Ich spreche nicht von diesen ERGO-Fonds, sondern von einem anderen, der in etwa genau so gestaltet war. Die Betriebsprüfungen wurden in der zweiten Jahreshälfte abgeschlossen. Ich habe schon meine geänderten Steuerbescheide. Die Forderungen des Finanzamtes sollen binnen eines Monats beglichen sein. Ich hatte die etwaige reine Steuerschuld dem zuständigen FA vor gut einem Jahr vorab überwiesen und "dafür" werden mir bei der Zinsberechnung jetzt ca. 15 Monate weniger in Rechnung gestellt.
Ich hatte vorab die Steuerschuld und werde jetzt die Zinsen bezahlen, weil die Berechnung der Zinsen ja ansonsten weiter läuft, bis dann in unbekannter Ferne ein Gerichtsurteil gefällt wird. Im Falle des jetzt Nicht-zahlens und Prozeß geht irgendwann verloren, könnten die Zinsen eine Größenordnung annehmen, die dann zur finanziellen Belastung werden. Heute kann doch wirklich keiner sagen, wie die Gerichtsentscheidung(en) ausfällt.
Das Unternehmen erwartet bis Ende März 2010 einen endgültigen Bescheid über den steuerlichen Charakter der Fonds Mediastream 1, 2 und 3, bestätigte Vorstand Marco Ambrosius gegenüber der "Financial Times Deutschland". Fällt er so aus wie vorläufige Bescheide, werden die Steuern fällig. "Wir erwarten keine Überraschungen mehr", sagte Ambrosius. Ideenkapital gehört zum Versicherungskonzern Ergo, der seinerseits von dem Rückversicherer Munich Re kontrolliert wird.
Rund 9400 Investoren hatten 2001 und 2002 327 Millionen Euro in die drei Fonds investiert, weitere 184 Millionen Euro kamen als Fremdkapital hinzu. Die einkalkulierten Anfangsverluste aus ihrer Unternehmerrolle in den Filmfonds konnten die Investoren gegen Einkünfte aus Berufstätigkeit oder anderen Kapitalanlagen verrechnen und dadurch ihre Steuerlast senken. Die Ideenkapital-Investoren werden wie die Anleger in anderen Medienfonds Opfer der radikal veränderten Auffassung der Finanzbehörden über die steuerliche Behandlung der Fonds.
Branchenkreise erwarten, dass viele Anleger ihrerseits versuchen werden, das Geld von Vermittlern zurückzufordern. Wichtige Vertriebswege waren die Apotheker- und Ärztebank, der zur Zurich-Gruppe gehörende Vertrieb Bonnfinanz und einige Sparkassen. "Wir empfehlen Anlegern, genau zu prüfen, ob zivilrechtliche Ansprüche gegen Vertriebsunternehmen oder, falls die Fonds direkt verkauft wurden, gegen Ideenkapital erhoben werden", sagte Rechtsanwalt Klaus Dittke aus Düsseldorf, der mehrere Anleger vertritt. Laut Dittke hat Ideenkapital für seine Fonds auf lokalen Prominententreffen wie dem "In-Treff" oder dem "Ständehaus-Treff" geworben, die das Unternehmen damals sponserte und von einem Mitarbeiter der PR-Abteilung organisieren ließ. "Wir prüfen, ob daraus Ansprüche gegen Ideenkapital entstehen", sagte Anwalt Dittke.
Ideenkapital rät Anlegern zur Klage
Ein Grund für die Schwierigkeiten mit den Finanzämtern ist die Konstruktion der Ideenkapital-Fonds: Das Risiko war für Anleger von Beginn an beschränkt. Denn die Zahlungsverpflichtungen der Fonds gegenüber den Anlegern waren zu rund 70 Prozent durch eine Schuldübernahme der Stadtsparkasse Köln gedeckt. Die Finanzbehörden argumentieren, die Schuldübernahme der Bank hätte mit den Anfangsverlusten verrechnet werden müssen. Dadurch würde aber auch die Verlustzuweisung an die Anleger sinken - und ihre Steuerlast für die betroffenen Jahre steigen. Verlieren die Anleger diese Schlacht, müssen sie nach Berechnungen von Ideenkapital 91 Millionen Euro an Steuern nachzahlen, verzinst mit sechs Prozent seit Zeichnung. Insgesamt kassieren die Finanzämter dann rund 150 Millionen Euro.
Ideenkapital rät den Fondsanlegern, für eine Klage der Fonds gegen die Finanzbehörden zu votieren und bei den individuellen Steuerbescheiden die Aussetzung der Vollstreckung zu beantragen.
Sollte sie gewährt werden, beendet diese Aussetzung jedoch nicht die Pflicht zur Verzinsung, falls die Fonds den Prozess verlieren. Zahlt der Anleger zunächst und gewinnt der Fonds den Prozess, muss das Finanzamt seinerseits die Steuer verzinst erstatten.
Quelle: ftd
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