Glück im Unglück haben Versicherte, wenn ihnen durch das Sturmtief "Xynthia" ein Schaden entstanden ist: Weil "Xynthia" Windgeschwindigkeiten bis zu 166 Kilometern pro Stunde erreicht hat, wird das Sturmtief nicht nur meteorologisch, sondern auch von Versicherungen als echter Sturm anerkannt. Denn generell leisten die Gesellschaften nur, wenn bestimmte Windgeschwindigkeiten überschritten werden. "Als Sturm gelten Windgeschwindigkeiten von mindestens Windstärke acht, das heißt ab 63 Stundenkilometern", sagt Rolf Mertens von der Versicherungsgruppe
Ergo, die zum Rückversicherer
Munich Re gehört. Je nach Art des Schadens kommen nun die Kfz-Kaskoversicherung, Hausrat- und Wohngebäudeversicherung ins Spiel - sofern der Schaden sofort gemeldet wird.
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