20.02.2008
Laut Gesetz (Paragraf 153, Absatz 3 und 4) ist das entscheidende Datum, ab dem Kunden keine Überschussanteile mehr zustehen, der Beginn der Auszahlungen. Doch offensichtlich sieht der Gesetzgeber durch das im Januar in Kraft getretene VVG eine Benachteiligung von Bestandsrentnern. Die Aufsichtsbehörde Bafin und die Assekuranzbranche loten derzeit aus, ob für Bezugsrentner nicht doch noch eine Beteiligung an den Reserven möglich ist.
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