Die Gesetzesänderung ist auch wichtig, weil das Bundesverfassungsgericht erst kürzlich entschieden hat, dass Familienkassen und Finanzämter die Zuschüsse streichen können, sobald die Kinder auch nur einen Euro zuviel verdienen (2 BvR 1874/08). Auszubildenden und Studenten verschafft die Anhebung um 324 Euro mehr Luft. Sie sollten aber weiterhin darauf achten, dass sie unterhalb dieser Marke bleiben, etwa in dem sie möglichst hohe Werbungs- oder Ausbildungskosten geltend machen.
Zudem sollen laut Gesetzentwurf ab 2010 auch Unterhaltsleistungen stärker berücksichtigt werden können. Wer eine unterhaltsberechtigte Person unterstützt, kann künftig mehr absetzen. Auch hier steigt der jährliche Höchstbetrag von 7680 Euro auf 8004 Euro. Insgesamt kalkuliert der Fiskus mit Mehrausgaben von bis zu 245 Millionen Euro pro Jahr.
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