Finanzberater gehen beim Verkauf von geschlossenen Beteiligungen nicht ausreichend auf die Kundenwünsche ein. So messen Vermittler beispielsweise der Leistungsbilanz eines Emittenten, die dessen Erfolg in der Vergangenheit aufzeigt, deutlich weniger Bedeutung zu als die Anleger. Zu diesem Ergebnis kommt eine Umfrage unter Anlegern und Beratern im Auftrag der Deutschen Zweitmarkt AG, eines Handelshauses für geschlossene Fonds.
„Kundenanspruch und Beratungsqualität liegen in der Anlageberatung zu geschlossenen Beteiligungen teilweise weit auseinander“, sagt Björn Meschkat, Vorstand der Deutschen Zweitmarkt AG. Erhebliche Unterschiede gebe es vor allem bei der Beurteilung der Wichtigkeit von Informationen.
Am größten ist die Diskrepanz bei der Frage, wer als Treuhänder eines Fonds auftritt. Während Kunden dieser Information auf einer Skala von 1 (unwichtig) bis 6 (absolut wichtig) einen Wert von 4,64 zuordnen, bewerten die Berater die Information nur mit 3,02. Dabei spielt der Treuhänder bei geschlossenen Beteiligungen eine wichtige Rolle. Er verwaltet das Geld der Anleger und soll die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel kontrollieren. Agiert er nicht völlig unabhängig vom Emittenten, besteht die Gefahr, dass Gelder zweckentfremdet werden.
Schwächen offenbaren die Berater nach Ansicht der befragten Kunden auch dabei, Informationen über Beteiligungen zu beschaffen, die Anleger bei anderen Beratern gezeichnet haben. Während Anleger diesen Punkt als sehr wichtig einschätzen, erachten ihn die Berater als weniger bedeutend. „Insbesondere bei der Kundeninformation besteht erheblicher Verbesserungsbedarf“, sagt Meschkat.
Änderungen könnten indes schon bald kommen. Alle im Bundestag vertretenen Parteien haben in ihren Wahlprogrammen eine Verbesserung des Anlegerschutzes verankert. Dazu gehört auch eine strenge Regulierung beim Vertrieb von Finanzprodukten, wie aus einer kürzlich veröffentlichten Übersicht des Bundesverbands Finanzdienstleistung (AfW) hervorgeht. So sollen die Berater künftig etwa einheitliche Qualifikationsstandards erfüllen, vom Emittenten erhaltene Rückvergütungen offenlegen und eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen.
Die aktuelle Studie deckt einmal mehr das große Misstrauen der Anleger gegenüber der Finanzbrache auf. So bewerten die befragten Kunden die Fähigkeit des Beraters, komplexe Sachverhältnisse einfach zu erklären, nur mit „mangelhaft“. Große Zweifel hegen die befragten Investoren auch an der Neutralität ihres Finanzvermittlers.
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Die Qualität der Kundenberatung in der privaten Vermögensverwaltung ist wissenschaftlich noch weitgehend unerforscht. Hier setzt eine Studie der WHU Otto Beisheim School of Management an. Eine Umfrage unter Private-Banking-Kunden soll ihre Wünsche und ihre Erfahrungen mit Vermögensberatern ergründen. Unter
www.private-banking-studie.de können Anleger einen Fragebogen für die Studie ausfüllen.
Quelle: ftd
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