In Deutschland ermöglicht der Staat, die Gesetze u. die Richter seit Jahrzehnten die Anleger zu betrügen, was von Banken u. Initiatoren weidlich ausgenutzt wurde. In einem Rechtstaat würden die Betrüger zur Rechenschaft gezogen werden, jedoch nicht in Deutschland, da lockt der Staat die Anleger noch mit Steuerabschreibungen in den Totalverlust u. holt sich die erstattete Steuer vom Anleger wieder zurück, um Sie noch tiefer in den abgrund zu stoßen. Vielen Dank an unsere 4 etablierten Parteien für solche Gesetze
Zahlreiche geschlossene Fonds haben Anlegern große Verluste beschert. Die Ursache sehen Verbraucherschützer vor allem in den hohen Weichkosten. "Bei vielen Beteiligungsmodellen streichen Initiatoren und Vertriebe so große Teile des Eigenkapitals der Anleger ein, dass die Sparer kaum eine Chance haben, Geld zu verdienen", sagt Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: "Geschlossene Fonds sollten deshalb für Privatanleger verboten werden." In den meisten europäischen Staaten ist dies längst geschehen.
"Bis auf Deutschland, Österreich und die Niederlande werden geschlossene Fonds in keinem anderen EU-Staat an Privatanleger vertrieben", sagt Peter Mattil. Der Münchner Fachanwalt für Kapitalanlagerecht und Mitglied einer Expertenrunde des Bundestagsfinanzausschusses hat untersucht, wie Beteiligungsmodelle in den EU-Staaten reguliert sind. Sein Fazit: "In allen übrigen Ländern sind die gesetzlichen Vorgaben so restriktiv, dass Beteiligungsmodelle nur institutionellen Investoren wie Family-Offices, Pensionskassen und Versicherungen angeboten werden."
In Großbritannien schreibe dies der Financial Services and Markets Act explizit vor. Theoretisch einzige Ausnahme sind geschlossene Immobilienfonds, die nur ein Objekt erwerben. 2009 hat der Gesetzgeber das Schatzamt ermächtigt, solche Beteiligungsmodelle in Ausnahmefällen unter strikten Auflagen zu genehmigen, um den angeschlagenen Immobilienmarkt zu stabilisieren. "Bislang wurde von dieser Sonderregelung aber kein Gebrauch gemacht", sagt Mattil.
Dass die Regulierungsvorgaben in anderen Ländern deutlich schärfer sind als in Deutschland, zeigt auch eine Untersuchung der Wirtschaftsprüfer von PricewaterhouseCoopers (PwC). "In Tschechien dürfen geschlossene Immobilienfonds nur Investoren aufnehmen, die mindestens 1 Mio. Kronen an eigenen Mitteln einbringen", sagt Glen Lonie, PwC-Partner in Prag. Das sind umgerechnet 40.000 Euro; ein Betrag, der das Anlagevolumen der Durchschnittssparer im Land weit übersteigt. In Dänemark wiederum dürfen geschlossene Fonds maximal aus sieben Gesellschaftern bestehen, so Mattil: "Um die für ein Investment nötigen Millionenbeträge zusammenzubekommen, sind die Initiatoren damit gezwungen, sich an Family-Offices und institutionelle Investoren zu wenden."
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