Eine Schadenersatzklage ohne Kostenrisiko könnte für viele der 30000 Privatkunden, die Lehman-Zertifikate gekauft haben, die letzte Rettung sein. Ganz freiwillig werden die Assekuranzen für solche Klagen aber keinen Kostenschutz gewähren. So verweist die HUK-Coburg darauf, dass stets im Einzelfall geprüft werden muss, ob es sich bei den Kapitalanlagen um Spekulationsgeschäfte, wie beispielsweise Termingeschäfte, handelt. Solche Anlagen sind bei allen Versicherern ausgeschlossen. "Wegen der Vielfalt der Zertifikate kann für einzelne Papiere nicht ausgeschlossen werden, dass manche Anwälte sogar eine Termingeschäften vergleichbare Risikolage rügen", schätzt Alois Schnitzer von der HUK-Coburg. Damit verbessert der Anwalt die Chance, den Rechtsstreit zu gewinnen, verbaut seinem Mandanten aber die Möglichkeit, kostenfrei streiten zu können. Als Hardliner gibt sich der HDI-Gerling-Konzern. Sprecher Christoph Groffy: "Nach erster Einschätzung tendieren wir dazu, Deckung für Lehman-Zertifikate vollständig abzulehnen." Dabei verweisen die Rechtsschutzversicherer regelmäßig auch darauf, dass sie nur zahlen müssen, wenn für die Schadenersatzklage überhaupt eine Chance auf Erfolg besteht. "Die Erfolgsaussicht wird durch Rechtsanwalt und Rechtsschutzversicherer in jedem Einzelfall geprüft und kann sich insbesondere wegen der in Deutschland grundsätzlich beim Anleger liegenden Beweislast häufig als problematisch darstellen", so die HUK-Coburg.
Erfolgsprüfung kaum Ablehnungsgrund
Demgegenüber halten Juristen die Erfolgsprüfung für ein sehr stumpfes Schwert, um den Klageschutz abzulehnen. "Bislang gab es bei den Rechtsschutzversicherungen eigentlich keine Probleme, Deckungsschutz für Klagen wegen Beratungsverschulden zu bekommen", wundert sich Rechtsanwalt Arno Schubach von der Kanzlei Caspers, Mock & Partner aus Koblenz. Nicht ausgeschlossen, dass die Versicherer angesichts drohender Massenklagen die Erfolgsprüfung nun strenger anwenden wollen. Fraglich ist jedoch, ob ihnen das gelingt. Nach Einschätzung von Schubach, der Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) ist, muss kein bestimmter Erfolgsgrad vorliegen. Jeder Streit habe eine Erfolgsaussicht, wenn das Gericht eine Beweisaufnahme durchführen muss. "In Fällen des Beratungsverschuldens ist dies eigentlich immer der Fall", erläutert Schubach. Der Anleger müsse nur darlegen, dass über bestimmte Risiken nicht richtig aufgeklärt worden ist. In der Regel werde die Bank dann behaupten, dass die Risiken im erforderlichen Umfang erläutert wurden. Fazit: Das Gericht muss Beweis erheben, beispielsweise durch die Vernehmung eines Bankmitarbeiters und etwaiger Zeugen des Anlegers. Lehnt eine Rechtsschutzversicherung den Kostenschutz ab, sollten die Versicherten diese Entscheidung daher unbedingt von ihren Anwälten überprüfen lassen. Beim dafür vorgesehenen "Stichentscheid" – den die meisten Assekuranzen in ihren Bedingungen vorsehen – hat der Anwalt das letzte Wort.
Höchstgrenzen beachten
Eine Kostenzusage könnte auch noch an Höchstgrenzen scheitern, die Bedingungen der Rechtsschutzversicherer sind unterschiedlich. Einige Anbieter decken Streitigkeiten aus Kapitalanlagen gar nicht ab, andere nur bis zu bestimmten Höchstgrenzen. Liegt der strittige Anlagebetrag darüber, gibt es keinen Rechtsschutz. Teilweise gelten günstige Bedingungen nur, wenn der Vertrag schon vor längerer Zeit abgeschlossen wurde. Ohne Begrenzung bietet beispielsweise die HUK-Coburg Rechtsschutz für Kapitalanleger. Die Rechtsschutz Union übernimmt Kapitalanlageklagen bis zu einem Anlagebetrag von 250.000 Euro und die DMB-Rechtsschutz bis 50.000 Euro. Bei HDI-Gerling liegt die Höchstsumme abhängig vom Vertragswerk zwischen 10.000 und 30.000 Euro. Bei der NRV ist der Schutz auf einen Anlagebetrag von 15.000 Euro begrenzt. Versicherte müssen ihre Bedingungen daher genau prüfen. Wurde der Vertrag nämlich schon vor Jahren abgeschlossen, kann es kein Limit geben oder die Grenzen können viel höher liegen. "Streitigkeiten über Beratungsverschulden deutscher Banken sind für unsere Kunden versichert, wenn ein Vertrag besteht, der vor Oktober 2005 abgeschlossen wurde", erläutert Roman Oberhauser von der Deurag aus Wiesbaden. Vollen Schutz genießen die Deurag-Kunden mit Altverträgen, die vor Oktober 2004 abgeschlossen wurden. Zwischen Oktober 2004 bis 2005 gibt es für Streitigkeiten bis 15.000 Euro Kostenschutz.
Neue Policen: Geringerer Kapitalanlageschutz
Wer aktuell eine Rechtsschutzpolice abschließt, bekommt bei vielen Rechtsschutzversicherungen gar keinen Schutz für den Kauf und Verkauf von Kapitalanlagen mehr. "Um das Prämienniveau attraktiv zu halten, bieten wir diese Leistungen nicht mehr an", erläutert Auxilia-Vorstand Reinhold Gleichmann. "Wir wollen verhindern, dass alle unsere Kunden für die riskanten Geschäfte einiger weniger Spekulanten höhere Rechtsschutzbeiträge zahlen." Auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat in seinen aktuellen Musterbedingungen den Anlegerschutz nochmals eingeschränkt. Der Risikoausschluss umfasst nun unter anderem auch Geschäfte mit Wertpapieren und gleichstehenden Wertrechten, wozu auch Zertifikate gehören. "Das haben wir ebenfalls seit dem 1. Oktober 2008 in unsere neuen Bedingungen übernommen", erläutert HUK-Coburg-Sprecher Schnitzer. Viele andere Anbieter sollen die Musterbedingungen schon früher übernommen haben.
Fazit: Trotzdem könnte es sich für Neukunden lohnen, bei ihrer Police wählerisch zu sein. Immerhin gibt es weiterhin Anbieter, die grundsätzlich den Streit aus Kapitalanlagen decken. Hierzu gehört vor allem die Rechtsschutz Union, die ihre Altbedingungen nach eigenen Angaben beibehält. Zudem: Auch wenn der Schutz bei vielen Versicherern nur noch für sichere Kapitalanlagen gilt, kann sich das lohnen. Denn was heute als sicher gilt, kann – und das zeigt die Finanzkrise – morgen vielleicht schon unsicher sein.
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