Zu Beginn des Wonnemonats Mai ist Festtag für Aktionäre des Chemiekonzerns Altana. Dann ist Hauptversammlung und es wird eine Superdividende von 33,30 Euro pro Aktie ausgeschüttet. Grund dafür: der Verkauf der Pharmasparte Ende vergangenen Jahres für 4,5 Milliarden Euro. Von dieser Mega-Ausschüttung wird besonders die Hauptaktionärin Susanne Klatten profitieren. Ihr gehören 50,1 Prozent des Unternehmens. Klatten bekommt für ihre gut 70 Millionen Aktien über zwei Milliarden Euro ausgezahlt. Der Clou dabei: Über eine zwischengeschaltete Kapitalgesellschaft erhält sie den Betrag nahezu steuerfrei und kann ihn wieder reinvestieren.
Privatanleger, die im Vorfeld der im April beginnenden Hauptversammlungssaison ihre Dividendenaussichten kalkulieren, können von solchen Erträgen nur träumen. Die Gründung einer komplexen GmbH wie im Falle Klatten kommt für sie aus Kostengründen in der Regel ebenso wenig infrage. "Doch auch der normale Aktionär sollte in allen steuerlichen Fragen gut vorbereitet in die nächsten Wochen gehen", rät Steuerberater Thomas Elser von Linklaters aus München. Das Gewirr von Quellensteuerregeln, Spekulationsfristen oder Halbeinkünfteverfahren könnte Anteilseignern ansonsten die Nettorendite verhageln.
Besonders wichtig ist eine clevere Strategie gegenüber dem Finanzamt gerade jetzt, weil Anfang 2007 der Sparerfreibetrag von 1370 auf 750 Euro drastisch gekürzt wurde. In diesem Rahmen können nicht nur Zinsen, sondern auch Dividenden ohne Abzüge kassiert werden. Die Mühe lohnt sich angesichts der anstehenden Dividendensaison 2007 ganz besonders, denn deutsche Gesellschaften überweisen an ihre Aktionäre so viel wie nie. Allein die 30 Dax-Konzerne werden rund 27 Milliarden Euro und damit 26 Prozent mehr als im Vorjahr auskehren. Continental und RWE beispielsweise verdoppeln die Ausschüttung fast, bei Allianz steigt sie im Vergleich zum Vorjahr um 90, bei Commerzbank, BASF und RWE um gut 50 Prozent und bei der Deutschen Bank um 40 Prozent. Selbst die Deutsche Telekom behält ihre üppigen 72 Cent pro Aktie bei. Auch zahlreiche Unternehmen im Euro Stoxx 50 bieten Dividendenrenditen deutlich oberhalb der Zinskupons zehnjähriger Bundesanleihen.
Dem Beispiel von Susanne Klatten können grundsätzlich alle Sparer folgen und ihre Aktien in eine Kapitalgesellschaft einbringen. Dann bleiben Dividenden und auch Kurzfristgewinne zu 95 Prozent steuerfrei und die Kosten der Aktienanlage lassen sich in voller Höhe abziehen. "Doch die Gründung einer Spardosen- GmbH verursacht Gründungsund Verwaltungskosten und lohnt daher erst ab einem Depot wert von mehreren Hunderttausend Euro. Außerdem ist das Modell nicht flexibel und die Steuer wird dem Fiskus nur gestundet", erklärt Berater Elser. Will der Anleger seine Gelder nämlich nicht allein reinvestieren, sondern auch für andere Zwecke ausgeben, muss die GmbH erst formal eine Ausschüttung beschließen. Dann hält das Finanzamt seine Hand auf und erfasst die bis dahin aufgelaufenen Erträge auf einen Schlag.
Daher müssen sich Aktionäre, die über die Erträge irgendwann auch mal verfügen wollen, mit den herkömmlichen Steuerregeln beschäftigen. Dazu gehört etwa, dass Dividenden nach derzeitigem Recht nur zur Hälfte besteuert werden. Das Resultat: Der neue Sparerfreibetrag von 750 Euro verdoppelt sich faktisch, falls ein Anleger nur in Aktien investiert ist. Die Werbungskosten dürfen ebenfalls nur zur Hälfte geltend gemacht werden. Dazu gehören beispielsweise auch die Kosten für den Besuch der Hauptversammlung.
Unerheblich für die Forderung des Finanzamtes ist beispielsweise, wie lange die Papiere schon im Depot lagern. Somit wird auf eine Dividende stets die gleiche Steuer fällig, unabhängig davon, ob sich der Anteilsschein schon mehrere Jahre im Portfolio befindet oder erst vor ein paar Tagen erworben wurde. Zugleich bedeutet das auch: Verkauft ein Aktionär die Aktie auch nur einen Tag vor der Dividendenausschüttung, gibt es keine Einnahmen und auch keine Steuerforderung. Ein solches Verhalten kann wirtschaftlich durchaus sinnvoll sein, denn der Börsenkurs sinkt am gleichen Tag in etwa um die festgelegte Ausschüttung. Bei Altana beispielsweise müsste der Börsenkurs in diesem Jahr nach der Ausschüttung am 4. Mai rechnerisch von derzeit 46 Euro um rund 70 Prozent einbrechen. Bei der Deutschen Telekom ist eine Kurskorrektur um fünf Prozent programmiert.
Doch auch Verkäufer müssen eine Steuerfalle beachten. "Falls die verkauften Aktien noch keine zwölf Monate im Depot lagen, gilt das als Spekulationsgeschäft. Dann werden die Kursgewinne zur Hälfte steuerlich erfasst", weiß Elser. Eine solche Taktik lohnt also lediglich bei Werten, die mehr als ein Jahr zuvor erworben wurden.
Gezielt zum Steuern Sparen einsetzen können Anleger die Dividendenregeln, wenn sie bei den übrigen Anlagen bereits größere Spekulationsgewinne, aber kaum Kapitaleinnahmen vorweisen. Dann ist es lukrativ, Aktien kurz vor dem Ausschüttungstermin zu kaufen. Werden diese Papiere wieder abgestoßen, sobald die Dividende auf dem Konto verbucht wurde, ist meist ein Kursverlust selbstverständlich. Dieser ist dann mit dem Kursplus aus anderen Börsengeschäften oder dem Gewinn aus dem Verkauf einer Immobilie verrechenbar. Das mindert die Spekulationssteuer. Eventuell bleibt die vom Fiskus nur halb berücksichtigte Dividen de weiter unter dem Sparerfreibetrag und somit steuerfrei.
Anders kalkulieren müssen Sparer, die noch rote Zahlen aus Spekulationsgeschäften früherer Jahre verbucht haben. In solchen Fällen lohnt bis zur Hauptversammlung der Verkauf von Aktien, die noch keine zwölf Monate im Depot liegen und ein Plus aufweisen. Der Kursgewinn wird dann mit dem Ex-Minus verrechnet und führt per Saldo zu steuerfreien Einnahmen. Solche Aktivitäten rund um den Tag der Hauptversammlung lohnen bei ausländischen Aktien nur selten. Da diese die Dividenden nicht einmal jährlich, sondern meist quartalsweise oder halbjährlich ausschütten. Als Folge sind die Kursabschläge an diesen Tagen, die Anleger steuerlich nutzen könnten, deutlich geringer. Zusätzlich kann auch die jenseits der Grenze verbleibende Quellensteuer ein lukratives Ergebnis verhageln. Eine Ausnahme gibt es nur bei Investments in wenigen Ländern, etwa Großbritannien oder Südafrika. In diesen beiden Staaten fließt die Ausschüttung dank fehlender Quellensteuer ohne Abschlag über die Grenze.
Solche Steuertaktiken sind grundsätzlich auch mit Aktienfonds realisierbar, wenn die Anteile unmittelbar vor dem Aus schüttungs- oder Thesaurierungstermin verkauft werden. Diesen kündigen die Fondsgesellschaften an oder er kann dort erfragt werden. "Dabei kann sich eine gesetzliche Besonderheit sogar positiv auswirken", weiß Steuerberaterin Manuela Wänger von Ebner, Stolz und Partner aus Stuttgart: "Spekulationsgeschäfte werden hier nicht nur zur Hälfte, sondern in voller Höhe verbucht." Werden so Fonds kurz vor der Ausschüttung ins Depot geholt und anschließend wieder verkauft, erfasst das Finanzamt die Dividende lediglich zur Hälfte. Der um die Ausschüttung geminderte Kurs wird dagegen zu 100 Prozent als Verlust verrechnet. Allerdings lohnt sich dieses eher selten angewandte Sparmodell mit Fonds nur, wenn keine oder geringe Ausgabeaufschläge anfallen. Das ist bei den immer zahlreicher werdenden Discountangeboten der Direktbanken oder der Börsen aber heute kaum noch ein Hindernis. Auch ohne solche Umwege können Ausschüttungen ganz legal und steuerfrei an die Aktionäre fließen. Das ist beispielsweise bei den Dividenden von Deutscher Post, Deutsche Wohnen und Euroshop der Fall. Hier zahlen die Unternehmen nämlich Kapitalrücklagen aus. Und davon fließt kein Cent an das Finanzamt.
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