Selbstverständlich liegt zumindest für die Beiträge zur Rentenversicherung bis 2005 ein Verstoß gegen das Doppelbesteuerungsverbot vor!Diese Zeiten sind gesondert festzustellen,da sie mit der nachgelagerten Besteuerung nichts zu tun haben.Hoffnungsfroh blicken Millionen Betroffene einem Verfassungsgerichtsentscheid entgegen !!
Die Umstellung der Besteuerung von Alterseinkünften auf das System der nachgelagerten Besteuerung ist verfassungsgemäß. Das entschied der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil (X R 15/07). Dasselbe gilt auch für die Übergangsregelung, wonach der steuerpflichtige Anteil der Renten bis zum Jahr 2040 kontinuierlich erhöht wird. Auch die Besteuerung der Renteneinkünfte eines vormals Selbstständigen begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, soweit nicht gegen das Verbot der Doppelbesteuerung verstoßen wird.
Der Kläger war ursprünglich als selbstständiger Rechtsanwalt tätig und bezieht seit Vollendung seines 65. Lebensjahrs im Jahr 2001 eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und eine Rente aus dem Rechtsanwaltsversorgungswerk. Er wandte sich mit seiner Klage gegen die mit Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2005 erfolgte teilweise Besteuerung seiner Alterseinkünfte. Sein Argument: Die Einzahlungen für seine Rente seien aus versteuertem Einkommen geleistet worden, durch die neue Regelung werde er schlechter gestellt als ein Angestellter, der den Arbeitgeberanteil der Renteneinzahlungen steuerfrei erhalten habe. Die Richter sahen dies jedoch anders.
Nachdem die Klage nun vor dem Finanzgericht sowie vor dem BFH keinen Erfolg hatte, erwarten die Richter, dass der Kläger jetzt vor das Bundesverfassungsgericht gehen wird.
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