Der Koalitionsvertrag ist für den Verbraucherschutz im Finanzsektor ein erster Fortschritt. Die Bundesregierung will künftig Anleger vor vermeidbaren Verlusten und fehlerhafter Finanzberatung besser schützen. Dies ist dringend nötig, denn die Beziehung zwischen Verbrauchern und Anlegern einerseits und Finanzdienstleistern andererseits ist durch die Finanzkrise in eine tiefe Vertrauenskrise geraten. Nun muss die neue Regierung ein wieder vertrauensvolleres Zusammenwirken zwischen Kunden und Finanzdienstleistern fördern. Denn noch sind die Lehren aus der Finanz- und Vertrauenskrise nicht wirksam gezogen worden.
In Schadensersatzprozessen herrscht vor Gericht keine Waffengleichheit, solange Kunden Finanzdienstleistern Falschberatungen nachweisen müssen. Die Rückrufaktionen im Automobilbereich geben ein Beispiel für Aktivität im Kundeninteresse, wenn die Haftungsgrundlagen klar festgelegt sind. Deshalb ist eine Beweislastumkehr die unabdingbare Voraussetzung für eine bessere Beratungsqualität. Umfangreichere Dokumentationspflichten allein genügen nicht. Sie können vielmehr dazu führen, dass der Verbraucher mit Informationen überfrachtet wird und dass sich Finanzdienstleister mit dem Hinweis auf die Dokumentation leicht aus der Verantwortung ziehen können.
Im Justizbereich sollten Richter und Staatsanwälte erkennen, dass die entstandenen Schäden Folgen einer provisionsorientierten Beratung sind. Der Staat muss zugleich die Justiz personell so ausstatten, dass sich Richter für die Beurteilung von Einzelfällen genügend Zeit nehmen können und durch qualifizierte Finanzexperten unterstützt werden.
Die Finanzaufsicht hat bisher versagt. Im Koalitionsvertrag steht hierzu: "Kein Anbieter von Finanzprodukten soll sich der staatlichen Finanzaufsicht entziehen können." Dies ist ein Anfang. Besser noch wäre es, den Verbraucherschutz ausdrücklich als Aufsichtsziel in der Bankenaufsicht zu verankern. Zudem sollte die Regierung entsprechend ihrer Aussage im Koalitionsvertrag dafür sorgen, dass künftig auch Produkte des grauen Kapitalmarkts in die Regulierung und Aufsicht einbezogen werden. Weiterhin sollen laut Koalitionsvertrag bei Ratingagenturen Interessenkonflikte ausgeschlossen werden, wenn diese zugleich Finanzprodukte entwickeln, vertreiben und bewerten. Hier fehlt aber noch der Hinweis auf eine konkrete Ausgestaltung ihrer Haftung.
Ferner will die Bundesregierung "den Schutz des Darlehensnehmers, der sein Immobiliendarlehen vertragsgemäß bedient, stärken". Eine solche Darlehensforderung abzutreten oder ein ungestörtes Kreditverhältnis an ein Unternehmen ohne Banklizenz zu übertragen soll laut dem Koalitionsvertrag nur noch "bei Genehmigung des Darlehensnehmers wirksam sein". Diese Regelung reicht nicht aus. Viele Kunden können oft gar nicht beurteilen, was sie als Abtretungsgenehmigung unterschreiben. Und womöglich koppeln Banken die Vergabe eines Baukredits künftig an eine solche Unterschrift. Kreditverkäufe an Finanzinvestoren sollte der Gesetzgeber daher grundsätzlich untersagen. Stattdessen sollten sich die Banken auf ihre originäre volkswirtschaftliche Aufgabe zurückbesinnen: einen reibungslosen Zahlungsverkehr zu ermöglichen sowie Wirtschaft und Bürger mit Krediten zu versorgen.
Ein weiteres Ziel der Regierung ist es, die Anforderungen an Berater und Vermittler zu vereinheitlichen und an das Versicherungsvermittlergesetz anzulehnen. Aber auch die beste Ausbildung führt nicht zu einer guten Beratung, wenn der Berater unter Verkaufsdruck steht. Gegenüber dem bisherigen Provisionssystem ist eine produktoffene und anbieterunabhängige Honorarberatung vorzuziehen. Auch und gerade mit einer langfristigen, fairen Kundenbeziehung lässt sich dauerhaft Geld verdienen.
Immer noch wehren sich Finanzdienstleister gegen wirksamen Verbraucherschutz. Handeln Finanzdienstleister aufrichtig, müssten sie mehr Transparenz nicht fürchten. Doch nach wie vor werden risikoreiche Finanzprodukte als angeblich sichere Kapitalanlagen verkauft, ohne dem Kunden die Vertragsfolgen verständlich offenzulegen. Finanzunternehmen, die weiterhin Renditeziele von 20 bis 25 Prozent verfolgen, müssen hierzu große Risiken eingehen. Sie sollten deshalb ehrlich erklären, ob sie Treuhänder über fremdes Geld ihrer Kunden sein wollen oder Abkassierer.
Auch die Rolle des Verbrauchers muss in die Lehren aus der Finanzkrise einbezogen werden. Die angemessene Orientierung bei Finanzprodukten ist für ihn fast unmöglich geworden. Solange bei Finanzgeschäften Verlustrisiken weiter verschleiert werden, bleibt der mündige Verbraucher ein Wunschbild. Mehr Eigenverantwortung bei Finanzentscheidungen ist nur bei entsprechendem Bildungs- und Informationsangebot möglich. Dass mit dem Rückzug des Staates aus der Daseinsvorsorge die Kapazitäten der unabhängigen Verbraucherberatung abgebaut wurden, ist ein großer Fehler und eine Benachteiligung der ohnehin schwächeren Vertragsseite der Verbraucher.
Nur wenn ökonomisches Handeln mit ethischen Werten im Einklang steht und Finanzdienstleister ihrer Verantwortung gegenüber ihren Kunden und der Gesellschaft gerecht werden, können sie verspieltes Vertrauen und Glaubwürdigkeit zurückgewinnen. Von einer aktiven Verbraucherpolitik würden daher alle Beteiligten profitieren.
Gerhart Baum ist ehemaliger FDP-Bundesinnenminister und Anwalt mit Schwerpunkt Kapitalanlegerschutz.
Julius Reiter ist Fachanwalt für Banken- und Kapitalmarktrecht in der Kanzlei Baum, Reiter & Collegen. Beide sind Autoren des Buches "Abkassiert. Die skandalösen Methoden der Finanzbranche".
Quelle: ftd
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