01.03.2010
Verbraucherministerin Ilse Aigner kann per Gesetz für einheitliche Beipackzettel sorgen.
Verbraucherministerin Ilse Aigner kann per Gesetz für einheitliche Beipackzettel sorgen.
Foto: ddp
Investor-Artikel

Produktinformationsblätter

Wettlauf um den Beipackzettel

von Markus Hinterberger

Auf Ilse Aigner kommt viel Arbeit zu. Die Bundesverbraucherministerin will sämtliche Vorschläge zu Produktinformationsblättern eingehend prüfen. Denn plötzlich kann es den Verbänden bei Produktinformationsblättern nicht schnell genug gehen. Doch auch Brüssel will noch mitreden.

Am Freitag hat nun der Bundesverband deutscher Banken (BdB) als Dachorganisation der Groß- und Privatbanken einen einheitlichen Entwurf für ein Produktinformationsblatt vorgelegt. Genossenschaftsbanken und Sparkassen wollen da in nichts nachstehen. Man arbeite "mit Hochdruck" an einer einheitlichen Lösung, heißt es bei beiden Dachverbänden. Mit konkreten Daten hält man sich noch zurück. Eine gemeinsame Regelung aller Bankenverbände jedenfalls wird es nach dem Verstoß der Privatbanker nun wahrscheinlich nicht mehr geben.

Bereits Mitte 2009 hat die Verbraucherministerin einen Beipackzettel für Finanzprodukte gefordert. Ähnlich wie für Arzneimittel sollen auf wenigen Seiten sämtliche Informationen zu Produktbezeichnung, Kosten und Risiken klar ersichtlich sein. Im Spätsommer präsentierte die ING-Diba als erste Bank ihren Beipackzettel streng nach den Vorgaben der Ministerin. Dafür gab es Lob aus dem Ministerium und von Verbraucherschützern, aber auch einiges Stirnrunzeln bei den Wettbewerbern. Zu vorschnell sei der Schritt der Diba erfolgt. So konnte Deutschlands größte Direktbank ihre Vorreiterrolle lange genießen. Erst Anfang Februar wagte sich mit der Deutschen Bank ein weiteres Institut aus der Deckung. Seitdem ist der öffentliche Druck groß.

Dass nun ein Verband sein Informationsblatt vorgestellt hat und andere daran arbeiten, ist aus Sicht der Ministerin nur die halbe Miete. Sollte es zu viel Wildwuchs geben und das Ziel, die Produkte unterschiedlicher Banken leicht vergleichen zu können, auf der Strecke bleiben, kann Aigner immer noch ein Gesetz auf den Weg bringen. Doch zweifelt man in der Bankenbranche, ob dies dann wirklich der Weisheit letzter Schluss sei. Denn auch die EU-Kommission arbeite an Vorschlägen, wie man Finanzprodukte auch für Laien vergleichbar machen kann.

Noch sei nichts konkret, heißt es bei den Bankenverbänden. Der BdB rühmt sich jedoch bereits, erste Impulse aus Brüssel in seinem Informationsblatt umgesetzt zu haben. Vor allem was die Risikoerwartung angeht. Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg teilt die Begeisterung der Banken nicht. Grundsätzlich seien solche Beipackzettel begrüßenswert. "Ich bezweifle aber, dass es Verbraucher gibt, die mit Fachbegriffen überladene Texte verstehen können." Er verweist dabei auf das Beispiel eines Beipackzettels, der ein Discountzertifikat erklärt, allerdings ohne Begriffe wie Basiswert oder Diskont zu entschlüsseln.

Inwieweit die Mitglieder des Bankenverbands den erarbeiteten Beipackzettel umsetzen, bleibt offen. "Es gibt keinen Zwang", sagt Thomas Schlüter vom BdB. Er rechne damit, dass die Institute den Entwurf weitgehend übernehmen und die Blätter sich nur in der Aufmachung unterscheiden werden.

So sieht die Deutsche Bank für ihr Produktinformationsblatt keinen Änderungsbedarf. Erklärungsbedürftig sind laut Bankenverband zunächst nur klassische Finanzprodukte wie Aktien, Anleihen, Fonds und Zertifikate. Lebensversicherungen, für Millionen Deutsche ein zentraler Baustein ihrer Altersvorsorge, sind für den Beipackzettel noch kein Thema. Doch auch hier, so heißt bei den Verbänden, wolle Brüssel in naher Zukunft Abhilfe schaffen.


Quelle: ftd
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