Ab April können Versicherte anfragen, ob sie auf der schwarzen Liste stehen - und falsche Einträge korrigieren.
Ab April können Versicherte anfragen, ob sie auf der schwarzen Liste stehen - und falsche Einträge korrigieren.
Foto: F1-Online

Versicherungsbetrug

Versicherer öffnen zentrale Warndatei

von Uwe Schmidt-Kasparek

Die Anti-Betrugsdatei der Versicherer wird transparenter, jede neue Speicherung wird den Betroffenen mitgeteilt. Ab April 2009 kann zudem jeder ­Versicherte prüfen, ob er bereits auf der Schwarzen Liste steht.

Das oft als schwarze Liste bezeichnete Hinweis- und Informationssystem (HIS) der Versicherungswirtschaft ist umfangreich: Derzeit umfasst die Datenbank rund 9,5 Millionen Einträge. Die Informationen sollen beim Abschluss einer neuen Police und in Schadenfällen Betrug verhindern. Nun wird sie endlich transparent.Die neue Offenheit der Assekuranzen geht auf eine Initiative der Datenschutzbeauftragten Bettina Sokol aus Nordrhein-Westfalen zurück. Sie soll als Übergangslösung im Rahmen einer bis 2011 dauernden Reform praktiziert werden. Grund: Das HIS sei in seiner jetzigen Form rechtswidrig. Die Versicherer sollen künftig nur noch begrenzt Zugriffsmöglichkeiten auf die gespeicherten Daten erhalten, Abfragen einheitlich regeln und die Einwilligungserklärungen transparenter gestalten. "Wir informieren den Versicherten oder Dritte darüber, dass sie im HIS eingetragen wurden und dass das System zur Risikoprüfung und Abwehr von Versicherungsmissbrauch dient", erläutert Paul Strieberg, Datenschutzbeauftragter der LVM Versicherung aus Münster, die neue Selbstverpflichtung der Branche. Nach Einschätzung von Professor Hans-Peter Schwintowski von der Berliner Humboldt-Universität ist das zwar ein richtiger Schritt zu mehr Datenschutz, "doch noch nicht perfekt". Um sich wehren zu können, müsste dem Betroffenen sofort der Grund seiner Eintragung mitgeteilt werden. "Jetzt muss er nochmals aktiv werden", so der Rechtswissenschaftler. Betroffene könnten fehlerhaften Eintragungen widersprechen und ihre Löschung fordern. Derzeit werden jährlich rund 1,8 Millionen Personen und Fahrzeugdaten verschlüsselt im HIS gespeichert. Doch nicht nur Versicherte können bei Abschluss oder im Schadenfall erfasst werden, sondern auch Zeugen, Sachverständige oder Geschädigte. Besonders oft werden Kfz- und Lebensversicherte gemeldet. Jede Versicherung kann derzeit jederzeit auf die Datei zugreifen. Spätestens nach fünf Jahren werden die Daten gelöscht. "Wer wissen möchte, ob er in der Vergangenheit im HIS eingetragen wurde, kann ab April schriftlich eine Anfrage beim Verband stellen", bestätigt auf Anfrage der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Auskünfte, welcher Versicherer die Meldung eingestellt hat, würden aber nur erteilt, wenn eine Kopie des Personalausweises mitgeschickt wird. Nähere Informationen muss der Betroffene weiterhin direkt beim Versicherer erfragen. Für Rechtsschutzkunden wird die Meldungsmöglichkeit beschränkt. "Künftig ist eine Meldung nur noch erlaubt, wenn der Versicherte vier Streitfälle in zwölf Monaten hatte", erläutert GDV-Sprecherin Katrin Rüter de Escobar. Bisher durften Rechtsschutzversicherte schon dann ins HIS gemeldet werden, wenn sie sich zweimal in zwölf Monaten oder dreimal in 36 Monaten einen Streitfall von ihrer Versicherung bezahlen ließen. Versicherungsnehmer, die als Streithähne im HIS gespeichert sind und von ihrer Versicherung gekündigt werden, bekommen in der Regel nur ganz schwer neuen Versicherungsschutz. Sehr negativ kann sich eine Speicherung in der Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung auswirken. So werden bisher auch Kunden gespeichert, die wegen Vorerkrankungen als "schlechte Risiken" gelten. Wollen diese Kunden eine neue Versicherung abschließen, müssen sie unter Umständen schon wegen einer Eintragung ins HIS mit einer Ablehnung oder einem hohen Zuschlag rechnen. "Auch Kunden, die eine besonders hohe Versicherungssumme abschließen, können gespeichert werden", erläutert Bernd Goletz von der Continentalen. Die ausschlaggebenden Kriterien für eine Speicherung in der Anti-Betrugsdatei sind aber weitgehend geheim. Damit soll verhindert werden, dass sich Betrüger darauf einstellen und ihre Entdeckung so verhindern können. So gibt es ein Punktesystem, das bei der Überschreitung eines bestimmten Schwellenwertes zur Eintragung führt. Dabei können auch an sich harmlose Fakten, wie die Abrechnung eines Unfallschadens auf Gutachterbasis, die Beschädigung einer älteren Edellimousine oder widersprüchliche Angaben zum Schaden in der Summe zu einer Eintragung führen.

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