Nach Informationen der "Financial Times Deutschland" (FTD) schlägt die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) der Finanzaufsicht BaFin und dem Bundesfinanzministerium vor, den derzeitigen Garantiezins von 2,25 Prozent beizubehalten. Der DAV-Ausschuss Leben habe einstimmig beschlossen, die Beibehaltung zu empfehlen, berichtet die FTD aus Versicherungskreisen.
Die in der DAV organisierten Versicherungsmathematiker unterbreiten jährlich einen Vorschlag für die Höhe des Garantiezinses, auch Höchstrechnungszins genannt. Aufsicht und Regierung sind nicht daran gebunden, folgen ihm aber in der Regel.
Der Garantiezins ist der Wert, mit dem Lebensversicherer den Sparanteil der Prämie des Kunden mindestens verzinsen. Er gilt für die gesamte Vertragslaufzeit. Anbieter können mit ihren Garantieversprechen auch unter der Höchstgrenze bleiben, wären dann aber kaum noch konkurrenzfähig. Bis zum Jahr 2000 lag der Garantiezins immer zwischen drei Prozent und vier Prozent. Zuletzt ist er 2007 von 2,75 Prozent auf 2,25 Prozent gesenkt worden. Darüber hinaus gewähren die meisten Versicherer ihren Kunden eine Gewinnbeteiligung, die sie jährlich festlegen. Beides zusammen ergibt die Überschussbeteiligung.
Bei ihrem Vorschlag haben die Aktuare des DAV nur geringe Spielräume. Sie orientieren sich an der Entwicklung europäischer Staatsanleihen in den vergangenen zehn Jahren und erstellen eine Prognose für die kommenden Jahre. Es sei für die Versicherer kein Problem, die 2,25 Prozent zu erwirtschaften, hieß es. Manche haben aber Verträge mit einer Garantieverzinsung im Bestand, die deutlich über der Überschussbeteiligung liegt, die sie den übrigen Kunden gutschreiben. Für sie könnte es eng werden.
Quelle: ftd
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