Beim Thema Umweltschutz zählt Deutschland international zu den Vorreitern. Das gilt nicht nur für den Einsatz regenerativer Energien, sondern auch für die energetischen Anforderungen beim Wohnungsbau. Sie sind die strengsten weltweit.
Mit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 zum 1. Oktober zieht der Gesetzgeber die Zügel nun abermals straffer. Neubauten müssen noch einmal 30 Prozent weniger Primärenergie verbrauchen als bislang zulässig. Für ein Standardeinfamilienhaus bedeutet das ungefähr: Der Energieverbrauch sinkt von 100 auf 70 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr. "Das entspricht einem Bedarf von ungefähr sieben Litern Heizöl pro Quadratmeter und pro Jahr", sagt Mike Verhoeven, Energieexperte der Dekra Real Estate.
Die verschärften Anforderungen gelten für alle Projekte, die ab dem 1. Oktober begonnen werden. Entscheidend ist das Datum des Bauantrags. Wie der Bauherr die Einsparziele erreicht, bleibt ihm überlassen. "Die EnEV stellt keine konkreten Anforderungen an die energetische Qualität einzelner Bauteile", sagt Thomas Kwapich, Bereichsleiter für energieeffiziente Gebäude bei der Deutschen Energie-Agentur (Dena). So könnten Bauherren selbst entscheiden, ob sie die Verbrauchsgrenzen bei Neubauten durch eine dickere Dämmung, dichtere Fenster oder durch eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung erreichen wollen.
Die geänderte Energieeinsparverordnung betrifft aber auch Bestandsbauten. So gilt das Einsparziel von 30 Prozent selbst für aufwendige Sanierungen. Anders als bei Neubauten bezieht sich der Richtwert aber nicht auf die Energiebilanz des gesamten Gebäudes, sondern nur auf den energetischen Wert des einzelnen Bauteils. Wer etwa sämtliche Fenster austauscht, muss solche verwenden, die eine um 30 Prozent bessere Isolierleistung haben als bislang mindestens vorgeschrieben.
Nachtspeicherheizungen müssen bis 2019 raus
Daneben gelten neue umfangreiche Nachrüstverpflichtungen. So dürfen in Gebäuden mit mehr als fünf Wohneinheiten ab Oktober keine elektrischen Speicherheizsysteme mehr verbaut werden. Bereits vorhandene Anlagen, die älter sind als 30 Jahre, müssen bis spätestens 2019 durch effizientere Geräte ersetzt werden. Auch die Pflicht zur Anbringung von Dämmplatten wird ausgeweitet: Bis Ende 2011 muss die oberste begehbare Geschossdecke oder das Dach darüber eine Wärmedämmung erhalten. Die bereits heute geltenden Auflagen - wie etwa der Austausch von vor 1978 installierten Öl- und Gaskesseln - bleiben weiterhin bestehen.
Große Mehrkosten sind mit den strengeren Grenzwerten jedoch nicht verbunden. "Wenn der Energieverbrauch um 30 Prozent niedriger sein muss als bislang, bedeutet das im Umkehrschluss nicht, dass die Kosten um 30 Prozent steigen", sagt Kwapich. Verhoeven ist ähnlicher Ansicht: "Das Erreichen des energetischen Mindestniveaus verursacht kaum Mehrkosten." Die in der EnEV 2009 festgelegten Anforderungen für Fenster oder Dämmplatten seien heute vielfach schon Standard, so Verhoeven.
Je besser die Energieeffizienz, desto attraktiver die Kreditkonditionen
Für energieeffizientes Bauen und Sanieren können Bauherren weiterhin verbilligte Kredite bei der KfW beantragen. Je besser die Energieeffizienz, desto attraktiver sind die Konditionen. Die Förderbank passt jedoch ihre Vergabekriterien an die geänderte EnEV an. Neubauten, die heute 30 Prozent weniger verbrauchen als gesetzlich vorgeschrieben, erhalten noch eine Förderung gemäß dem "KfW-Effizienzhaus 70". Wegen der strengeren Grenzwerte erfüllen sie künftig aber nur noch die Kriterien eines "KfW-Effizienzhauses 100". Das bedeutet niedrigere Zuschüsse. Um Investoren Planungssicherheit zu geben, können sie bis Ende des Jahres noch Kredite sowohl nach altem als auch nach neuem Standard beantragen.
Anfang 2010 führt die KfW zudem die neue Förderstufe "Effizienzhaus 55" ein. Um diesen Standard zu erfüllen, müssen Neubauten die aktuell zulässigen Grenzwerte um 45 Prozent unterbieten. An den strengen Förderkriterien können sich Bauherren schon mal orientieren. Denn 2012 tritt die nächste Novelle der EnEV in Kraft. Die zulässigen Verbrauchswerte sollen dann noch einmal um 30 Prozent sinken.
Vorschriften. 2002 trat die erste Fassung der Energieeinsparverordnung in Kraft. Sie enthielt erstmals einheitliche Qualitätskriterien für die Gebäudehülle und die technischen Anlagen. 2007 wurden die Grenzwerte gesenkt, 2012 erfolgt eine weitere Verschärfung.
Einsparpotenzial. Rund 75 Prozent der 39 Millionen Wohneinheiten in Deutschland wurden vor 1978 gebaut. Sie verbrauchen im Schnitt rund 225 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr. Ein neues Einfamilienhaus darf gemäß den ab Oktober gültigen Grenzwerten nur 70 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr verbrauchen.
Quelle: ftd
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