Unterläuft einem Anwalt im Prozess ein rechtlicher Fehler, kann er sich vor Schadenersatzleistungen nicht mit der Ausrede drücken, das Gericht habe denselben Fehler gemacht und das habe schließlich den Fall entschieden. Laut Bundesgerichtshof muss der Rechtsanwalt die gerichtlichen Entscheidungen prüfen – und gegebenenfalls für eine Korrektur sorgen (IX ZR 179/07).
Im Streitfall hatte eine Hauseigentümerin ihren Rechtsanwalt beauftragt, für die Begleichung nicht bezahlter Mietnebenkosten zu sorgen. Dabei hatte sie auch Grundsteuer und Versicherungen auf die Mieter umgelegt, obwohl es darauf keinen Rechtsanspruch gibt. Allerdings hatten die Mieter beides jahrelang anstandslos gezahlt. Doch daraus folge keine Pflicht, auch weiter zu zahlen, befand das Berufungsgericht.
Tatsächlich hatte der Bundesgerichtshof jedoch früher bereits eine andere Entscheidung getroffen. Danach kommt durch die vorbehaltslose Zahlung ein stillschweigender Vertrag zustande, der zur Weiterzahlung verpflichte. Auf dieses Urteil hatte der Anwalt nicht hingewiesen, das Gericht kannte es auch nicht und wies die Klage ab.
Fazit: Der Anwalt ist schadenersatzpflichtig, weil er sich auf diese Entscheidung nicht hätte verlassen dürfen.
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