01.03.2010
Beschädigen umgefallene Bäume vom Gemeindegrundstück das Eigentum, hilft nur die eigene Versicherung.
Beschädigen umgefallene Bäume vom Gemeindegrundstück das Eigentum, hilft nur die eigene Versicherung.
Foto: Getty
Investor-Artikel

Nach Xynthia

Kunden sollten Sturmschäden schnell melden

von Anja Krüger

Versicherer empfehlen Opfern, Sturmschäden zu dokumentieren und schnell an Vertreter oder Unternehmen weiterzuleiten. Generell gilt: Lieber zu viel als zu wenig melden.

Nach Angaben der zur Munich Re gehörenden Versicherungsgruppe Ergo entfallen 70 Prozent aller Schäden durch Sturm und Gewitter auf die Wohngebäudeversicherung. Gebäude- und Hausratversicherung zahlen ab einer Windstärke von 8, das entspricht 62,1 Kilometer in der Stunde. Xynthia erreichte bis zu 166 Kilometer in der Stunde. "Wichtig ist, dass die Gefahr Sturm' mitversichert ist", sagt Rolf Mertens von Ergo.

Hat der Sturm Fensterscheiben zerstört, kommt dafür der Gebäude- oder der Hausratversicherer auf. Das gilt auch für Wasserschäden, die durch Regenwasser entstanden sind, das durch ein vom Sturm geschlagenes Loch eingedrungen ist. Der Hausratversicherer übernimmt die Kosten für die Wiederbeschaffung des Mobiliars, und zwar zum Neuwert. Wird der Keller überschwemmt, kommt der Versicherer nur für den Schaden auf, wenn der Kunde eine zusätzliche Elementargefahrendeckung hat. Sonst zahlt die Gesellschaft nur bei Überschwemmung durch Leitungswasser nach einem Rohrbruch.

Leistungen ohne Rückstufung

Laut Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) haben Kunden auch Ansprüche für den Zeit- und Materialaufwand, wenn sie ein Leck provisorisch abdichten, um weiteren Schaden zu verhindern. Hausbesitzer sollten prüfen, ob der Sturm Dachziegel beschädigt oder verschoben hat. Nötige Reparaturen zahlt der Versicherer. Der Hausratversicherer kommt auch für Kleidung auf, die zum Beispiel durch einen Sturz aufgrund einer Sturmböe beschädigt wird - allerdings nur, wenn das auf dem Balkon oder der Terrasse geschah.

Beschädigen abgerissene Äste oder umgefallene Bäume vom Nachbar- oder Gemeindegrundstück das Eigentum, hilft nur die eigene Versicherung. Sie kann prüfen, ob Nachbar oder Gemeinde für den Schaden haftbar zu machen sind, etwa weil der Baum erkennbar krank und deshalb umsturzgefährdet war. "Ein sehr seltener Fall, so dass man am besten die Jagd nach einem eventuell Schuldigen den Profis überlässt", sagt Jürgen Maß vom BVK.

Durch den Sturm sind viele Autos durch abgebrochene Äste, umgestürzte Bäume oder herab fallende Dachziegel beschädigt worden. "Die Teilkaskoversicherung zahlt, zwar abzüglich vereinbarter Selbstbehalte, aber ohne Rabattrückstufung", sagt Maß. Hat allerdings ein eigener Fahrfehler eine Rolle gespielt, kommt nur die Vollkaskoversicherung für den Schaden auf. In diesem Fall stuft der Versicherer die Schadenfreiheitsklasse des Kunden zurück.

Kunden sollten entstandene Schäden fotografieren, rät der Vermittler. Grundsätzlich sollten sie einfach alle Schäden melden und den betreuenden Versicherungskaufleuten die Geldbeschaffung überlassen, rät er. Die können meist schneller feststellen, ob der bestehende Versicherungsschutz etwa abgerissene Antennen oder Außenanlagen deckt.


Quelle: ftd.de
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Quelle: FMH-Finanzberatung