Für sie hatte die Kanzlei Göddecke ein Eilverfahren vor dem Landgericht Bielefeld angestrengt. Alle Anleger, die noch nicht gezahlt haben, brauchen demnach kein Geld zu überweisen. Wer dennoch zahlt, hat keinen Anspruch auf eine Rückerstattung. Außerdem darf die Geschäftsführung die rund 170.000 Euro behalten, die sie laut eigenen Angaben bereits erhalten hat. Hätten sich alle Anleger beteiligt, wären pro Jahr gut 1 Millionen Euro eingesammelt worden.
ACI war Marktführer bei geschlossenen Dubai-Fonds. Das Emissionshaus aus Gütersloh hat Probleme mit den Fonds II bis V. Deren Liquidation war zwar beschlossen, doch der Verkauf der Fondsobjekte scheiterte. Statt einer Auszahlung erhielten die Zeichner ein Schreiben mit der Bitte um eine "freiwillige Umlage". Für das Honorar der Geschäftsführung und Auslagen sollten Anleger insgesamt mehr als 1 Millionen Euro im Jahr aufbringen. Je 10.000 Euro Kommanditanteil entsprach das bis zu 150 Euro Vergütung für die Geschäftsführung.
Keine automatische Fortsetzung
Der Vergleich sieht nach Angaben der Kanzlei Göddecke vor, dass das bislang eingesammelte Geld jetzt primär für die Deckung der laufenden Fondsauslagen verwendet werden muss. Die Geschäftsführung erhalte als Vergütung für die vier Fonds im laufenden Jahr nur brutto knapp 120.000 Euro statt der ursprünglich geforderten rund 570.000 Euro, erläuterte Anwalt Hartmut Göddecke. Außerdem erhalte die Geschäftsführung das Geld nicht auf einen Schlag, sondern in monatlichen Raten. Für die Zeit nach 2010 gebe es keine automatische Fortsetzung.
Göddecke hatte die freiwilligen Umlagen von Anfang an scharf kritisiert und von einem "Selbstbedienungsladen" gesprochen: "Das konnten wir im letzten Moment verhindern." Die Geschäftsführung hatte in ihrem Schreiben von einer Insolvenzgefahr gesprochen und die Fondsanleger damit gedrängt, freiwillige Umlagen zu beschließen - ein unüblicher Schritt. Gewöhnlich werden zunächst Ausschüttungen, die nicht aus Gewinnen geleistet wurden, zurückgefordert. Anwalt Hartmut Göddecke hatte dies scharf kritisiert. Denn wären die Fonds trotz Umlage in die Insolvenz geschlittert, hätte der Insolvenzverwalter wohl dennoch alle Ausschüttungen zurückgefordert. ACI äußerte sich auf Anfrage nicht zum Inhalt des Vergleichs.
Quelle: ftd
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