Die bisherigen Kommentare zeugen von wenig bis keine Ahnung, leider. Eine Beglaubigung kostet üblicherweise bei Dienstsiegelführern etwas Geld, aber glücklicherweise nicht bei allen, nämlich den kirchlichen Gemeindebüros.
Nun, da die Konten gekündigt worden sind, was beileibe nichts Schlimmes oder gar Ehrenrühriges ist, sondern nur den Beginn einer "Auslaufphase" für dieses Konto bedeutet, müssen die alten Fans der Finanzagentur leider ein neues Konto eröffnen. Dies geht mit dem Postidentverfahren problem- und kostenlos bei der nächsten Postfiliale. Das Postidentverfahren wird von vielen Internetbanken schon seit langem genutzt. Die Finanzagentur bietet auch Internetdepotverwaltung an.
Auf der Internetseite http://www.deutsche-finanzagentur.de/private-anleger/schuldbuchkonto-eroeffnung/ ist alles schön erklärt.
Und natürlich droht bei tatsächlicher Geldwäsche die Beschlagnahme des Kontos, egal bei welchem Kreditinstitut und auch egal, ob mit oder ohne Postidentverfahren oder Geld unter'm Sofa.
Die Finanzagentur des Bundes hat ihre Drohung wahr gemacht und insgesamt 40.000 Konten von Privatkunden gekündigt. Das teilte die Frankfurter Behörde am Freitag mit. Als Grund für die Kündigung nannte die Finanzagentur, dass die betroffenen Kontoinhaber es versäumt hatten, wiederholt angeforderte Identifikationsunterlagen rechtzeitig bei der Behörde einzureichen.
Hintergrund der Massenkontokündigungen ist das Geldwäschegesetz, das seit dem 31. Januar 2012 auch für die Finanzagentur gilt. Die Behörde regelt die Kapitalmarktgeschäfte des Bundes. Wer als Privatanleger Bundeswertpapiere wie Anleihen oder Schatzbriefe kauft, kann bei der Finanzagentur kostenlos ein Schuldbuchkonto eröffnen. Dafür reichten bis Ende Januar wenige Kundendaten - seither ist das anders. Um dem Geldwäschegesetz zu entsprechen, müssen Kunden nun bei einer Kontoeröffnung Staatsangehörigkeit und Geburtsort angeben.
Deswegen hatte die Finanzagentur ihre Kontoinhaber in zwei Kundenschreiben dazu aufgefordert, eine beglaubigte Kopie ihres Ausweises an die Einrichtung zu senden, oder die Papiere in Frankfurt direkt vorzuzeigen. Die Kommunikation der Einrichtung war in dem Zusammenhang in die Kritik geraten, weil sich Kontoinhaber teilweise schlecht informiert fühlten, oder im Kundenzentrum mit ihren Anfragen nicht durchkamen. Auf das erste Schreiben der Agentur, das im August 2011 verschickt worden war, hatte nur rund ein Viertel der Kunden überhaupt reagiert.
Das Anlagevolumen von privaten Investoren bei der Finanzagentur lag Ende Januar bei 9,1 Mrd. Euro. Die Behörde führte zu dem Zeitpunkt rund 400.000 Konten von Privatpersonen. "Die Summe der nunmehr geldwäschegesetzkonform geführten Konten beträgt rund 355.000", sagte ein Sprecher. Die 40.000 gekündigten Konten seien allerdings nicht aufgelöst. Die dort eingetragenen Wertpapiere können bis zur Fälligkeit verwahrt oder im Rahmen der Emissionsbedingungen verkauft oder zurückgegeben werden. "Der Kunde kommt jederzeit an sein Geld, kann dort aber keine neuen Wertpapiere einlagern."
Eine Nachreichung der Papiere sei nun nicht mehr möglich, sagte der Sprecher, die Kündigung sei wirksam. Es ist aber möglich, ein neues Konto bei der Finanzagentur zu eröffnen, in das die bisherigen Bestände vom alten Konto übertragen werden können. Dazu benötigt die Behörde allerdings wiederum die Identifikationsunterlagen vom Kontoinhaber.
Neukunden können ein einfacheres Verfahren nutzen, weil sie keine beglaubigten Unterlagen bei der Behörde einreichen müssen. Beim sogenannten Postident-Verfahren reicht es, wenn ein Kunde seinen Ausweis bei einer Postfiliale vorlegt.
© 2012 ftd.de
Was die Leser sagen
Wie Sie im Artikel erwähnen: Neukontoeröffnung ist p. Postident möglich, die nachträgliche Ergänzung (es geht ausschließlich um den Geburtsort) muß ohne Kostenerstattung(!) per beglaubigter Kopie nachgereicht werden! Obwohl das Konto lt.Nutzungsbedingung kostenlos ist. Im übrigenen hat die Bundeswetpapierverwaltung im 1. Schreiben allen Kontoinhabern sogar mit Beschlagnahme gedroht.
Auch wenn die Bundesschuldenverwaltung heute in privatrechtlicher Form firmiert, am Umgang mit der Kundschaft hat sich nichts geändert. Die Informationsschreiben sollen in ruppigem Ton verfaßt worden sein. Reichlich kundenunfreundlich ist zudem, dass das für den Depotinhaber kostenfreie Postident-Verfahren den Bestandskunden vorenthalten wird. Die verlangte Beglaubigung kostet hingegen Geld. Es ist anzunehmen, dass die nunmehr gekündigten Depots entweder ohnehin ohne Bestand waren, oder, dass die Depotinhaber eine Fortführung der Geschäftsverbindung nicht beabsichtigen. Wieso auch? Früher -vor 15 oder 20 Jahren- verlangten die Hausbanken enorme Depotgebühren und langten bei den Erwerbsspesen ebenfalls kräftig zu. Ein kostenfreies Konto "beim Bund" zu führen, war da ein beliebter Spartipp. Zudem waren die Zinskonditionen konkurrenzfähig. Heute hingegen bietet jede Direktbank kostenlose Depots an und zudem Zinsen, die das vom Bund gezahlte Niveau um ein Mehrfaches übersteigen. Dank diverser Sicherungssysteme braucht man um sein Geld trotzdem nicht zu fürchten. Wieso es dann überhaupt noch Privatpersonen zur Finanzagentur zieht, ist ein Rätsel.
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