Hallo lieber Bodo,
das ist leider sehr blauäugig.
Denn die Gesetzlichen sind auch keine Sozialunzernehmen. Sie sind teurer und erhöhen ohne Rücksicht auf die Versicherten (die Masse der Versicherten werden ja gezwungen in der GKV versichert zu sein).
Die Privaten dagegen wollen verdienen, das ist richtig. doch verdienen sie, wenn sie keine neuen Kunden mehr bekommen?
Nein!
Sie müssen so kalkulieren, dass sie weiter Kunden bekommen.
Es ist schlicht Blödsinn, seinen Hass auf Privatbversicherte mit so unlogischen Argumenten auszutoben.
Causa
Nur bei Verträgen, die nach dem 1. 1. 2009 geschlossen wurden, können Privatpatienten ihre Altersrückstellungen teilweise zu einem neuen Anbieter mitnehmen. Allerdings verlieren auch solche Wechsler einen Teil des Angesparten, vor allem wenn sie einen Luxustarif haben, der in seinen Leistungen deutlich über dem Basistarif liegt. Mitnehmen dürfen Versicherte nämlich nur die Rückstellungen für den Basistarif, der dem Leistungsniveau der gesetzlichen Kassenabsicherung entspricht.
Einen Ausweg aus der Beitragserhöhungsspirale gibt es trotzdem: den Wechsel in einen jungen Paralleltarif des eigenen Versicherers. "Fast immer lässt sich ein günstiger Tarif finden", sagt Versicherungsmathematiker Peter Schramm aus Diethardt im Taunus. "Und beim Wechsel innerhalb des Unternehmens werden die Altersrückstellungen in vollem Umfang erhalten."
Auf das Recht, Tarife zu wechseln, müssen die Versicherer Privatpatienten in der Beitragsmitteilung hinweisen. Doch auch hier scheut die Branche klare Worte. Die Hallesche Krankenversicherung etwa überschreibt diese Info an ihre Kunden mit: "Informationen zur Beitragsanpassung – die rechtliche Seite" und gibt dort nur den Wortlaut des Gesetzes wieder. Nur bei Versicherten ab 60 sind die Konzerne verpflichtet, von sich aus günstige Alternativtarife anzubieten. "Doch die Angebote sind, selbst wenn der Kunde von sich aus nachfragt, meist nicht die attraktivsten", warnt PKV-Experte Schramm. Der Versicherer verliert durch einen Wechsel Geld und hat entsprechend kein Interesse, ältere Kunden scharenweise in neue Tarife zu schieben. Nicht zuletzt auch deshalb, weil die höheren Risiken der Altkunden die günstigen jungen Tarife kaputt machen.
Tarifhopping
Die Angebotspalette für Privatversicherte bei den größten Konzernen
Tarifpolitik Der Capital Tarifkompass erfasst zwölf große Anbieter und damit rund 80 Prozent aller privat Krankenversicherten. Aufgeführt sind Neutarife, in die Kunden aus Alttarifen wechseln können. Alttarife sind geschlossene Tarife, die Neukunden nicht mehr angeboten werden. Tendenziell werden sie immer teurer, da keine jungen, gesunden Kunden mehr dazukommen. Ein Wechsel von einem Neutarif in einen anderen ist möglich. Teilweise, das gilt für die Allianz, gibt es im Neugeschäft geschlossene Tarife, die von Altkunden noch gewählt werden dürfen.
Lesehilfe Die Zeilen starten mit den leistungsstärksten Tarifen, danach kommen die schwächeren. Bausteinpolicen und Kompakttarife einer Vollversicherung sind mit Bindestrich getrennt. So umfasst der erste Bausteintarif der Axa/DBV die Elemente "14x, 34x/xx und 54x/xx". Einzelne Kürzel, wie "EKN x" bei Central, weisen auf einen Kompakttarif hin. Das x steht dabei für die Selbstbeteiligung oder die Leistung.
Sparpotenzial Für Kunden, die sparen wollen, ist ein Wechsel von links nach rechts sinnvoll. Wer bei der DKV in den Tarifbausteinen "AM, SM und ZM" versichert ist, spart durch den Wechsel in "SMB, PLU" einige Hundert Euro im Jahr. Wechseln kann man natürlich auch in die andere Richtung, spart dabei natürlich nicht, sondern zahlt mehr für mehr Leistung. Kunden der Central mit dem Kompakttarif "Comfort" etwa haben mit "EKN" bessere Versorgung. Hier darf der Versicherer wegen Mehrleistungen eine Gesundheitsprüfung vornehmen und – falls Krankheiten vorliegen – einen Risikozuschlag verlangen oder Leistungen ausschließen. Das gilt aber nur für konkret abgefragte Vorerkrankungen.
Versicherer |
Tarifbezeichnung |
|---|---|
Allianz¹ |
Aktimed |
Axa/DBV |
14x, 34x/xx, 54x/xx – Vision x – Vision Start – Vital x, Vital-Z – EL x, KG2 |
Barmenia |
VA xx, VS xx, VD xx – VCx – VCN2x – VCHx – VCNW, VC1ZW – Easyflex |
Bayerische Beamten |
Ax, Sx, Zxx/xx – CP Optimal x – CP Start x – N/2, ZE90 – Gesundheit privat xx – Grundschutz privat xx |
Central |
EKN x – CV3Nx – CV3Hx – CVP500 – KEHxxx – Comfort x – Vario Vx |
Continentale |
GS 1 Plus – CS 2 Plus – Economy, SGII x/100 |
Debeka |
PN, PNE – PNSx, PNE |
DKV |
AMx, SMx, ZMx – K2B, ZPL – GST – Mx-BRx – Aktiv, SWx – K95 – BMx – SMB, PLU |
Hallesche |
AV x, CG x – NK x – KSx – Primo x |
HUK-Coburg |
A xx, SE, Z xx – E xx – Select x |
LKH |
10x, 2xx, 19x – T x – G 3 |
Signal Iduna |
Exklusiv x – Komfort x – Start |
1) Versicherer erhebt einen Zuschlag für Wechsler; Quelle:
www.kanzlei-albers.de, Versicherungs- und Rentenberater; Stand: Dezember 2009
Legt ein Unternehmen einen neuen Tarif auf, ist dies gerade für Altkunden oft von Nachteil, da ihre Tarifgruppen vergreisen: Neue Kunden steigen lieber in Verträge mit günstigen Beiträgen ein. Wenn aber keine jungen, eher gesunden Kunden in einen Tarif kommen, wird der zwangsläufig teurer. Denn das Risiko wird in der Regel nur innerhalb eines Tarifs ausgeglichen, und weil ältere Versicherte öfter krank sind, fallen somit also höhere Kosten an.
Wer optimal umsteigen will, braucht kompetente Beratung von unabhängiger Seite. Die ist nicht billig: Privatpatienten müssen mit 300 bis 600 Euro rechnen. "Bei Versicherern mit geschlossenen Tarifen muss eine vergleichende Leistungsübersicht manuell erstellt werden. Das kostet viel Zeit, vor allem wenn die Gesellschaft viele Tarife hat", sagt Stefan Albers, Präsident des Bundesverbands der Versicherungsberater (BVVB). Aber der Aufwand lohnt. Kunden ab Mitte 50 zahlen monatlich oft 500 Euro und mehr für ihren Gesundheitsschutz. Bei einem Umstieg lassen sich zwischen 30 und 50 Prozent sparen (siehe "Wechselwirkung"). Da lohnt das Beraterhonorar. Regionale Experten finden sich in der Datenbank des
BVVB.
Einige Versicherer mauern
Bei den meisten der 46 PKV-Unternehmen können Kunden von teuren Alt- in günstige Paralleltarife wechseln. Ganz so einfach ist das allerdings nicht. Enthält der neue Tarif mehr Leistungen als der alte, hat der Versicherte drei Möglichkeiten: Er kann auf die Mehrleistung verzichten, einen Risikozuschlag zahlen oder die Mehrleistung einschränken. Für die beiden letzteren Alternativen ist eine Gesundheitsprüfung Voraussetzung. "Die sollte Wechsler aber nicht abschrecken", empfiehlt Mathematiker Schramm. In der Regel sei lediglich ein Fragebogen zu beantworten. Grundsätzlich falle ein Risikozuschlag nur für die vom Versicherer darin genannten Vorerkrankungen an. "Wenn diese aber nur wenig oder gar keinen Einfluss auf die Mehrleistung haben, fällt der Risikozuschlag oft sehr gering aus", so Schramm.
Wer also etwa im neuen Tarif statt 70 Prozent Zuschuss für Zahnbehandlungen künftig 80 Prozent bekommt, aber keine Vorschäden hat, muss nach der Risikoprüfung keinen Cent mehr zahlen. Verlangt der Versicherer einen Zuschlag, kann der Kunde diesen für die benannten Krankheiten auch einschränken. Er zahlt dann nicht mehr, hat aber für andere Krankheiten den verbesserten Schutz.
Allianz-Streitfall
Aktimed Signal für die Branche?
Was Versicherte tun können, die beim Tarifwechsel einen Zuschlag zahlen
Prozess Die Allianz-Krankenversicherung verlangt von ihren Kunden seit Februar 2007, einen Tarifstrukturzuschlag zu zahlen, wenn diese ihr gesetzliches Wechselrecht (§ 204 VVG) nutzen wollen. Der Zuschlag ist so hoch, dass für viele ein Wechsel kaum lohnt. Mitte 2008 untersagte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die pauschale Erhebung eines solchen Zuschlags. Dagegen klagte die Allianz beim Verwaltungsgericht Frankfurt – mit Erfolg (Az.: 1 K 3082/08.F(2)). Jetzt liegt der Fall beim Bundesverwaltungsgericht. Gewinnt der Konzern, dürfte seine Praxis Nachahmer finden. Die Allianz begründet den Zuschlag damit, dass Altkunden aus einem Pauschaltarif kommen, in dem zwischen Kranken und Gesunden kein Unterschied gemacht wurde. Das sei beim Aktimed-Tarif anders. Hier zahlen Gesunde eine günstige Prämie, jede noch so kleine Erkrankung führe aber zu einem Zuschlag. Damit Altkunden im neuen Tarif nicht begünstigt würden, sei der pauschale Zuschlag notwendig. Dem folgte das Verwaltungsgericht. Die BaFin wirft der Allianz dagegen vor, in der Vergangenheit schwere Fehler begangen zu haben, die sie nun auf dem Rücken der Altkunden austragen wolle: "Ist die damalige Gesundheitsprüfung zu oberflächlich gewesen, sodass vorhandene Vorerkrankungen nicht festgestellt wurden, muss der Versicherer diesen Nachteil tragen." Könne die Allianz erhobene Vorerkrankungen nicht nachweisen, sei das "nachlässige Antragsannahme" gewesen.
Taktik Wechselwillige Kunden sollten die Allianz um Auskunft über den Zuschlag bitten und diese Information sorgfältig aufbewahren, selbst wenn sie nicht umsteigen. "Wer wechselt, sollte den Tarifzuschlag mit Hinweis auf das laufende Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht nur unter Vorbehalt zahlen", rät Arno Schubach von der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Sollte das Gericht gegen die Allianz entscheiden, kann Schadensersatz verlangt werden. "Gibt es darüber Streit, sind die Kosten über die Rechtsschutzpolice abgesichert", so Schubach. Zudem ist möglich, die Angemessenheit des Zuschlags gerichtlich prüfen zu lassen. "Dieser Nachweis dürfte dem Versicherer schwerfallen", so der freie PKV-Sachverständige Peter Schramm. Der Experte hält die Höhe für unangemessen: "Am Ende dürften wohl statt 90 oder 140 Euro nur fünf oder zehn Euro Zuschlag übrig bleiben." Auf diese Überprüfung hatte das Verwaltungsgericht verzichtet.
Einige wenige Versicherer wie die Alte Oldenburger, die Concordia, die Debeka, die DEVK und die LVM bieten nur einen Tarif an. Hier bleibt den Kunden zur Abmilderung der Beiträge nur eine höhere Selbstbeteiligung. "Wir erstellen dann für den Kunden ein individuelles Leistungsszenario, das seine typischen jährlichen Heilbehandlungen umfasst", erläutert Versicherungsberater Georg Pitzl aus Mering bei Augsburg. Damit könne die Belastung durch unterschiedliche Selbstbehalte durchgespielt werden.
Bedenken müssen Kunden, dass eine erhöhte Selbstbeteiligung nicht einfach wieder aus dem Tarif genommen werden kann. "Die Selbstbeteiligung wird wie eine Leistung behandelt. Wer sie wieder kürzen will, muss eine Gesundheitsprüfung machen und mit einem Zuschlag rechnen", erläutert Dirk Lullies vom PKV-Verband.
Dass auch bei bestehenden Paralleltarifen der Wechsel nicht immer problemlos klappt, zeigt der Fall der Allianz Krankenversicherung. Hier haben Wechselwillige unter den rund 720.000 Kunden seit dem Jahr 2007 Ärger. Mit einem Strafzuschlag verhindert der Versicherer den Umstieg in den günstigen Aktimed-Tarif. "In einem Fall hätte eine Kundin 192 Euro pro Monat gespart. Durch den sogenannten Tarifstrukturzuschlag wurden der Frau aber 140 Euro wieder weggenommen", sagt Versicherungsmathematiker Schramm. Der Zuschlag ist in der Branche stark umstritten. "Er schützt das Unternehmen und lässt die Versicherten auf der Straße stehen", ärgert sich Christian Hofer, ehemaliger Vorstand der HUK-Coburg-Versicherung. Mit seiner Kritik steht er nicht allein. Aufgrund vieler Verbraucherbeschwerden rügten der Krankenversicherungsombudsmann Helmut Müller und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wiederholt das Verhalten der Allianz. Das Ringen um die Rechtmäßigkeit des Wechselzuschlags ist derzeit offen (siehe Kasten "Aktimed"). Immerhin haben Altversicherte noch zwei Optionen, Preiserhöhungen abzuschwächen. "Sie können innerhalb der Alttarife ohne Sonderzuschlag wechseln und ihre Selbstbeteiligung erhöhen", sagt BVVB-Präsident Albers.
Die Allianz-Strategie sollte Privatversicherte hellhörig machen: Gewinnt die Assekuranz 2010 auch vor dem Bundesverwaltungsgericht, dürfte das zu zahlreichen Nachahmern führen. "Dann können Anbieter junge Tarife von Altkunden freihalten", warnt Experte Hofer. Damit würde künftig für alle Privatpatienten eine Tarifänderung wirtschaftlich unattraktiv. Ein Grund mehr, den lukrativen Inhouse-Wechsel nicht auf die lange Bank zu schieben.
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Was die Leser sagen
Schade, das bei den meisten Artikeln zu diesem Thema so schlecht recherchiert wird. Schwieriges und komplexes Thema, da sollte man sich entweder wirklich auskennen oder es ganz lassen. Bei der "netten" Tabelle "Sparpotential" bei Tarifwechsel ist wohl einiges durcheinander geraten mit der Reihenfolge von leistungsstarken Tarifen zu den nicht so starken Tarifen!! Ausserdem gibt es Gesellschaften, die von sich aus Ihren Bestandskunden das wechseln in andere Tarife (trotz teilweise Mehrleistung in einem bestimmten Zeitrahmen)ohne Gesundheitsprüfung anbieten. Nicht jeder neue Tarif heißt schlechtes für den Bestand, im Gegenteil. Es kommt auf die tatsächliche Kalkulation an ob das negativ oder positiv zu bewerten ist. Es gibt teilweise Beitragserhöhungen auf dem Markt die in der Tat nicht lustig sind, aber diese permanente Pauschalierung finde ich auch nicht mehr lustig. Das wichtigste ist eine ordentliche Beratung von Menschen die Ahnung von der Materie haben und nicht nur billigen Schrott verkaufen wollen, dann klappts auch mit akzeptablen Beitragserhöhungen und mit der Leistungsabwicklung! Die Geiz ist geil Mentalität zu diesem Thema ist völlig fehl am Platze! Was erwarten wir eigentlich alle (incl. GKV Versicherter): gute Behandlung nach neuester Medizin und ein langes Leben! Das kostet leider Geld in der GKV, wie in der PKV. In der PKV wird das lange Leben bereits berücksichtigt, in der GKV nicht, freue mich schon auf die Diskussion in 10-20 Jahren was es in der GKV noch für Leistungen überhaupt geben wird, doch freuen wäre wohl nicht richtig, denn mir tun die Menschen dann leid! Und als letztes bleibt und ist es mir unverständlich das immer wieder von Vergreisung gesprochen wird, das ist schlicht FALSCH: Die Rückstellungen die gebildet werden sind und bleiben für das Kollektiv der jeweiligen Altersgruppen. Wenn ich 50 Jahre bin, interessiert es mich nicht wirklich wieviel und ob überhaupt die 30jährigen da sind und Rückstellungen bilden, denn davon habe ich nämlich nichts, das sind denen Ihre Rückstellungen und nicht meine, umgekehrt ist es ebenfalls so! Die GKV ist da schon recht unsozial, dort wird nämlich die junge Generation bis zum geht nicht mehr belastet, da spricht seltsamerweise kein Mensch drüber!! Also bitte für die Zukunft richtig in die Tiefe des Themas gehen, ich weiß das es nicht leicht ist, aber mit ein paar Wochen Recherche ist es leider nicht getan!!
Nur für den Fall, dass es noch nicht jeder bemerkt haben sollte :
Private Krankenversicherungen müssen nicht nur kostendeckend arbeiten, sie wollen Gewinn erwirtschaften !
Wer sich also aus dem solidarischen öffentlichen Versicherungssystem ausklinkt, der darf sich dann nachher nicht wundern ;-)
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