03.03.2010
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Einige Anwälte sehen in gebeutelten Fondsanlegern nur eine neue Einnahmequelle, moniert die Fondslobby.
Einige Anwälte sehen in gebeutelten Fondsanlegern nur eine neue Einnahmequelle, moniert die Fondslobby.
Foto: Getty
Investor-Artikel

Geschlossene Fonds

Zweifelhafte Rettungsangebote für Schiffsfonds-Anleger

von Patrick Hagen und Katrin Berkenkopf

Viele Anlegeranwälte buhlen um Mandanten unter enttäuschten Besitzern von Schiffsbeteiligungen. Sie locken mit der Aussicht, bei voller Kapitalerstattung aus den geschlossenen Fonds auszusteigen. Dabei sind längst nicht alle Angebote seriös.

Es ist kein Wunder, dass sich viele Investoren gern an den Strohhalm klammern, den die Anwälte ihnen reichen. Viele Fonds leiden stark unter der weltweiten Schifffahrtskrise. Anleger sollen Ausschüttungen zurückzahlen oder frisches Kapital nachschießen. Spätestens seitdem einige Fonds pleitegegangen und große Emissionshäuser in Schieflage geraten sind, sind die Zeichner verunsichert.

Spezialisierte Anlegeranwälte versprechen, die Rückabwicklung der Beteiligung zu erreichen. "Im Erfolgsfall wird der Anleger so gestellt, als hätte er den Fondsanteil nie gezeichnet", erklärt Jan-Henning Ahrens von der Bremer Kanzlei KWAG. Das könne auch den Ersatz entgangener Gewinne aus einer anderen Geldanlage einschließen. Für den Ausstieg aus einem geschlossenen Fonds gibt es vor allem zwei Ansatzpunkte: zum einen Fehler im Emissionsprospekt - etwa zu niedrig kalkulierte Kosten für den Betrieb des Schiffes. Das Problem bei Prospektfehlern ist, dass Ansprüche nach drei Jahren verjährt sind. Besser sind die Aussichten bei Beratungsfehlern. Ahrens kennt viele Fälle, in denen Berater ihren Kunden eine Schiffsbeteiligung als risikofreies Investment verkauft haben. Auch versteckte Provisionen, die der Vermittler vom Emissionshaus erhält und dem Kunden verschweigt, können Ansprüche auslösen.

Viele Anwälte legen auf der Suche nach verärgerten Anlegern allerdings fragwürdige Methoden an den Tag: Sie schicken gezielt allen Kommanditisten eines Fonds Warnbriefe mit dem Hinweis, dass ihre Beteiligung in Gefahr sei und sie sich anwaltlich beraten lassen sollten. Oft liegt schon eine Vollmacht bei, die der Anleger nur noch zu unterschreiben braucht.

So ein unaufgefordertes Angebot ist nicht nur unseriös, sondern vermutlich auch unzulässig, sagt Ulrike Busse, Referentin für Rechtsfragen beim Verband Geschlossene Fonds (VGF), der Lobbyorganisation der Beteiligungsbranche. Schließlich dürfen Anleger nicht um konkrete Mandate werben.

Findige Kanzleien haben hierfür einen Ausweg gefunden - und sogenannte Anlegerschutzvereine gegründet. Diese laden zu Informationsabenden ein und verschicken Massenrundschreiben an Anleger. Die Vereine präsentieren sich als unabhängige Verbraucherschutzorganisationen. In der Regel steckt allerdings eine Kanzlei dahinter. Anwalt Ahrens: "Die meisten Vereine verschleiern, dass damit eine Kanzlei um Mandanten wirbt."


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