Etwa 350.000 Mal kommt es jeden Monat zu einer Kontopfändung, also einer Zwangsvollstreckung, die dem Schuldner den direkten Zugriff auf das Kontoguthaben entzieht. Im Laufe der Pfändung wird das Konto gesperrt, der Schuldner kann weder Geld abheben noch überweisen. Ein neues Gesetz soll Abhilfe schaffen und das Existenzminimum sichern: Ab dem 1. Juli hat jeder das Recht, bei seiner Hausbank sein Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln.
Dieses P-Konto schützt das Kontoguthaben automatisch bis zu einem gesetzlich definierten Grundfreibetrag, der Schuldner kann also bis zu diesem Betrag weiterhin frei über sein Konto verfügen. Doch nicht alle Konten können problemlos umgestellt werden, Kreditkarten etwa müssen abgegeben werden. Problematisch wird es außerdem bei der Bescheinigung der Unterhaltspflicht.
Das Problem bisher: "Jede einzelne Pfändung muss gerichtlich abgewendet werden", sagt Steuerberater Gregor Sprißler, das heißt, dass bei jeder Zwangsvollstreckung der Schuldner vor Gericht die Freigabe seines Kontos beantragen, um weiterhin über das ihm zustehende Geld verfügen zu können. Oft laufen mehrere Pfändungen gleichzeitig und somit sei dies ein kompliziertes Verfahren, so Sprißler. Außerdem können bis zum Gerichtsbeschluss einige Tage vergehen, das Konto bleibt so lange gesperrt. Zahlungen gehen also weiterhin auf das Konto ein, der Schuldner kann jedoch weder Geld überweisen noch abheben und bleibt ohne Bargeld für Miete, Telefon und Essen. Eine "Blockadesituation", die den Schuldner gänzlich vom Zahlungsverkehr ausschließe, so beschreibt es eine Sprecherin vom Zentralen Kreditausschuss, ein Verband deutscher Kreditinstitute.
Neues Gesetz schafft Abhilfe
Die steigende Zahl der Kontopfändungen, bedingt durch die Finanzkrise, hat bei den Gerichten zu erheblichen Arbeitsbelastungen geführt hat, meldet die Verbraucherzentrale Hessen. Um Abhilfe zu schaffen, wurde 2009 das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes beschlossen. Ab dem 1. Juli hat jeder Kontobesitzer das Recht auf die Umwandlung seines Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto. Das geht jetzt also direkt bei der Hausbank und nicht wie bisher vor Gericht. Der Grundfreibetrag beträgt derzeit 985,15 Euro, der aus Sozialleistungen wie Hartz IV und Kindergeld errechnet wird.
"Die Kreditinstitute sind auf jeden Fall dafür gerüstet", sagt eine Sprecherin des Zentralen Kreditausschusses, ein einheitliches bundesweites Formular liege in den Banken bereit. Maximal drei Geschäftstage darf die Umwandlung in ein P-Konto dauern. Der Bundesgerichtshof schreibt vor, dass Banken ihren Aufwand für Kontopfändungen nicht dem Kontoinhaber in Rechnung stellen dürfen. Daraus folgt nach Angaben der Verbraucherzentrale, dass die Banken keine Gebühren bei der Umwandlung erheben dürfen, dies bestätigen Sprecher verschiedener Kreditinstitute, etwa der Commerzbank, des Sparkassenverbandes und der Deutschen Bank.































