zuvor waren es noch 1,82 Millionen. gewesen, 2005 sogar 1,96 Millionen.
Die Abkürzung HIS steht für Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft. Dort bündelt der Branchenverband GDV Informationen zu Vorgängen, die aus Sicht einer Versicherung auffällig sind. Seit 1993 gibt es diese schwarze Liste, rund zehn Millionen Kundeneinträge sind hier gespeichert. Das System dient den Versicherern zur Betrugsabwehr. Besteht etwa im Fachjargon der Verdacht auf eine "betrugsgeneigte Auffälligkeit", können die Unternehmen diese Informationen an das HIS melden.
Eine GDV-Sprecherin sieht die neuen Transparenzregeln als Hauptgrund dafür, warum die Zahl der Meldungen so stark gesunken ist. Seit April vergangenen Jahres dürfen Kunden ihre Daten abfragen; bei neuen Meldungen erhalten sie automatisch eine Mitteilung. Zuvor konnten Sachbearbeiter von Versicherungen Kundendaten einmelden, ohne dass es der Betroffene erfuhr. "Die Unternehmen sind möglicherweise verunsichert", sagte die GDV-Sprecherin. Allerdings haben bislang nur wenige Kunden die Abfragemöglichkeit genutzt: Etwa 8500 Personen hätten sich an den GDV gewendet, bei rund jedem Zehnten lag ein Eintrag vor.
Im Emessen des Versicherers
Ob ein Versicherer tatsächlich etwas an HIS meldet, liegt in seinem Ermessen. Die meisten Einträge beziehen sich auf Kfz-Verträge, gefolgt von Lebensversicherungs-, Berufsunfähigkeits- sowie Rechtsschutzpolicen. Andere Sparten wie Haftpflicht oder Unfall sind kaum vertreten, nicht enthalten sind Daten privater Krankenversicherer.
Die Anbieter nutzen sie nach eigenen Angaben, um Betrug vorzubeugen. Beantragt etwa ein Kunde eine Berufsunfähigkeitsversicherung, kann das Unternehmen bei HIS nachfragen, ob Auffälligkeiten vorliegen. Der Eintrag ist zwar codiert, doch nach Angaben von Datenschützern leicht identifizierbar. Damit erfährt der Sachbearbeiter der Versicherung, dass etwa eine andere Gesellschaft etwas Ungewöhnliches über den Antragsteller gemeldet hat - und erhält gleichzeitig die Telefonnummer des dortigen Sachbearbeiters dazu. So können sich die beiden austauschen. Auch auf Basis der Informationen kann die Versicherung entscheiden, ob sie die zusätzliche Police gewährt oder den Antrag ablehnt.








